Landschaftliche Pfandbriefe etc., 75 Erbbaurechten ist anzunehmen gleich der halben Summe des Bauwerts u. des für die Zeit- dauer des Erbbaurechts kapitalisierten Ertrags. Ist der Ertragswert niedriger als der Bau- wert, so ist er als Beleihungswert anzunehmen. Kapital: Das Grundkapital der Anstalt besteht: 1) aus M. 3 200 000, die der kgl. preuss. Fiskus eingezahlt hat, davon M. 1 000 000 unverzinslich; die Erhöh. auf M. 6 000 000 ist von der Staatsregierung zugesagt; 2) aus den Beträgen, die ihm auf Grund von Verträgen künftig überwiesen werden. Dem Grundkapital fliessen zu die bei dem Hypoth.-R.-F. freiwerdenden Beträge, soweit sie nicht anderweitig zu verwenden sind. Die Reserven der Anstalt bestehen aus dem allgem. R.-F., aus sonstigen von der Haupt- Vers. beschlossenen Rücklagen u. aus dem Hypoth.-R.-F. Dem allgemeinen R.-F. fliessen 25 % des durch die Jahresbilanz ausgewiesenen Reingewinns zu, welcher Satz bis auf 10 % herabgesetzt werden kann, wenn der allgem. R.-F. auf 25 % des Grundkapitals ange- wachsen ist. Dem Hypoth.-R.-F. wird eine Leistung des Schuldners in Höhe von 5 % des ursprünglichen Darlehensbetrages bei der Darlehensgewährung gutgeschrieben. Der Betrag wird zinslos gestundet u. der Tilg.-Beitrag in Höhe von ½ % 10 Jahre, der Tilg.-Beitrag in Höhe von ¼ % 20 Jahre dem Hypoth.-R.-F. zugeführt. Bei Eintritt von Verlusten, die aus dem sonstigen Anstaltsvermögen nicht gedeckt werden kénnen, ferner bei Kündigung des Darlehens sowie bei Auflösung der Anstalt wird der gestundete Restbetrag sofort fällig. Weitere 5 % des ursprüngl. Darlehensbetrages werden aus dem Reingewinn dem Hypoth.- R.-F. überwiesen. Auf Grund Allerh. Ermächtigung vom 4./9. 1910 ist durch Ministerial- erlass vom 21./9. 1910 der Anstalt das Recht zur Ausgabe auf den Inhaber lautender Pfand- briefe erteilt worden. Die Pfandbriefe sind mündelsicher auf Grund der Artikel 73 u. 74 des Preuss. Gesetzes v. 20./9. 1899. Für die Sicherheit der Pfandbriefe u. aller aus ihnen entspringenden Rechte haftet die Anstalt mit ihrem gesamten Vermögen. Bezüglich des Ge- samtbetrages der Pfandbriefe, des Deckungsverhältnisses von Hypoth. auf Grundstücken oder an Erbbaurechten, die zur Verhütung eines Verlustes erworben werden, sowie des vorüber- gehenden Ersatzes der zeitweilig fehlenden Hypoth.-Deckung gelten die entsprechenden Be- stimmungen des Hypothekenbankgesetzes. Zu einer Ausgabe von Pfandbriefen über den zehnfachen Betrag des Grundkapitals, des allgem. R.-F. u. des Hypoth.-R.-F. hinaus ist die Genehmigung der zuständigen Minister erforderlich. Mitglieder der Anstalt sind der kgl. preuss. Fiskus, die Hauseigentümer, denen die Kredithilfe der Anstalt zuteil wird, mit Eintragung in die Mitgliederliste u. sonst. Personen, die mit Genehmigung des Verwaltungsrats als Mitglieder aufgenommen werden. Die ordentl. u. stellvertretenden Vorstandsmitglieder sind mittelbare Staatsbeamte. Direktoren: Regierungsrat Dr. Stübben, Dr. Hörnecke. Stellvertr. Vorstandsmitglieder: Reg.