58 Ausländische Eisenbahnen. Gewinn u. Verlust 1913/14: Einnahmen: Betriebseinnahmen 8 525 820, Pacht 5000, ver- schied. Einnahmen 9071 = total 8 540 291. – Ausgaben: Betriebsausgaben 5 564 214, Steuern 668 700, Pacht für gepachtete Bahn 24 487, Miete für Ausrüstung 520 255, Pacht für gemein- schaftl. Gleise u. Bahnhofsfazilitäten 92 541, Zs. auf die fundierte Schuld 887 250, do. auf lauf Konten 208 510, Zs. auf Darlehen u. Vorschüsse 166, Ausgaben des Landdepartement 2482, Steuern auf Landschenkungen 1064. div. Ausgaben 15 544 = total 7 985 213, daher Über- schuss 555 077, hierzu Vortrag 3 977 888, verschied. Einnahmen 9296 = total $ 4 542 261, davon ab Verlust durch aufgegebenes, nicht wieder ersetztes Eigentum 37 876, aufgelaufene Ab- nutzung des rollenden Materials 564 166, Begleichung von Steuern u. Ausgaben des Land- department für 1908–1914 1 432 647, bleibt Vortrag $ 2 507 572. Rock Island, Arkansas and Louisiana Railroad Co. in Little Rock, Arkansas. Gegründet: 31./10. 1905 auf Grund der Gesetze der Staaten Arkansas u. Louisiana durch einen Konsolidationsvertrag zwischen der Little Rock and Southern Rr. Co., der Arkansas Southern Rr. Co. u. der Arkansas Southern Extension Ry Co. Dauer der Ges.: 99 Jahre. Die Eisenbahnlinien der Ges. erstrecken sich von Haskell im Staate Arkansas in südlicher Richtung nach Eunice im Staate Louisiana mit einer Zweiglinie von Tinsman (Arkansas) nach Crossett (Arkansas). Am 1./3. 1910 waren in Betrieb 308.18 engl. M., unter Nutzungs- rechten betriebene Geleise 37.89 engl. M. u. Nebengeleise 52.11 engl. M. Vertrag mit der Chicago, Rock Island and Pacific Ry Co.: Durch Vertrag vom 31./1. 1906 hat die Chicago, Rock Island and Pacific Ry Co. das gesamte gegenwärtige u. zukünftige Eigentum der Ges. auf die Dauer von 999 Jahren gepachtet. Auf Grund dieses Pachtvertrages betreibt sie seit 1./6. 1906 die gesamten Linien der Ges., deren Einnahmen u. Ausgaben nicht separat geführt werden, sondern in denen der Chicago, Rock Island and Pacific Ry Co. enthalten sind. Kapital: Autoris. $ 30 000 000, hiervon ausstehend $§ 1 768 000 in Aktien à $ 100, welche sich sämtlich mit Ausnahme der für die Qualifikation der Verwaltungsmitglieder erforderl. Aktien unter der Kontrolle der Chicago, Rock Island and Pacific Ry Co. befinden. 4 % I. Mortgage Gold-Bonds. $ 30 000 000, davon bisher begeben $ 11 000 000, hiervon 8000 Bonds à $ 1000 (Nr. M 1–M 8000) u. 6000 Bonds à $ 500 (Nr. D 1– 6000). Zs.: 1./3., 1./9. Tilg.: Das Kapital ist fällig 1./3. 1934; die Ges. hat sich jedoch das Recht vorbehalten, den Gesamtbetrag, nicht aber einen Teilbetrag der jeweils ausstehenden Bonds auf jeden Zs.-Termin zu 105 % zuzügl. aufgel. Zs. mit 60tägiger Frist zur Rückzahlung zu kündigen. Sicherheit: Zur Sicherstellung der Bonds ist eine vom 1./3. 1910 datierte Hypoth. (Mortgage) zu Gunsten der Bankers Trust Co., New York als Treuhänderin bestellt u. eingetragen worden. Die Hypoth. begründet ein direktes erstes Pfandrecht auf 308.18 engl. M. Haupt- geleise, auf Nutzungsrecht auf weitere 38.78 engl. M., auf 52.11 engl. M. Nebengeleise und auf Ausrüstung im Werte von über $ 1 600 000. Ferner ist in der Hypothekenurkunde be- stimmt, dass Eigentum jeglicher Art, welches durch die Ausgabe von First Mortgage Gold Bonds erworben ist oder erworben werden wird, sowie alle Neuerwerbungen u. Verbesser., welche mit den verpfändeten Gegenständen in Zusammenhang stehen, als weitere Sicherheit für die Bonds haften. Ausserdem sind Kapital u. Zs. der Bonds von der Chicago, Rock Island and Pacific Ry Co. unbedingt garantiert, u. ist dies durch Aufdruck auf den Stücken kenntlich gemacht. Zahlst.: In Deutschland in Berlin: Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Lazard Speyer-Ellissen, Deutsche Bank Fil. Frankf. a. M.; Zahlung von Kapital u. Zs. in New York in Doll., in Berlin u. Frankf. a. M. in Reichsmark zum festen Umrechnungskurs von M. 4.20 für 1 $ und zwar ohne Abzug irgend welcher Steuern, deren Zahlung oder Einbehaltung der Ges. auf Grund der gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetze der Ver. Staaten von Amerika, eines einzelnen Staates, einer Ges. oder einer Gemeinde derselben etwa auferlegt werden könnten. Die Ges. übernimmt ausdrücklich die Verpflichtung zur Zahlung derartiger Steuern. Verj.: Nach den Gesetzen der Staaten Arkansas u. Louisiana ist die Ges. ver- pflichtet, fällige Bonds u. Coup. bis zu 5 Jahren nach Fälligkeit der Bonds zu zahlen; nach den Gesetzen des Staates New York, woselbst die Bonds u. Coup. der gesamten Ausgabe zahlbar sind, verjähren diese 20 Jahre nach ihrer jeweiligen Fälligkeit. Die Bonds wurden in Erankf. a. M. am 1./6. 1910 zu 96.25 % eingeführt. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1910–1914: 94.40, 93.10, 88.10, 72.80, 68.50* %. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. St. Louis and San Francisco Railroad Company, St. Louis. Gegründet: Die Ges., welche am 29./6. 1896 gegründet wurde, ist eine Reorganisation der St. Louis and San Francisco Railway Company, gegr. 20./9. 1876 als Nachfolgerin der Atlantic and Pacific Eisenb. (gegr. 1852, in der Zwangsversteigerung verkauft am 8./9. 1876). Die St. Louis and San Francisco Railway Company, welche verschiedene Eisenbahnen, darunter die Wichita and Western Railroad und die Kansas Midland Railway in Pacht hatte, wurde seit Mai 1890 von der Atchison Topeka und Santa Fé Railroad kontrolliert und geriet, als diese Ges. im Dez. 1893 unter „receivers“ gestellt wurde, ebenfalls in „receivership'. In der Zwangsversteigerung am 27./6. 1896 verkauft, ging das Eigentum auf die neue Ges. St. Louis and San Francisco Railroad Co. über, welche die Käufer der alten am 29./6. 1896 begründeten.