70 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. Kurs Ende 1890–1914: 104, 103.10, 104.40, 105.50, 108, 111.60, 113, 112.20, 109.50, 105.75, 106.25, 107.50, 107, 105.80, 110.50, 108.90, 106.40, 104.25, 103.90, 103.50, 103.50, 105.50, 101.90, 100.60, –*%. Notiert in Berlin. 3½ % Pfandbriefe. Ausgegeben bis Ende 1914: M. 20 262 000, davon noch in Umlauf Ende 1914: M. 5 275 500 in Stücken à M. 150, 300, 1500, 3000. Zs., Verl. u. Tilg. wie bei 5 % Pfandbr. Kurs Ende 1890–1914: 96.70, 96.90, 99, 99.20, 102.90, 105.70, 104.90, 104.10, 103.60, 99.20, 96.40, 98.50, 102, 102.90, 102.60, 102.50, 98.50, 96.50, 95.75, 95.50, 100, 99.90, 95.60, 91.70, –* %. Notiert in Berlin. B. Neue Berliner Pfandbriefe: 4 % Neue Berliner Pfandbriefe. Ausgegeben bis Ende 1914: M. 179 311 300, davon noch in Umlauf Ende 1914: M. 150 656 500 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. wie bei 3½ % neuen Pfandbr. Erste Verl. Sept. 1902. Eingef. in Berlin Jan. 1900. Erster Kurs 12./1. 1900: 102 %. Kurs Ende 1900–1914: 101.90, 102.90, 102.80, 103.20, 102.20, 101.90, 101, 99.25, 101, 100.90, 100.50, 100.25, 96.60, 95.60, –* %. Notiert in Berlin. 3½ % Neue Berliner Pfandbriefe. Ausgegeben bis Ende 1914: M. 172 081 000, davon noch in Umlauf Ende 1914: M. 118 784 100 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Verl. bisher noch nicht stattgefunden; seitens der Inh. unkündbar, vom Pfandbr.-Institut jeder- veit, jedoch nur infolge vorausgegang. statutenmässiger Ausl. u. nach vorangegang. 3 monat. Künd. zum Nennwerte. Kurs Ende 1895–1914: 102.50, 101, 101.10, 99.70, 95, 95.50, 97.90, 99.75, 99.60, 98.80, 98.40, 96, 93.10, 93.30, 92.90, 92.70, 91, 87.40, 84.20, –* %. Notiert in Berlin. 3 % Neue Berliner Pfandbriefe. Ausgegeben bis Ende 1914: M. 19 352 000, davon noch in Umlauf Ende 1914: M. 9 263 900 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Verl.: Bisher noch nicht stattgefunden. Tilg. wie bei 3½ % neuen Pfandbr. Kurs Ende 1895–1914: 96, 94.30, 93.80, 92.70, 86.20, 86.50, 87.80. 90.50, 90.10, 88.50, 87.90, 86.70, 81.80, 83.70, 83.90, 83.50, 82.50, 79.50, 77.75, –*%. Notiert Berlin. Zahlst. für alle Pfandbr.: Berlin: Kasse d. Berliner Pfandbr.-Amtes, Jacquier & Securius, Nationalbank für Deutschland, Deutsche Bank. – Verj. der Zinsscheine in 4 J., der verl. Stücke in 30 J. n. F. Anmerkung: Das Berliner Pfandbrief-Amt hat versuchsweise eine neue Einrichtung getroffen, die voraussichtlich von den Inhabern der Berliner Pfandbriefe gern benutzt werden wird, besonders von denjenigen, welche weder ihre Effekten in offenes Depot bei einem Bankier gegeben noch ein besonderes Safe gemietet haben. Das Preussische Ausführungs- gesetz zum B. G.-B. schreibt nämlich vor, dass Schuldverschreibungen auf den Inhaber, die von einer Preussischen Anstalt des öffentlichen Rechtes ausgestellt sind, auf Verlangen des Inhabers von der emittierenden Anstalt auf den Namen des Inhabers umgeschrieben werden müssen. Die Gebühr hierfür beträgt 25 Pfg. für je M. 1000. Solche Anträge sind während der Dauer des Gesetzes nur in geringer Anzahl eingegangen, vermutlich weil die Vorteile nicht sehr gross erschienen. Nun erbietet sich das Pfandbrief-Amt, die auf diese Weise aus Inhaberpapieren zu Namenpapieren umgewandelten Berliner Pfandbriefe, sowohl alte wie neue, nebst den Zinsscheinbogen bei sich aufzubewahren, die zu Ostern und Michaelis stattfindenden Auslos. zu kontrollieren u. den eingetragenen Besitzern die Zinsen zum 1./1. u. 1./7. durch die Post nach Abzug des Portos zuzusenden. Der Besitzer Berliner Pfandbriefe wird hierdurch der Notwendigkeit überhoben, alle Halbjahr die Auslos.-Listen zu studieren u. entgeht der Gefahr, dass er bei einem Übersehen der Auslos. verjährte Zs. verliert. Er entgeht ferner der Gefahr, dass ihm die Effekten gestohlen werden oder verbrennen. Im letzteren Falle können zwar die Pfandbriefe selbst aufgeboten werden. Das gerichtliche Ver- fahren hierfür ist aber umständlich und macht Kosten. Ausserdem geht in jedem Fall für verbrannte oder gestohlene Zinsscheine der Wert verloren, da diese nicht aufgeboten werden können. Den Inhabern Berliner Pfandbriefe werden hierdurch ähnliche Sicherheiten geboten, wie den Staatsgläubigern, die das Staatsschuldbuch benutzen. Berlin-Schöneberger Hypothekenbankverein in Berlin-Schöneberg. Gegründet: Auf Grund staatl. Verleihung (minister. Urkunde vom 26./8. 1913) unter Ausschluss des Erwerbszweckes zur Förderung des Grundkredits Schöneberger Hausbesitzer als rechtsfähiger Verein. Zweck: Gegenstand des Unternehmens ist die Beleihung von Hausgrundstücken des Stadtbezirks Berlin-Schöneberg mit Hypoth. zur zweiten oder späteren Stelle hinter der ersten Hälfte des Grundstückswertes u. die Ausgabe verzinsl. Schuldverschreib. (Pfandbriefe) auf Grund der erworbenen Hypoth. Den Pfandbriefgläubigern haftet für Kapital u. Zs. an erster Stelle das gesamte Vermögen des Vereins einschliesslich der Unterlagehypoth., an zweiter Stelle nach den Vorschriften über die Bürgschaft das Vermögen der Stadtgemeinde B.-Schöneberg. Die zur Zahlung der Pfandbr.-Zs. erforderl. Beträge hat die Stadtgemeinde an den Fälligkeitsterminen nötigenfalls vorzuschiessen. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Vereins hat der Vorstand zur Deckung der Verbindlichkeiten von den Vereinsmitgliedern Zuschüsse nach dem Verhältnis der dem Verein ihnen gegenüber am Schlusse des voran- gehenden Geschäftsj. zustehenden Hypoth.-Forder. einzuziehen. Die Zuschüsse dürfen 10 % sowie unter Hinzurechnung des Tilg.-Guth. 33½ % jeder einzelnen vorbezeichneten Hypoth.- Forder. während der gesamten Laufzeit der Hypoth. nicht übersteigen. Innerhalb dieser