108 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. 3½ % Schuldverschreib. Lit. T v. 1. Okt. 1904. Em. M. 20 000 000. In Umlauf Ende 1914: M. 13 524 400 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Nach dem 1./3. 1914 ist die Landesbank berechtigt, die Serie ganz oder zum Teil nach vorher. Kündig. zurückzuzahlen. Die Verl. einzelner Schuldverschreib. findet nicht statt, vielmehr darf die Landesbank nur ganze Abteilungen (à M. 1 000 000), welche durch das Los bestimmt werden, zur Rückzahl. kündigen. Bis zum 1./10. 1964 muss die ganze Anleihe zurückbezahlt werden. Jede Kündig. ist mind. 6 Mon. vor dem Rückzahl.-Termin zu veröffentlichen. Zahlst.: Wies- baden: Hauptkasse der Landesbank u. sämtl. Landesbankstellen; Berlin: Preuss. Central- Genoss.-Kasse; Frankf. a. M.: Disconto-Ges. Die Schuldverschr. Lit. T wurden in Frankf. a. M. 8./3. 1905 zu 100.50 % eingeführt. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1905–1914: 100.50, 99, 94.30, 94.30, 95, 94.50, 94, 92, 91.50, 91.50* %. 3¾ % Schuldverschreib. Lit. U vom 1./4. 1907. M. 10 000 000 in Umlauf Ende 1914: M. 9 996 500 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Nach dem 1./12. 1911 ist die Landesbank berechtigt, die Serie ganz oder zum Teil nach vorheriger Kündigung zurückzuzahlen. Eine Auslosung einzelner Schuldver- schreibungen findet nicht statt, vielmehr darf die Landesbank nur ganze Abteilungen (àa M. 1 000 000), welche durch das Los bestimmt werden, oder die ganze Anleihe zur Rück- zahl. kündigen. Bis zum 1./4. 1962 muss die ganze Anleihe zurückbezahlt werden. Jede Kündig. muss mind. 3 Monate vor dem Rückzahlungstermin veröffentlicht werden. Die Schuldverschreib. Lit. U wurden 23./4. 1907 in Frankf. a. M. eingeführt zu 99.90 %. Kur; in Frankf. a. M. Ende 1907–1914: 98.50 99, 99, 99, 99, 97.50. 96, 96* %. 4 % Schuldverschreib. Lit. V v. 15./6. 1907. M. 20 000 000 in Umlauf Ende 1914: M. 19 098 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vor dem 1./4. 1915 ist die Landesbank nicht berechtigt, die Serie ganz oder zum Teil nach vorher. Kündig. zurückzuzahlen. Eine Auslos. einzelner Schuldverschreib. findet nicht statt, vielmehr darf die Landesbank nur ganze Abteilungen (à M. 1 000 000), welche durch das Los bestimmt werden, oder die ganze Anleihe zur Rückzahl. kündigen. Bis zum 1./4 1965 muss die ganze Anleihe zurückgezahlt werden. Aufgelegt in Frankfurt a. M. 20. 6. 1907 M. 4 000 000 zu 100 0%% Kurs in Frankf. a. M. Ende 1907–1914: 100.30, 100.80, 102, 101.50, 101.50, 100, 99, 99* %. 4 % Schuldverschreib. Lit. W vom 1./4. 1909. M. 10 000 000 in Umlauf Ende 1914: M. 10 000 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Nach dem 1./12. 1914 ist die Landesbank berechtigt, die Serie ganz oder zum Teil nach vorheriger Kündig. zurück- zuzahlen. Eine Auslos. einzelner Schuldverschreib. findet nicht statt, vielmehr darf die Landesbank nur ganze Abteil. (àa M. 1 000 000), welche durch das Los bestimmt werden, oder die ganze Anleihe zur Rückzahl. kündigen. Bis zum 1./4. 1965 muss die ganze Anleihe zu- rückbezahlt werden. Eingeführt in Frankf. a. M. am 29./5. 1909 zu 102 %. Kurs in Frank- furt a. M. mit 4 % Schuldverschreib. Lit. V zus. notiert. 3 % Schuldverschreib. Lit. X vom 2./1, 1911. M. 10 000 000 in Umlauf Ende 1914: M. 6 335 100 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Nach dem 1./12. 1911 ist die Landesbank berechtigt, die Serie ganz oder zum Teil nach vorheriger Kündig. zurückzuzahlen. Eine Auslosung einzelner Schuldverschreib. findet nicht statt, vielmehr darf die Landesbank nur ganze Abteil. (à M. 1 000 000), welche durch das Los bestimmt werden, oder die ganze Anleihe zur Rückzahl. kündigen. Bis zum 1./4. 1962 muss die ganze Anleihe zurückbezahlt werden. Eingeführt in Frankf. a. M. am 22./2. 1911 zu 99 %. Kurs in Frankf. a. M. mit 3¾ % Schuldverschreib. Lit. U zus. notiert. 4 % Schuldverschreib. Lit. Y vom 1./7. 1912. M. 20 000 000 in Umlauf Ende 1914 M. 19 999 200 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Nach dem 1./12. 1917 ist die Landesbank berechtigt, die Serie ganz oder zum Teil nach vorheriger Kündig. zurück- zuzahlen. Eine Auslos. einzelner Schuldverschreib. findet nicht statt, vielmehr darf die Landesbank nur ganze Abteil. (à M. 1 000 000), welche durch das Los bestimmt werden, oder die ganze Anleihe zur Rückzahl. kündigen. Bis zum 1./4. 1968 muss die ganze Anleihe zurückbezahlt werden. Eingef. in Frankf. a. M. 5./8. 1912 zu 100.50 %. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1912–1914: 100, 99, 99* %. 4 % Schuldverschreib. Lit. Z vom 1./4. 1913. M. 20 000 000 in Umlauf Ende 1914: M. 18 022 000 in Stücken à M. 200, 500. 1000, 2000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Nach den Tilg.- Bedingungen ist die Landesbank berechtigt, die Anleihe erstmals auf den 1./4. 1920 oder einen späteren Zinstermin zu kündigen u. die gekündigten Schuldverschreib. nach Ablauf der Kündigungsfrist zum Nennwert einzulösen. Auslos. einzelner Schuldverschreib. findet nicht statt, die Teilkündig. muss sich vielmehr immer auf ganze durch das Los zu bestimmende Abteil. (à M. 1 000 000) erstrecken. Die ganze Anleihe muss bis spät. 1./4. 1970 getilgt bezw. gekündigt sein. Aufgelegt in der Zeit vom 17./6.–12./7. 1913 M. 5 000 000 zum Vorzugskurse von 98.40 %; bei Einzahl., die bis zum 30./6. 1913 erfolgten, wurde der Kurs mit 98.30 % berechnet. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1913–1914: 99, 99* %. 4 % Schuldverschreib. ,26. Ausgabe“: M. 50 000 000 in Umlauf Ende 1914: M. 3 533 800 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 1./4. 1./10. Tilg.: Nach den Tilg.- Bedingungen ist die Landesbank berechtigt, die Anleihe erstmals auf den 1./4. 1923 oder einen spät. Zs.-Termin zu kündigen. Eine Auslos. einzelner Schuldverschreib. findet nicht statt, vielmehr darf die Landesbank nur ganze Abteil. (à M. 1 000 000), welche durch das Los bestimmt werden, oder die ganze Anleihe zur Rückzahl. kündigen. Bis zum 1./4. 1973 muss die ganze Anleihe zurückbezahlt werden. Aufgelegt in der Zeit