― Anleihen des Deutschen Reiches. 29 Gewinn- u. Verlust: Debet: Zs. auf Schuldbuchanleihen u. Schuldverschreib. 3 302 265, Zs. auf sonst. Anleihen 67 585, Vergüt. auf eingelöste Zinsscheine 4103, Kursverlust auf Schuldverschreib. 365 262, Zs.-Beihilfen aus dem J: 1913 5042, Gehälter 51 451, Geschäfts- kosten 33 154, Abschreib. auf Bankgebäude 5000. Kredit: Zs. aus Kommunal-Darlehen 731 048, do. aus Hypoth.-Darlehen 2 694 840, do. aus Bankguth. 73 538, Gewinn auf Kto für Verschiedenes 509, Kurszuschlag 136 152, eingezogene vorjähr. Disagio-Rückl. 140 00 0, Verlust 57 776. Sa. M. 3 833 863. Schuldbuch. Das Schuldbuch der Staatlichen Kreditanstalt ist 1./4. 1913 eingerichtet u. wird nach den Bestimmungen des Gesetzes u. der Bekanntmachung des Staatsministeriums v. 25./3. 1913 geführt. Anträge auf Eintragung von Schuldbuchforderungen sind unter Einlieferung von Anstalts-Schuldverschreib. oder unter Einzahl. des Wertes zu stellen u. werden von dem Schuldbuchamte der Anstalt. von den Amtskassen des Herzogtums, von sämtlichen Reichsbankstellen u. von den Banken entgegengenommen, die Zahlstellen für die Zs. der Anstalts-Schuldverschreib. sind. Buchschulden gegen Einzahl. des Wertes können bis auf weiteres nach den von der Berliner Börse für 4 % Schuldverschreib. notierten Kursen begründet werden. Eingetragene Konten 31./12. 1913: 66 über M. 2 299 300; 31./12. 1914: 240 über M. 6 363 300. . 0 3 Königreich Preussen. Stand der Staatsschuld: Nach dem Etat der Staatsschuldenverwalt. für das Etat) 1915 betrug am 1./4.1915 die Gesamtsumme der Staatsschulden M. 10 876 784 337.11 gegen M. 10 355 537 144.91 im Vorj. Die Aktien u. Oblig. der verstaatl. Eisenbahnen sind hierin mit M. 81 365 895 gegen M. 84 948 765 im Vorj., die vorm. Hannoverschen Schulden mit M. 2 763 092.11 gegen M. 2 809 629.91 im Vorj enthalten. Budget für das Etatsj. 1915: Einnahmen M. 4 816 363 929; davon ordentliche M. 4 758 746 629, ausserordentl. M. 57 617 300. Ausgaben M. 4 816 363 929, hiervon fortdauernde M. 4 561 048 778, einmalige u. ausserordentliche M. 255 315 151. Nach Anordnung des Finanzministers können im Etatsjahr 1915 zur vorübergehenden Verstärkung des Betriebsfonds der General-Staatskasse Schatzanweisungen in Höhe bis M. 1 500 000 000, welche vor dem 1./1. 1917 verfallen. wiederholt ausgegeben werden. Hhre Begebung erfolgt in der Regel durch die Seehandlung, die Einlösung findet bei der Staats- schulden-Tilgungskasse bezw. den Regierungs-Hauptkassen statt. Tilgung: Während früher in Preussen die Tilg. der Staatsanleihen ganz nach Belieben des Finanzministers durch Ankauf geschehen konnte. ist durch das Gesetz v. 8./3. 1897, betr. die Tilg. von Staatsschulden und durch das Gesetz v. 3./5. 1903 betr. die Bildung eines Ausgleichsfonds für die Eisenbahnverwaltung, die Tilg. geregelt. Vom Etatsj. 