Mexikanische Eisenbahnen. 75 Bonds-Schuld: Nach dem Verschmelzungsplane vom 6./4. 1908 wurden neu geschaffen: $ 225 000 000 4½ % Prior Lien Sinking Fund Redeemable Gold-Bonds u. $ 160 000 000 4 % Guaranteed General Mortgage Sinking Fund Gold-Bonds, deren Kapital, Zs. u. Amortisations- quoten durch die mexikan. Regierung bedingungslos garantiert sind, welche aber den 4½ % Prior. Lien Bonds im Range nachgeordnet sind. Die von der National Railroad Company of Mexico ausgegebenen 4½ % Prior Lien Gold-Bonds blieben unverändert bestehen, doch hat die National Railways of Mexico die Haftung für die pünktliche Zahlung des Kapitals sowie der Zs. der Bonds übernommen. Einstellung der Coupons-Zahlung: Wegen der politischen Unruhen in Mexiko u. der hierdurch entstandenen Verkehrsstörungen erklärte sich die Ges. Ende Dezember 1913 ausserstande, die am 1./1. 1914 fälligen Coupons der National Railways of Mexico Prior Lien 4½ % Sinking Fund Redeemable Gold-Bonds, der National Railroad Company of Mexico Prior Lien 4½ % Gold-Bonds u. der Mexican Central Railway Company Ltd. 5 % Priority-Bonds in bar einzulösen u. machte den Besitzern dieser Coupons das Angebot, die fälligen Coupons in 6 % Notes der Ferrocarriles Nacionales de Mexico, fällig am 1./1. 1917 bezw. in Teilzertifikaten derselben umzutauschen. Diese 6 % Notes der Ges., in Höhe von $ 2 460 341, welche von der Ges. auch schon vor dem 1./1. 1917 ganz oder teilweise mit 30tägiger Kündigung eingelöst werden können, sind gesichert durch Hinterlegung von £ 595 580 Mexican. 6 % 10jähr. Schatzscheinen von 1913 bei der Guaranty Trust Company of New York u. zwar im Verhältnis von $ 52.94 6 % Schatzscheinen für je $ 45 Notes der Ges. Die Besitzer der oben genannten Werte hatten ihre Coupons bis zum 14./2. 1914 bei der Guaranty Trust Co. of New York oder bei den anderweitigen Zahl- stellen zu deponieren. Auch die am 1./4. 1914 fälligen Coupons der National Railways of Mexico Guaranteed General Mortgage 4 % 70 Vear Sinking Fund Redeemable Gold-Bonds u. der National Railways of Mexico First Consolidated Morlgage 4 % Gold-Bonds konnten nicht in bar eingelöst werden. Den Besitzern wurde ebenfalls der Umtausch ihrer fälligen Coupons in 6 % Notes der Ferrocarriles Nacionales de Mexico, fällig am 1./1. 1917, angeboten. Die Bondsschuld am 30./6. 1913 $ 271 099 830 Bonds der National Rys, $ 95 480 000 Bonds der National Rr., $ 20 113 000 Bonds der Mexican International Rr. 4½ % Prior Lien Mortgage Gold-Bonds der National Railroad of Mexico. Mex. $ 46 000 000 = $ 23 000 000 in Stücken à $ 500, 1000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Das Kap. ist ohne vorherige Künd. am 1./10. 1926 zu pari fällig, doch hat die Ges. das Recht, vor Fälligkeit dieselben mit 6 monat. Künd. an jedem Zinstermin zu 105 % plus aufgelauf. Zs. ganz oder teilweise zurückzuzahlen; falls nicht alle Bonds zur Rückzahlung gelangen, sind die Nummern der zu kündigenden Bonds durch das Los zu bestimmen. Sicherheit: Die Bonds sind durch eine v. 15./3. 1902 datierte für die Union Trust Company of New York als Treuhänder (Trustee) bestellte Mortgage gesichert, welche die gesamten früher im Besitze der Mexican National Rr. Co. u. der Guanajuato. San Luis de la Paz y Pozos Ry Co. befindl. Eisenbahnen, Endstationen (terminals), Ausrüstung u. Telegraphenlinien umfasst einschl. aller zu den genannten Eisenbahnen — sowohl den bereits gebauten, als auch den in Gemässheit des Neuordn.-Planes noch zu bauenden Eisenbahnen –— gehörenden Rechte, Privil., Konz. u. Gerechtsame u. ferner einschl. der spez. in der Mortgage bezeichneten Titres (Securities) der Texas-Mexican Ry Co. Die Bonds sind ferner durch eine in Ergänzung der obigen Mortgage in der Stadt Mexiko voll- zogene u. eingetragene Mortgage gesichert. Das Pfandrecht der First Consolid. Mortgage auf die bestehenden Eisenbahnlinien der neuen Ges. steht im Range demjenigen der Prior Lien Mortgage nach. Zunächst ist die Ausgabe von $ 20 000 000 4½ % Prior Lien Gold- Bonds autorisiert, welche für folg. Zwecke vorgesehen sind: $ 10 779 000 im teilweisen Umtausch gegen $ 10 779 000 6 % Mexican National Rr. Co. First Mortg. Prior Lien Gold- Bonds (der alten Ges.) u. $ 9 221 000, welche zur Beschaffung eines Teils der Barerfordernisse des Neuordn.-Planes verkauft sind. Vorbehalten bleibt das Recht, die erwähnte Ausgabe um einen Betrag von höchstens $ 3 000 000 für die allgemeinen Zwecke der Ges. unter gewissen Einschränkungen zu vergrössern, jedoch dürfen letztere Bonds vor dem 1./1. 1904 nicht verkauft werden, ausser in dem Falle, dass die Ausgaben, um die Bahn normalspurig zu machen u. die projektierte El Salto Extension zu bauen, eine unerwartete Erhöhung erforderlich machen sollte. In der Mortgage ist ferner für folgendes Vorkehrung getroffen: Falls die Readjustment Managers oder die Ges. es für vorteilhaft erachten, die Bondschuld der Mexican International Rr. Co. mit derjenigen der National Rr. Co. of Mexico zu vereinigen, so kann die letztere soviel weitere Beträge der erwähnten Bonds (d. h. National Rr. Co. of Mexico) ausgeben, als nötig sind um Bond für Bond der dann bestehenden 4½ % Prior Lien Sterling Bonds der Mexican International Rr. Co. zum Satze von einem Prior Lien Bond für je £ 200 Prior Lien Bond oder für 2 Prior Lien Bonds à £ 100 der Mexican International Rr. Co. aufzunehmen; die erwähnten Prior Lien Bonds der Mexican Inter- national Rr. Co. sind von dem Treuhänder der Prior Lien Mortgage der National Rr. Co. of Mexico als weitere Sicherheit für die auf Grund der letzteren Mortgage auszugebenen Bonds zu halten. Zahlst.: New York: Speyer & Co. Kapital u. Zs. sind zahlbar in Verein. Staaten Goldmünze von dem Gewicht u. Feingehalt de gegenwärtigen Währung ohne Abzug irgend welcher Steuer oder Steuern, deren Zahlung oder Einbehaltung von der Eisen- bahn-Ges. auf Grund der gegenwärtigen oder künftigen Gesetze der Republik Mexiko oder der Verein. Staaten von Amerika oder eines einzelnen Staates oder einer Grafschaft oder einer Kommune der genannten Republik oder der Verein. Staaten von Amerika etwa verlangt werden könnte, indem die Ges. die Verpflichtung zur Zahlung derartiger Steuer oder