Vereinigte Staaten von Mexiko. 335 Verpflichtungen hinsichtlich der Zahlung der Zs. und der Amort. der 5 % konsolidierten Mexikanischen äusseren Anleihe von 1899 verpfändet und überweist die mexikanische Regierung den Inhabern der Anleihestücke gleichmässig und ohne Vorzug des einen vor dem anderen, und solange besagte Anleihestücke nicht vollständig amortisiert worden sind, 62 % vom Gesamterträgnisse der Abgaben, welche das Einnahmegesetz unter der General- rubrik ,Contribuciones sobre importaciones y exportaciones“ (Ein- und Ausgangszölle) bezeichnet, und welche in den Hafen- und Grenzzollämtern der Republik erhoben werden, gleichviel, welchen spec. Namen diese Abgaben haben, und an welchem Orte die Zoll- abfertigung stattfinden sollte. Diese verpfändeten Abgaben müssen in jedem Jahre den zur Zinszahlung und Amort. erforderiichen Betrag um wenigstens 10 % übersteigen. Sofern und solange diese Höhe nicht erreicht wird, verpflichtet sich die mexikanische Regierung, die den Inhabern der Anleihestücke überwiesene Quote der Abgaben entsprechend zu erhöhen. Diese Erhöhung wird gintretendenfalls solange bestehen bleiben, als sie zur Aufrechterhaltung der erwähnten 10 % Überdeckung während eines ganzen Fiskaljahres erforderlich ist. Ab- gesehen von diesem zuletzt erwähnten Falle kann die festgesetzte Garantie, welche eine un- antastbare Sicherheit zu gunsten der Inhaber der Anleihestücke ausmacht, in keiner Weise verändert werden. Die aus den überwiesenen Zöllen erlösten Beträge werden durch die National- bank von Mexiko dem Bankhause S. Bleichröder in Berlin in monatl. Raten direkt remittiert. Die mexik. Reg. darf nur dann über die Überschüsse aus den jeweiligen Einnahmen der als Sicher- heit den Inhabern der Anleihestücke verpfändeten Abgaben verfügen, wenn der für die Zins- und Amort.-Zahlungen des lauf. Quartals erforderl. Geldbetrag von der Nationalbank von Mexiko dem Bankhause S. Bleichröder überwiesen worden ist. Die mexik. Reg. bleibt im übrigen verpflichtet, den durch die überwiesenen Zolleinnahmen etwa nicht gedeckten Betrag für Zins- zahlungen u. Amort. der Anleihe aus anderweitigen Mitteln zu bestreiten. Um diese Sicherheit in Vollzug zu setzen, erlässt die mexik. Rg. ein Dekret, durch welches sie die Emission von Certifikaten für die Zwecke dieser Anleihe anordnet, in denen 62 % von den in den Hafen- und Grenzzollämtern der Republik zu erhebenden Zöllen obligat. zu entrichten sind, bei Strafe, dass der Zuwiderhandelnde die Zahlung des doppelten Betrages der nicht ein- gelieferten Certifikate zu leisten hat. Diese Certifikate sind als Pfand für Rechnung der Anleihe-Inh. an die Nationalbank von Mexiko zu überliefern, u. ist die Bank beauftragt, dieselben in den Orten, wo sich die Zollämter befinden u. wo dieselben zur Zahl. des betr. Teils der Zölle verwendet werden müssen, gegen Barzahlung an das Publikum abzugeben. Zahlst.: Berlin: S. Bleichröder, Deutsche Bank, Dresdner Bank; Hamburg: Fil. der Deutschen Bank, Fil. der Dresdner Bank, L. Behrens & Söhne; London: J. S. Morgan & Co.; New York: J. P. Morgan & Co. Zahl. der Zinsscheine u. des Kapitals steuerfrei in Deutschland in Mark. Coup. per 1./7. 