Anleihen des Deutschen Reiches. vor dem 1./7. 1918 zu kündigen. Zahlst.: Berlin: Seehandlung, Bank für Handel u. Ind., Berliner Handels-Ges., Disconto-Ges., S. Bleichröder; Bremen: Disconto-Ges.; Darmstadt: Bank für Handel u. Ind.; Frankfurt a. M: Bank für Handel u. Ind., Disconto-Ges., Pfälzische Bank: Hannover: Bank für Handel u. Ind., Ephraim Meyer & Sohn; Köln: Sal. Oppen- heim jr. & Co.; Leipzig: Bank für Handel u. Ind., Allgem. Deutsche Credit-Anstalt, sowie deren Abteil. Becker & Co.; Ludwigshafen: Pfälzische Bank; Mannheim: Badische Bank, Pfälzische Bank; Strassburg i. Els.: Bank für Handel u. Ind. Aufgelegt in Berlin, Frank- furt a. M. etc. 24./6. 1908 M. 20 000 000 zu 98.75 % bezw. 98.50 % für solche Zeichnungen, die zur Eintrag. in das Schuldbuch bestimmt waren. Kurs Ende 1908–1914: In Berlin: 101.90, 101.60, 101.40, 100.60, 99, 96.75, 97.30* %. – In Frankf. a. M.: 102, 101.80, 101.50, 100.60, 99.30, 97, 97.40* %. 4 %% Staats-Anleihe von 1909 XII. Serie. In Umlauf am 1./4. 1914: M. 11 666 100, in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. wie bei 4 % Anleihe von 1908 XI. Serie. Zahlst.: Berlin: Mendelssohn & Co.; Frankf. a. M.: Mitteld. Creditbank. Von der Anleihe wird ein Betrag von M. 1 500 000 durch Schuldbucheintrag. gegen bare Einzahlung zum Tageskurs begeben, der Rest von M. 10 000 000 wurde aufgelegt 3./8. 1909 zu 102 %. Für Beträge, die zur Eintragung in das Staatsschuldbuch bestimmt waren, ermässigte sich der Zeichnungs- preis auf 101.75 %. Eingef. in Berlin 12./8. 1909 zu 102.10 %, in Frankf. a. M. 14./8. 1909 zu 102.20 %. Kurs 1909–1911: In Berlin: 101.90, 101.60, 100.60 %. – Seit 2./1. 1912 in Berlin mit 4 % Anleihe von 1908 zus. notiert. — Kurs Ende 1909: In Frankf. a. M.: 102.20 %. Seit 17./5. 1910 in Frankf. a. M. mit 4 % Anleihe von 1908 zus. notiert. 3½ % Staats-Anleihe von 1909 XIII. Serie, M. 11 500 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Die Tilg. erfolgt in der Art, dass die jeweilig durch den Haupt-Voranschlag der Staats-Einnahmen u. Ausgaben dazu bestimmt werdenden Mittel zum Ankauf von Schuldverschreib. verwendet werden. Dem Staat bleibt das Recht vor- behalten, die im Umlauf befindlichen Staatsschuldverschreib. oder einen beliebigen Teil derselben zur Einlös. mittels Barzahlung des Nennwertes mit ¼ jähriger Frist zu kündigen. Zahlst. wie bei 4 % Anleihe von 1909 XII. Serie. Von der Anleihe wird ein Betrag von M. 1 500 000 durch Schuldbucheintragung nach Bedarf begeben. Der Rest von M. 10 000 000 wurde aufgelegt 31./8. 1909 zu 93.75 %. Für Beträge, die zur Eintragung in das Staats- schuldbuch bestimmt waren, ermässigte sich der Zeichnungspreis auf 93.50 %. Eingeführt in Berlin 16./9. 1909, in Frankf. a. M. 18./9. 1909. Kurs in Berlin u. Frankf. a. M. mit den alten 3½ % Anleihen zus. notiert. 4 % Staats-Anleihe von 1912 XIV Serie, M. 7 500 000, davon in Umlauf am 1./4. 1914: M. 7 334 300 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7, Tilg. wie bei 4 % Anleihe von 1908 XI. Serie. Eingeführt in Berlin u. Frankf. a. M. im Februar 1912. Kurs in Berlin u. Frankf. a. M. mit 4 % Anleihen von 1908/09 XI. u. XII. Serie zus. notiert. 4 % Staats-Anleihe von 1912 XV. Serie, M. 9 000 000, davon in Umlauf am 1./4. 1914: M. 2 723 500, in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Die Tilg. erfolgt in der Art, dass die jeweilig durch den Haupt-Voranschlag der Staats- Einnahmen u. Ausgaben dazu bestimmt werdenden Mittel zum Ankauf von Schuldverschreib. verwendet werden. Dem Staat bleibt das Recht vorbehalten, die im Umlauf befindlichen Staatsschuldverschreib. oder einen beliebigen Teil derselben zur Einlös. mittels Barzahlung des Nennwertes mit jähr. Frist zu kündigen; jedoch nicht vor dem 1./7. 1921. Eingeführt in Frankf. a. M. 27./2. 1912 zu 100.40 %, in Berlin 28./2. 1912 zu 100.40 %. – Kurs Ende 1912 bis 1914: In Berlin: 100.20, 97.90, 97.80* %. – In Frankf. a. M.: 100.20, 97.75, 97.80* %. Fürstentum Lippe. Fürstliche Landesspar- und Leihekasse in Detmold. Gegründet: 1786/1804. Durch Gesetz vom 2./10. 1908 wurden die Fürstliche Leihekasse u. die Fürstliche Landessparkasse unter der Bezeichnung „Fürstliche Landesspar- und Leihe- kasse“ zu einer Landeskreditkasse mit der Massgabe vereinigt, dass ihre sämtlichen Rechte u. Verpflichtungen auf die neue Kreditanstalt übergehen. Die Landesspar- u. Leihekasse ist eine unter Aufsicht der Fürstlichen Regierung stehende staatliche Kreditanstalt; für ihre Verbindlichkeiten haftet neben ihrem eigenen Vermögen der Lippische Staat. Sie hat dre Aufgabe, durch den Betrieb der unten bezeichneten Geschäfte den Geld- u. Kredit- verkehr im Lande zu fördern. Die Landesspar- u. Leihekasse wird von einer Direktion verwaltet, welche die Eigenschaft einer öffentlichen Behörde hat. Neben der Direktion besteht ein Verwaltungsrat aus 6 Mitgliedern, u. zwar 1) einem Mitgliede der Regierung als Vorsitzendem, 2) einem weiteren von der Regierung widerruflich zu ernennenden Mitgliede, welches nicht staatlicher Verwaltungsbeamter sein darf u. den Vorsitzenden in Behinderungsfällen zu vertreten hat, 3) dem Direktor, 4) 3 durch den Landtag auf die Dauer von 6 Jahren zu wählenden Mitgliedern. Die Landesspar- u. Leihekasse ist berechtigt, nach- stehende Geschäfte zu betreiben: 1) Spareinlagen u. sonstige Kapitalien anzunehmen u. zu verzinsen, 2) mit öffentlichen Körperschaften, Anstalten u. Privaten in Verkehr in laufender Rechnung (Kontokorrent-) u. Scheckverkehr zu treten, 3 auf den Inhaber oder auf Namen lautende, seitens der Gläubiger kündbare oder unkündbare Schuldverschreib. auszugeben, 4) Darlehen gegen Verpfändung von Grundbesitz zu gewähren, 5) Darlehen gegen Verpfändung von Wertpapieren, auf Wechsel oder Schuldscheine zu gewähren, 6) mündelsichere Wert-