Italienische Eisenbahn. 3 334 045 665, Guth. anderer Ges. aus dem Betriebs- u. Wagenverkehr 1 493 679, Zahlungs- anweisungen u. Löhne 5 697 204, Depositen von Hilfs-Gesellschaften u. verwandten Unter- nehmungen 4 428 597, andere Passiv-Posten 280 047, fällige noch nicht präsentierte Coup. 210 261, am 1./7. 1914 fällige Coup. 3 777 536, am 1./7. 1914 zahlbare Div. 4 445 832, alte Div. 74 711, Bonds mit gelöschter Hypoth. 3000, andere Betriebs-Verbindlichkeiten 360 861, am 1./10. 1914 zahlbare Div. 6 436 702, bis 30./6. 1914 aufgelaufene Bonds-Zs. 1 484 338, aufgelauf. noch nicht fällige Steuern 2 518 638, Versich.-F. 550 837, andere aufgeschobene Passiv-Posten 1 302 701, eventuelle Zs., Hilfsgesellschaften u. verwandte Unternehmungen 883 803, Kapital von gestundeten Zahlungen a. Landkontrakte 1 211 758, Differenz zwischen dem Verkaufs- ergebnis der Southern Pacific Aktien u. den Kosten der Aktien zuzüglich Verkaufsspesen per 30./6. 1914 16 175 559, verwendet vom Surplus: Res. für Extra-Div. auf St.-Aktien, er- klärt 8./1. 1914 74 020 372, Reserve aus dem Einkommen oder Surplus investiert im Tilg.- u. Rückkaufs-F. 389 303, Reserve für Entwertung von Sicherheiten 35 418 052, Vortrag 90 586 424. Sa. $ 907 632 481. Dividenden: Die erste Div. auf die Vorz.-Aktien wurde am 31./10. 1898 gezahlt: 1½ %, so- dann 1899: 3½ %, 1900–1913: je 4 %, sodann 1./4. 1914: 2 %. Die erste Div. auf die St.- Aktien wurde gezahlt am 2./4. 1900: 1½ %, sodann am 1./10. 1900: 2 %, 1901–1904: je 4 %, 1905: 4½ %, 1906: 8 %, 1907–1913: je 10 %, 1914: 9 %. An die am 2./3. 1914 in den Büchern der Ges. registrierten Inhaber von St.-Aktien sollte am 1./4. 1914 (Zahlung verschoben auf 20./7. 1914) eine Extra-Div. gezahlt werden, welche sich für jede St.-Aktie à $ 100 zus. setzte aus $ 3 in bar, $ 12 Pariwert des Vorz.-Akt.-Kap. u. $ 22.50 Pariwert des St.-Akt.-Kap. der Baltimore & Ohio Rr. Co. Die Besitzer von Twenty Year 4 % Convertible Bonds, welche an der Extra-Dividende teilzunehmen wünschten, hatten ihre Bonds zur Konvertierung in Stamm-Aktien bis 2./3. 1914 einzureichen. Italienische Eisenbahn. Italienische Gesellschaft der Sicilianischen Eisenbahn, Rom. (Societa Italiana per le Strade ferrate della Sicilia.) Gegründet: 7./6. 1885 lt. Gesetz v. 27./4. 1885, dazu Vertrag v. 21./6. 1888, genehmigt durch kgl. Dekret v. 20./7. 1888 u. Vertrag v. 22./11. 1893, genehmigt durch kgl. Dekret v. 23./11. 1893 Zweck: Die Dauer der Ges. ist auf 60 Jahre festgesetzt, demnach bis zum 30./6. 1945; sie kann indessen rechtl. aufgelöst werden, wenn die Ges. oder die Reg. von ihrem Rechte Ge- brauch macht, den Betriebsvertrag für das sicilian. Netz bei Ablauf der ersten oder der zweiten jener zwanzigjährigen Perioden, welche in diesem Vertrage festgesetzt sind, endigen zu lassen. Der A.-R. der Ges. beschloss im Übereinkommen mit der Reg. am 28./4. 1903 den derzeitigen Betriebsvertrag mit dem 30./6. 1905 ablaufen zu lassen. Durch das Gesetz v. 22./4. 1905 hat das ital. Parlament beschlossen, dass mit dem 1./7. 1905 der Betrieb der Staatsbahnen vom Staate übernommen werde. Auf Grund eines zwischen der Reg. u. der Ges. zustande gekommenen Kompromisses vom 1./6. 1907 hat die Reg. folgende Zahlungen an die Ges. zu leisten: 1) Rückzahl. der im Jahre 1885 für das Betriebsmaterial seitens der Ges. gezahlten Summen von Lire 15 000 000, 2) Rückzahl. für von der Ges. in den Jahren 1900–1905 gemachte Anschaffungen Lire 6 000 000, zus. Lire 21 000 000. Ausserdem hat die Ges. an sonst. Forderungen noch Lire 5 000 000, wogegen die Reg. Lire 3 000 000 von der Ges. zu fordern hat. Die Zahlung der Forder. soll seitens der Reg. zum grössten Teil in 3.65 % neuen Eisenbahntiteln erfolgen, die spät. bis 1./7. 1946 zu tilgen sind. Bis 30./6. 1907 sind seitens der Reg. Lire 18 000 000 als Abschlagszahlung gezahlt worden, welche von der Ges. zur verstärkt. Tilg. von 4 % Obligationen verwendet worden sind. Im Nov. 1908 ver- kaufte die Ges. einen Teil ihrer Annuität von Lire 4 911 013 an die Sparkassen in Rom, Bologna u. Alessandria. Mit dem Erlös wurden die Schuldverschreib. der Ges. von 1893 im Betrage von Lire 15 799 000 vom 1./1. 1909 ab getilgt; für die übrigbleibenden Schuldverschreib. wird die Konvertierung in einen Typus von niedrigerem Zinsfuss vorgesehen. Die Frage des Defizits in der Pensionskasse wurde im Prozesswege entschieden, indem der Appellhof in Rom durch Urteil vom 21./5. 1910 dahin entschied, dass die Ges. für das Defizit der Pensionskasse verantwortlich sei, wenn durch Sachverständige festgestellt werden sollte, dass dieses Defizit durch eine entsprechende Gebarung hätte vermieden werden können. Gegen dieses Urteil hat die Ges. beim Kassationshofe Berufung eingelegt; jedoch bestätigte der Kassationshof in seiner Entscheidung vom 14./6. 1911 das Urteil des Appellgerichtshofes. Kapital: Lire 20 000 000 in Aktien à Lire 500. Von den Lire 20 000 000 A.-K. sollen Lire 5 000 000 durch allmähliche Ausl. gegen Genussscheine getilgt werden. Diese Genuss- scheine behalten das Anrecht auf Mehrgewinn über 5 % hinaus. Die Tilg. geschieht durch jährl. Ausl., an welcher sämtl. Aktientitel teilnehmen. u. zwar derart, dass die Amort. 1./1. 1898 beginnt u. 1967 beendet ist. Eine Beschleunigung dieser Amort. ist nicht ausdrücklich vor- gesehen. Noch unverlost in Umlauf am 30./6. 1914: Lire 19 780 500. Obligationen: 4 % steuerfreie Gold-Obligationen von 1889: Lire 20 000 000, davon noch in Umlauf am 30./6. 1914: Lire 8 712 000 in Stücken à Lire 500, 2500. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch Ausl. von 1896 bis zum 31./12. 1966 nach einem Tilg.-Plane. Zahlst.: Berlin: Berliner Handels-Ges.; Frankf. a. M.: Dresdner Bank; Berlin und Frankf. a. M.: Bank für Handel