1914 u. folg. wurden nicht bezahlt. Die Anleihe war zur Konversion der 6 % Mexik. äusseren Anleihen von 1888, 1890 u. 1893 u. der 5 % Oblig. der National-Staats- Eisenbahn von Tehuantepec bestimmt. Die Anleihe wurde eingeführt in Berlin 22./8. 1899 zu 99.20 %, in Frankf. a. M. 31./8. 1899 zu 99.30 %. Kurs Ende 1899–1914; In Berlin: 96.90, 98.90, 97.60 (kl. 98.50), 100 (kl. 101.40), 101.40, 101.80 (kl. 102.25, 101.90 (kl. 103.30), 101.10 (kl. 102.10), 100 (kl. 101.30), 102.20, 102.25, 100.40, 99.70 (kl. 101.20), 98.75, 87 (kl. 89.75), 85.50* %. – In Frankf. a. M.: 96.70, 98.90, 98.10, 99.75 (kl. 101.20), 101.10 (kl. 102.20), 101.90 (kl. 102.25), 102.20 (kl. 103.25), 101.30 (kl. 102.25), 99.50 (kl. 102), 101.50, 102.50, 100.40, 100 (kl. 101), 99, 86.50 (kl. 88), –* %; ferner notiert in Breslau. Seit 1./7. 1914 Notiz franko Zs. einschl. Coup. per 1./7. 1914. Verj. der Zinsscheine in 5 J., der verl. Oblig. in 20 J. n. F. 5 % Mexikan. amort. innere Anleihen Serie I/II von 1893/94. $ 40 000 000, hiervon $ 20 000 000 Serie I in Stücken à $ 100, 500, 1000 5000, $ 20000 000 Serie II in Stücken à $ 100, 500, 1000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch halbjährl. Verl. im März u. Sept. per 1./4. resp. 1./10., von 1896 ab mit halbjährig % u. Zinsenzuwachs, von 1900 ab Verstärk. u. Totalkündig. zulässig. Zahlstellen: Frankf. a. M.: Deutsche Eff.- u. Wechsel-Bank. Zahl. der Zs. u. des Kapitals ohne jeden Abzug an Steuern in mexikan. Valuta (Silber), jedoch nur innerhalb der ersten 15 Tage der Monate April u. Okt., in denen sie fällig werden, sodass die Zinsscheine, die später zur Einlösung präsentiert werden, nach Mexiko remittiert werden müssen. Coup. per 1./4. 1914 u. folg. wurden nicht eingelöst, daher werden die 5 % inneren Anleihen seit 3./4.1914 inkl. Coup. per 1./4. 1914 franko Zs. gehandelt. Die Anleihe wurde bis Sept. 1899 im freien Verkehr in Frankfurt a. M. gehandelt, wobei 1 $ = 4 M., zur amtlichen Notiz ein- geführt in Frankf. a. M. im Sept. 1899 u. mit Serie III lieferbar erklärt. Seit 15./5. 1905 wird $ 1 = M. 2.10 umgerechnet. Lieferbar Serie I $ 20 000 000 die Nummern A Nr. 1–30 000 à $ 100, B Nr. 30 00 1–50 000 à $ 500, C Nr. 50 001–55 000 à $ 1000, D Nr. 55 001–55 400 à $ 5000, Serie II $ 20 000 000 E Nr. 55 401–75 400 à $ 100, F Nr. 75 401–95 400 à $ 500, G Nr. 95 401 bis 103 400 à $ 1000. 5 % Mexikan. amort. innere Anleihe Serie III von 1898. $ 20 000 000 in Stücken à $ 100, 500, 1000 = £ 20, 100, 200. Zs.: 1. April, 1. Okt. Tilg.: Durch halbjährl. Verl. im März u. Sept. per 1./4. resp. 1./10. von 1898 ab mit halbjährig / % und Zs.-Zuwachs; von 1900 ab Verstärk. u. Totalkündig. zulässig. Zahlst. u. Zahlungsmodus wie Serie I/II. Aufgelegt 9./1. 1899 in Frankf. a. M. $ 8 112 400 zu 38.25 %, ferner $ 2 043 700, ein- geführt im Febr. 1899, weitere $ 5 044 600 eingeführt im Sept. 1899. Der Rest von $ 4799 300 eingeführt im Juli 1900. Lieferbar Serie III $ 20 000 000; die Nummern H Nr. 103 401–113 400 à $ 100, I Nr. 113 401–133 400 à $ 500, J Nr. 133 401– 142 400 à $ 1000. Kurs für Serie I=–V in Frankf. a. M. Ende 1899–1914: 41.30, 42, 40.80, 38.50, 41.60, 49.40, 99.70, 99.60, 96.60, 97.90,