302 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. am 1./6. 1928 geschehen, so sind die derart getilgten Stücke mit 102.50 % einzulösen, nach dem 1./6. 1928 aber zu pari. Sicherheit: die Anleihe ist sichergestellt durch die Einnahmen der Eisenbahn Shanghai-Hangchow-Ningpo, ca. 219 engl. Meilen. Sollten diese Einnahmen zur Bestreitung des Dienstes der Anleihe nicht ausreichen, so ist die Anleihe noch gesichert durch ein erstes Pfandrecht auf den Überschuss der North China Railways mit Ausnahme des Teiles von ca. 30 engl. Meilen, der von Hsinminting-Mukden nach dem Liao River führt; aus den Einnahmen der North China Railways darf ausser dem Dienste der 5 % Eisenbahn- Anleihe von 1898 keine andere Ausgabe bestritten werden, bevor nicht ein genügender Be- trag zur Bezahlung der Zs. u. der Tilg. der Anleihe von 1908 für den nächsten Halbjahrs- termin vorhanden ist. Ausserdem sind Zs. u. Kapital der Anleihe, welche auch von allen jetzigen und künftigen chinesischen Steuern befreit ist, von der chinesischen Reg. garantiert. Zahlst.: London: Hongkong and Shanghai Banking Corporation. Die Anleihe wurde in London 30./5. 1908 zu 99 % aufgelegt. 5 % (vom 5./10. 1923 ab: 4½ %) Chinesische Staats-Gold-Anleihe von 1908. £ 5000 000 in Stücken à £ 20, 100 = Frs. 500, 2500. Zs.: 5./4., 5./10. Tilg.: Von 1919 ab durch Verlos. im Aug. per 5./10. in 20 gleichen Jahresraten von £ 250 000; die Chines. Regierung hat sich das Recht vorbehalten, die ganze Anleihe oder einen Teil derselben mit 6 monat. Frist nach dem 5./10. 1923 mit 102.50 % und nach dem 5./10. 1931 zu pari zu kündigen. Sicher- heit: Die Anleihe ist sichergestellt durch spez. Hypothek auf verschiedene Provinzial-Steuern bis zum Betrage von 4 250 000 Kuping Taéls = £ 531 250 jährlich, u. zwar tragen hierzu bei die Provinzen Chekiang 1 000 000, Kiangsu 1 000 000, Hupeh 1 000 000, Chihli 1 250 000 Kuping Taéls. Zahlst.: London: Hongkong and Shanghai Banking Corporation; Paris: Banque de I'Indo-Chine, Banque de Paris et des Pays-Bas, Comptoir Nationale d'Escompte, Société Genérale pour Favoriser le développement du Commerce et d'Industrie en France, Société Genérale de Crédit Industriel et Commercial. Aufgelegt in London 14./10. 1908 £― 2 500 000 zu 98 %, die andere Hälfte im Betrage von £ 2 500 000 wurde in Paris frei- händig zu 99.50 % begeben. 5 % Chines. Eisenbahn-Anleihe von 1913 (Lung-Tsing-U-Hai). Gesamtbetrag £ 10 000 000, davon I. Em. £ 4 000 000 in Stücken à £ 20. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Von 1923 ab innerhalb 30 Jahren zu pari durch Verlos. im Juli (zuerst Juli 1923) per 2./1. des folg. Jahres in 20 gleichmässigen Raten von je £ 333 320 u. sodann in 10 Raten von je £ 333 360; die Chines. Regier. hat sich das Recht vorbehalten, nach vorheriger 6 monat. Kündig. die ganze oder einen Teil der Anleihe vorzeitig, nach 1923, durch a. o. Verlos. zurückzuzahlen. Die Oblig., welche bis zum 1./1. 