290 in Gold (darunter $ Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. b) Innere Anleihen 150 000 000 Schatzscheine) $ 155 822 535 in Papier. „ .... Abrechnung Gold Papier Gold Papier pro 1909: Einnahmen $ 73 729 045 $ 145 744 223 Ausgaben $ 44 736 791 $ 199 209 099 1910: Einnahmen „ 82 764 423 „ 169 293 475 Ausgaben „ 60 677 704 „ 234 143 253 1911: Einnahmen „ 86 896 390 „ 187 379 312 Ausgaben „ 60 775 635 „ 234 191707 1912: Einnahmen „ 112 310 316 „ 193 815 474 Ausgaben „ 92 707 409 „ 253 190 037 1913: Einnahmen „ 97 165 452 „ 207 908 819 Ausgaben , 78 526 992 „ 254 695 833 Budget „ 1911: Einnahmen „ 82 600 000 , 175 700 000 Ausgaben „ 42 500 000 „ 238 900 000 1912: Einnahmen „ 104 000 000 „ 183 400 000 Ausgaben „ 81 071 000 , 280 894 000 1913: Einnahmen „ 107 000 000 „ 194 900 000 Ausgaben „ 52 732 120 „ 257 916 447 1914: Einnahmen „ 106 300 000 „ 204 600 000 Ausgaben „ 53 688 340 „ 276 513 740 Chile hat durch die Gesetze vom 26./11. 1892 u. 10./2. 1895 die Umwandlung seines Papier- geldes beschlossen u. ist vom 1./6. 1895 ab zur Goldwähr. übergegangen. Es werden dreierlei Goldmünzen geschlagen, u. zwar mit demselben Feingehalte wie die engl. Goldmünzen: der Gold- Escudo (5 Pesos) im Gewichte von 3 g, 1 (früherer Silber-) Peso -.. „7* 1 Peso Papier = ca. 1 M., der Doblon (10 Pesos) im Gewichte von 6 g und der Condor (20 Pesos) im Gewichte von 12 g. Daneben sollen Silberpesos im Gehalte von 8–Yooo und im Gewichte von 20 g geprägt werden, wovon Niemand mehr als 50 Pesos in Zahlung zu nehmen verpflichtet ist, und die jederzeit bei den Staatskassen in Gold umgewechselt werden können. Chile hat ein festes Verhältnis für Gold und Silber angesetzt, nämlich 3 9 Gold gleich 100 g Silber im Feingehalt von 835, also etwa 1: 30. Es waren für Pesos 29 459 364 Staatsnoten umzuwandeln, wozu ein Umwandlungsfonds von Pesos 39 419 000 gebildet wurde. Der Staat wollte auch sämtliche im vollen Betrage gewährleisteten Banknoten im Gesamt- betrage von ca. Pesos 17 000 000 einziehen; die Banken sollten die vom Staate eingelösten Noten monatlich abnehmen und mit dem Betrag, der auf diese Weise vereinigt wurde, sollte die auswärtige Schuld in sechsmonatigen Zahlungen eingelöst werden. Die Ausführung dieser Gesetze begegnete indes grossen Schwierigkeiten, sodass 1897 eine Botschaft des Präsidenten an den Kongress eine Reform des Checkgesetzes für unerlässlich erklärte. Durch das neue Gesetz wurde den Banken die Notenausgabe gegen Hinterlegung von 20 % nationaler Goldmünze und 80 % in Hypothekarwechseln der Nationalbanken, Schatzscheinen und municipalen vom Staat garantierten Bonds, welche zu 90 % ihres Marktwertes eingeschätzt werden, bei dem Emissions- und Konversionsbureau gestattet. Das Konversionsbureau bezahlt jede bei ihm eingereichte Note in Gold und teilt täglich den Banken die so ein- gelösten Beträge mit. Falls eine Bank nicht innerhalb 24 Stunden diese Noten aus dem Konversionsbureau zurückzieht, realisiert das letztere einen entsprechenden Teil der als Garantie hinterlegten Werte. In derselben Weise wird vorgegangen, wenn eine Bank die Zahlungen einstellt oder in Liquidation tritt. Die Banknoten werden bei allen öffentlichen Kassen für Steuern und andere fiskalischen Leistungen in Zahlung genommen. Im Sommer 1898 sah sich die Regierung wegen der allgemeinen Handels- und Bankenkrisis, welche in Chile hauptsächlich durch die Grenzstreitigkeiten mit Argentinien zum Durchbruch kam. zu einer Neuausgabe von $ 50 000 000 Zwangsnoten genötigt. Das Gesetz vom 31. Juli 1898, durch welches die Papierwährung wieder eingeführt wurde, hat zugleich Bestimmung über Ansammlung von Fonds getroffen, welche die für den 1./1. 1902 festgelegte Rückkehr zur Goldwährung ermöglichen sollten; durch Gesetz Nr. 1510 vom 31./12. 1901 wurde jedoch der Konversionsfermin zunächst auf den 1./1. 1905 und sodann auf den 1./1. 1907 verschoben. Das Gesetz Nr. 1721 v. 29./12. 1904 bestimmte eine nochmalige Hinausschiebung des Kon- versionstermins auf den 1./1. 1910 und die Emission von weiteren $ 30 000 000 Papiergeld, hiervon wurden $ 15 000 000 sofort ausgegeben, während der Rest v. 1./2. 1905 ab in monatl. Raten von je $ 2 000 000 begeben wird. $ 10 000 000 wanderten sogleich in die Staatskassen, für die übrigen $ 20 000 000 werden Schatzscheine (Bonos) der Hypoth.-Kasse, falls sie nicht über den Nennwert stehen, angekauft. Die Zs. dieser Bonos sollen zur Verzins. u. Tilg. der inneren Schuldverschreibungen verwandt werden, der Überschuss geht in die Staatskassen. Durch Gesetz vom 23./5. 1906 wurden zur Vermeidung einer Geldkrisis weitere $ 40 000 000 Papiergeld emittiert. Die Hälfte dieser Emission wurde durch eine entsprechende Ver- stärkung des Gold-Konversionsfonds gedeckt. Sodann wurde mittelst Gesetz vom 27./8. 1907 eine neue Papiergeldausgabe von $ 30 000 000 verfügt, die durch Ankauf von Hypotheken- pfandbriefen und von Bonds der inneren Schuld in Umlauf zu setzen ist. Zur Um- wandlung des Papiergeldes in Höhe von $ 150 000 000 durch Goldpesos zu 18d wird ein Konversions-F. gebildet, dessen Grundstock der Rest des alten Bestandes mit $ 23 000 000 Gold bildet. Dazu kommt der zurückgelegte Verkaufspreis der Panzerschiffe Libertad und Constitucion mit $ 14 900 000; ferner soll der Verkauf von Salpeterlagern im Tocogebiet $ 3 000 000, der in der Provinz Tarapuca $ 11 000 000 ergeben. Weiter sollen grosse für Viehzucht und zur Waldnutzung geeignete Grundstücke im Magellan-Territorium verkauft werden und zwar hat der Senat Ende Dez. 1904 dem Verkauf von 1 000 000 ha zugestimmt. Die andere Hälfte des Konversions-F. soll dadurch gebildet werden, dass die Kasse der Zoll- ämter von Jan. 1905 ab jeden Monat $ 500 000 an die Staatskasse für diesen Zweck zahlt. Die gesammelten Bestände des Konversions-F. sollen in sicheren Papieren, die mind. 3 % Zs. bringen, angelegt u. die Zs. zum Kapital geschlagen werden. Durch das Gesetz Nr. 2192