82 Kolonisations-Gesellschaften. Deutschen Colonial-Ges. für Südwest-Afrika: ein 3 ha grosses Gelände für den Bahnhof Swakopmund u. das Gelände für den Bahnbau nebst Land- u. Wasserrechten in schachbrett- förmigen Blöcken von 10 qkm u. Bergwerksgerechtsamen in Blöcken von 10 km Breite u. 30 km Tiefe bezw. 20 km Breite u. 30 km Tiefe zu beiden Seiten der Bahn (die definitive Abgrenzung dieser Gebiete ist erfolgt). Die Otavi-Ges. hat der Regier. von der Gesamtförder. von Erzen aus den von ihr be- triebenen Gruben die folgenden Abgaben, nach dem Verkaufswerte am Orte der Förderung berechnet, zu zahlen: a) 2 % auf Gold, Silber u. deren Erze, b) 1 % auf silberhaltige und sonstige Kupfererze. Alle sonstigen Mineralien sind frei von Abgaben. Die Otavi-Ges. hatte bis 31./12. 1907 den Beginn eines ordnungsmässigen bergmännischen Betriebes nachzuweisen. Dieser Beginn ist 1907 erfolgt, u. auch fernerhin ist die Ges. verpflichtet, die Gruben ständig im Betriebe zu halten. Eine durchschnittl. Gesamtförder. von mindestens jährl. 5000 t Mineralien soll als hinreichende Erfüllung dieser Verpflicht. gelten; letztere soll aufgehoben sein, wenn u. solange der bergmännische Betrieb durch höhere Gewalt, Krieg. Revolution, Epidemien, Hungersnot, Missernte, Arbeiterausstände oder sonstige Ursachen gestört wird, welche die Ges. verständigerweise nicht vorausberechnen kann oder die ihrer Einwirkung entzogen sind. Die vorgenannten Rechte verwirkt u. fallen an die Regier. zurück, wenn der bergmännische Betrieb nicht gehörig fortgesetzt wird. Bergbau. Nach dem Prospekt von 1913: Nachdem bereits in den J. 1892 u. 1893 die Kupfererzfundpunkte des oben erwähnten Konz.-Gebietes Tsumeb, Gross-Otavi, Asis und Guchab seitens der South West Africa Comp. näher untersucht waren, wurden in 1900 u. 1901 diese Aufschlussarbeiten durch die Otavi-Ges. fortgesetzt. Von den genannten Fund- punkten erwies sich die Erzlagerstätte von Tsumeb, deren Ausgehendes von 168 m Länge, 12 m Breite u. 9–10 m Höhe aus einem reichhaltigen Gemenge von Karbonaten u. Sulfiden des Kupfers u. Bleies besteht, als die zunächst abbauwürdigste. Durch 4 Schächte bis zur späteren 1. Sohle (20 m) u. 2 Schächte bis zur 2. Sohle (50 m) sowie durch Strecken und Querschläge wurde eine von Ost nach West streichende, unter einem Winkel von ca. 60 bis 70 ' nach Süden einfallende Lagerstätte aufgeschlossen. Ihre Mächtigkeit an ihren stärkeren Ausbildungen schwankt zwischen 10 u. 23 m, u. ihre streichende Erstreckung wurde damals auf der 1. Sohle bis ca. 100 m u. auf der 2. Sohle bis 125 m festgestellt. Es lassen sich in der Streichrichtung zwei mächtigere erzreichere Teile u. ein in der Mitte derselben auftretendes, weniger mächtiges, erzärmeres Mittel unterscheiden, welches erup- tiven Ursprungs ist u. bezüglich der Genesis der Erzlagerstätte insofern eine grosse Rolle spielt, als er als der Erzträger anzusehen ist. Dieser sogenannte Eruptivkörper nimmt zu- nächst bis zu einer Tiefe von 85 m an Mächtigkeit ab, erweitert sich jedoch von da ab u. zeigt eine Erzführung, die für die bergbaul. Zukunft von grosser Bedeutung zu werden verspricht. In Verfolg der seit Beginn des Abbaues im J. 1907 fortgesetzten Untersuchungs- arbeiten wurde im Westen der Lagerstätte durch Abteufen des Westschachtes bis auf 70 m. eine neue Sohle vorgerichtet, wobei die Fortsetz. der Lagerstätte mit Erzen nachgewiesen wurde, welche die der 2. Sohle an Kupfergehalt noch übertreffen. 1910–1912 wurde durch Abteufen von Gesenken im West- u. Osterzkörper das Niveau der 4. (100 m) Sohle erreicht. Die Aufschlussarbeiten auf dieser Sohle wurden für die Entwicklung der Tsumeb-Mine in- sofern von besonderer Bedeutung, als sie den Nachweis dafür erbrachten, dass der Erz- körper unterhalb des Grundwasserspiegels, der in Tsumeb bei 85 m Tiefe liegt, in unver- änderter guter Qualität in grössere Tiefen sich fortsetzt. Sowohl der oben erwähnte Eruptiv- körper wie auch die Kontaktschichten des Dolomits zeigten reiche u. abbauwürdige Ver- erzung. Im Juli 1912 wurde mit dem Abteufen des Hauptschachtes von der 4. Sohle be- gonnen u. dieser bis Anfang Dez. 1912 auf 132.5 m niedergebracht. Bei 130 m Teufe –— 5. Sohle – wurde der Hauptquerschlag in nördlicher Richtung nach dem Erzkörper hin angesetzt. Der Hauptquerschlag durchfuhr den Eruptivkörper in einer Mächtigkeit von 15.6 m u. weiterhin den Erzkörper in einer Mächtigkeit von ca. 10 m. Der Gehalt, der durch eine grosse Reihe von Schlitzproben festgestellt wurde, entsprach dem in den oberen Sohlen gefundenen. Zur Ermittlung der Mächtigkeit u. Erstreckung der Lagerstätte des Erzkörpers auf der 5. Sohle wurden vom Hauptquerschlag aus in östlicher Richtung am Kontakt zwischen Dolomit u. Eruptivkörper u. in westlicher Richtung am Kontakt zwischen Eruptivkörper u. Erzkörper Strecken getrieben, von denen erstere inzwischen eine Länge von 47 m, letztere eine solche von 32 m erreicht haben. Beide Strecken stehen durchweg in Erzen von abbauwürdiger Beschaffenheit. Die Mächtigkeit des Erzkörpers wird durch Querschläge festgestellt, von denen der erste bereits 7½ i gutes Blei-Kupfererz durchfahren hat, ohne das Liegende zu erreichen. Neben den bisherigen karbonatisch-oxydischen Erzen zeigten sich auf der 5. Sohle auch sulfidische Erze, unter diesen vorherrschend Bleiglanz u. Kupferglanz. Beim Niederbringen des Hauptförderschachtes durchfuhr man ein Erztrum, welches auf der 4. Sohle nach Osten u. Westen in einer Gesamterstreckung von 130 m ver- folgt wurde. Die weiteren Untersuchungsarbeiten ergaben, dass es sich um eine Abzweig. des Erzkörpers in Form eines Ganges handelt, der auf allen Sohlen abbauwürdiges Schmelz- erz liefert u. infolge seiner stärkeren Ausbildung nach der Tiefe zu beträchtliche Erz- reserven erwarten lässt. Mit den Aufschlussarbeiten auf der 6. (160 m) Sohle wurde neuer- dings begonnen. Die Wasserzuflüsse in der Tsumeb-Grube betragen 1½ –2 cbm in der Minute u. werden mit den inzwischen beschafften Wasserhaltungsmaschinen ohne Betriebs- störung bewältigt.