1930 auf diese Weise vorzeitig getilgt werden, sind zu 102.50 % rück- zahlbar u. sodann zu pari. Sicherheit: Die Zahlung der Zs. u. die Rückzahl. des Kapitals der Anleihe, welche zum Bau der Eisenbahn Lung-Tsing-U-Hai, die die Provinz Kansuh u. ganz Nord-West-China mit dem Meer verbinden wird, bestimmt ist, bilden eine direkte Schuld der Regier. der Chines. Republik; ausserdem werden sie durch eine erste Hypoth. auf das feste u. rollende Material, die Zugehörigkeiten u. Erträgnisse der Chemin de fer du Kansuh à la Mer (Lung-Tsing-U-Hai) sichergestellt. Diese Hypoth. wird auf der Eisenbahn Kaifong-Fu-–Honan-Fu ruhen, wenn die 5 % Anleihe von 1903 im Betrage von frs. 41 000 000 getilgt sein wird. Zahlst.: Brüssel: E. L. J. Empain. Zahlung der Zs. u. des Kapitals frei von allen chines. Steuern u. Abgaben in London in $,, in Paris u. Brüssel in frs. zum jeweiligen Scheckkurs auf London. Aufgelegt in London, Brüssel, Paris 31./3. 1913 £ 4 000 000 zu 91 %. 4 % Chinesische Kriegs- Entschädigung v. 29./5. 1901. Haikuan-Taéls 450 000 000, eingeteilt in 5 Serien, Serie A Taéls 75 000 000, Serie B Taäls 60 000 000, Serie C Taéls 150 000 000, Serie D Taéls 50 000 000, Serie E Taéls 115 000 000. Zs.: 1./1., 1./7. Zahlung v. Zs. u. Kapital in Gold oder zu dem jeweiligen, an den verschiedenen Fälligkeitsterminen bestehenden Wechselkurs. Tilg.: Serie A von 1902 ab, Serie B von 1911 ab, Serie C von 1915 ab, Serie D von 1916 ab, Serie E von 1931 ab bis 1940. Sicherheit: Zur Sicherheit für die Bons werden folg. Einkünfte angewiesen: 1) der aus den Erträgen der kaiserl. Seezölle nach Zahlung der Zs. u. der Amort.-Raten der früheren durch diese Erträge gesicherten Anleihen übrig bleib- Rest. Diese Erträge sollen dadurch vermehrt werden, dass die jetzt bestehenden Zolltarif. sätze für die Seeeinfuhr auf 5 % des wirklichen Wertes erhöht werden. Von dieser Erhöhung werden auch die Artikel betroffen, die bis jetzt zollfrei eingingen, mit Ausnahme jedoch von Reis, Getreide u. Mehl fremder Herkunft, sowie von gemünztem u. nicht gemünztem Gold u. Silber; 2) die Erträgnisse der durch die Kaiserl. Seezollverwaltung in den offenen Häfen verwalteten inländischen Zollämter; 3) die gesamten Erträge der Salzabgabe, soweit dieselben nicht bereits für andere fremde Anleihen angewiesen sind. Der Dienst der Schuld hat seinen Sitz in Shanghai und wird in folgender Weise gehandhabt werden: Jede Macht wird sich durch einen Delegierten in einer Kommission von Bankiers vertreten lassen. Diese .Kommission wird beauftragt werden, den Betrag der Zs. u. der Amort.-Zahlungen, der ihr durch die zu diesem Zwecke bestimmiten chines. Behörden ausbezahlt wird, in Empfang zu nehmen, unter die Interessenten zu verteilen und darüber Quittung zu leisten. Die chines. Reg. wird dem Doyen des diplomatischen Korps in Peking ein Pauschal-Bon aushändigen, der später in einzeine Abschnitte zerlegt werden wird, die mit der Unterschrift der zu diesem Zwecke bestimmten Delegierten der chines. Reg. zu versehen sind. Diese Zerlegung u. alle weiteren Geschäfte, welche sich auf die Ausstellung der Schuldtitel beziehen, werden von der obengenannten Kommission gemäss den Vorschriften, welche die Mächte ihren Ver- tretern zukommen lassen werden, ausgeführt werden. Der Ertrag der Einkünfte, die für die Zahlung der Bons angewiesen sind, soll monatlich an die Kommission abgeführt werden.