-Rat Franke, Reg.-Rat Nehring, Gen.-Sekretär Vosberg. Verwaltungsrat: Stadtrat Schleyer, Posen, Vorsitzender; Komm.-Rat Dietrich, Präsident d. Handelskammer. Thorn, M. d. A., 1. stellv. Vors.; Dr. Wegener, Verbandsdirektor, Posen, 2. stellv. Vors.; Geh. Komm.-Rat Aronsohn Präsident d. Handelskammer, Bromberg, M. d. A.; Gärtnereibes. A. Bauer, Danzig; Assessor a. D. M. Jaffé, Posen; von Kardorff, Kgl. Landrat, Lissa, M. d. A.; Geh. Finanzrat u. vortragender Rat im Finanzministerium Dr. Meydenbauer, Vertreter des Kgl. preuss. Fiskus, Berlin; Geh. Justizrat Dr. Schrock, Marienwerder, M. d. A.; Baugewerksmeister G. Wilke, Dirschau. Staatskommissar: Kaiserl. Bankassessor Blaschke, Vorstandsmitglied der Reichsbank- Hauptstelle Posen. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gewinnverteilung: Der nach Ausstattung der Reserven verbleibende Reingewinn wird zur Tilg. der Darlehen verwendet. Ist ein Darlehen getilgt, so werden die auf den Anteil des bisherigen Hypothekenschuldners am Hypoth.-R.-F. entfallenden Zs., die nach dem durchschnittlichen Zinsfuss für die Betriebsmittel der Anstalt, jedoch nicht höher als 4 % zu bemessen sind, dem bisherigen Hypothekenschuldner oder dessen Rechtsnachfolger aus- gezahlt, solange dieser Mitglied der Anstalt ist 4 % Pfandbriefe von 1910 Reihe I. M. 6 000 000, davon im Umlauf 31./12. 1914: M. 5 938 900 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000.. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Kündig. u. Verlos. bis 1./1. 1930 ausgeschlossen. Der Pfandbrief ist von seiten des Inhabers unkündbar u. wird seitens der Anstalt 6 Monate nach erfolgter Auslos., Kündig. u. öffentlicher Bekannt- machung eingelöst. Zahlst.: Posen: Kasse der Anstalt; Berlin: Kgl. Seehandlung, Bank für Handel u. Ind. u. deren sämtl. Niederlassungen, Berliner Handels-Ges., Deutsche Bank u. deren sämtl. Niederlassungen, Disconto-Ges. u. deren sämtl. Niederlassungen; Cöln: A. Schaaff- hausenscher Bankverein u. dessen sämtl. Niederlassungen. Eingeführt in Berlin 4./1. 1911 zu 101.25 %. Kurs Ende 1911–1914: In Berlin: 101.10, 99.30, 96.40, 96.80* % Verj. der Zinsscheine 4 J. (K.), der verl. Stücke 30 J. (F.) 4 % Pfandbriefe von 1911, Reihe II. M. 4 000 000, davon im Umlauf 31./12. 1914: M. 3 890 500 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Kündig. u. Verlos. bis 1./1. 1930 ausgeschlossen. Der Pfandbrief ist von seiten des Inhabers un- kündbar u. wird seitens der Anstalt 6 Monate nach erfolgter Auslos., Kündig. u. öffentlicher Bekanntmachung eingelöst. Die Auslos. bezw. Kündig. erfolgt im Dez. per 1./7. des folg. Jahres. Zahlst.: Posen: Kasse der Anstalt, Danziger Privat-Actien-Bank Fil. Posen, Nord- deutsche Creditanstalt, Ostbank für Handel u. Gewerbe, Hartwig Mamroth & Co.; Berlin: Seehandlung, Bank für Handel u. Industrie, Berliner Handels-Ges., Deutsche Bank, Disconto-