1898/99 wird eine Tilg. in Höhe von jährl. mindestens ¾ % der sich jeweils nach dem Staatshaus- halts-Etat ergebenden Staatskapitalschuld vorgenommen. Eine Verrechnung auf bewilligte Anleihen ist einer Tilgung gleich zu achten. Die hierzu erforderlichen Beträge sind durch den Staatshaushalts-Etat unter Einrechnung der für eine planmässige oder durch bestehende Gesetze anderweit vorgeschriebene Tilgung von Staatsschulden bestimmten Summen bereit zu stellen. Ergibt sich nach der Jahresrechnung ein Überschuss des Staatshaushalts, so ist derselbe zunächst zur Bildung oder Ergänzung eines Ausgleichsfonds bis zur Höhe von M. 200 000 000 zu verwenden. Der darüber hinausgehende Betrag des Überschusses wird zur weiteren Tilg. von Staatsschulden Verrechnung auf bewilligte Anleihen verwendet. Über das gesetzliche Mindestmass von % der Staatskapitalschuld sollen nach dem Etat für 1915 ausserdem M. 655 086 von dem Kaufpreis der Hibernia-Aktien, M. 379 202 des Kaufpreises für das Kalisalzbergwerk Hercynia, M. 4 769 477 der Anleihe zur Erweiterung der Anlagen der Staatsbergverwalt. getilgt werden. Zahlstellen für gekündigte Obligationen und fäilige Schatzanweisungen: Kgl. Staats- schulden-Tilg.-Kasse in Berlin. die Regier.-Hauptkassen, sowie die Kreiskasse I in Frankf. a. M, für Schatzanweis. auch die Kreiskasse in Altona a. E. Einlösungsstellen für Zinsscheine: die Staatsschulden-Tilgungskasse in Berlin, die Königliche Seehandlung (Preussische Staatsbank) in Berlin, die Preussische Zentralgenossen- schaftskasse in Berlin, die Reichsbankhauptkasse, alle Reichsbankhauptstellen, Reichsbank- stellen und alle mit Kasseneinrichtung versehenen Reichsbanknebenstellen, alle preussischen Regierungs- Hauptkassen, Kreiskassen und hauptamtlich verwalteten Forstkassen, alle preuss. Oberzollkassen, sowie alle preuss. Zollkassen, sofern die vorhandenen Barmittel die Einlös. gestatten. Ausländ. Einlösungsstellen für Zinsscheine der 3 % Konsols siehe diese. 3½ % konsolidierte Anleihe: 3½ % konvert. konsol. Anleihe. Auf Grund des Ges. v. 23./12. 1896 wurde die bis- herige 4 % konsol. Staatsschuld auf 3½ % durch Abstemp. her: Kurs der 3½ % konv. Anleihe Ende 1881–1904: In Berlin: 100.80, 100.60, 102.10, 103.25. 104.10. 106, 106.70, 108, 106, 105.10, 105. 80, 106.75, 106.90, 105.75, 105.50 103. 90, 103.30, 101. 60, 97.90, 97.20, 100.90, 102, 102.10, 101.75 %. – In Frankf. a. M.: 100.75, 100 , 1010e, 1031 8, 104 16, 105.90, 106.50, 108.15, 106.10, 105.10. 105.95. 106.75. 106.80, 105.75, 105.13, 104.05, 103.20, 101.70, 97.70, 97, 100.70, 101.90, 102, 101.70 %. – Ende 1890–1904: In Hamburg: 105.25, 105. 60, 106.75, 107.05, 105.90, 105.30, 104, 103.20, 101.75, 97.85, 97.15, 100.80, 101.80, 102.20, 101.70 %. – In Leipzig: 105.25, 105.80, 106.80, 106.90, 105.85, 105.20, 103.90, 103.10, 101.50, 97.60, 97.10, 100. 9 102, 102, 101.70 % – In München; 105.10, 105.90, 106.70, 106.70, 105.70, 105.60, 104.10, 103.20, 101.20, 97 90, 96.80, 100.75, 101.80, 102, 101.70 %. Seit 1./4. 1905 Kurs mit den übrigen 3½ % zus. notiert. ... .