. . Republik Portugal. 365 131.50, 143, 150, 162.50, 153, 165, 153.50* %. Usance: Seit 1./1. 1899 werden beim Handel an der Börse fl. 100 = M. 170 gerechnet, vordem in Frankf. a. M. fl. 100 = M. 200, in Berlin schon seit 1./7. 1893 fl. 100 = M. 170, früher fl. 100 = M. 200. Fürst Schwarzenberg. 4 % Fürstlich Schwarzenbergsche Hypothekar-Anleihe von 1886. M. 6 654 000 in Stücken à M. 1000, 2000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Von 1888 ab durch Verl. am 5./1. Per 1./4. binnen 38 Jahren, von 1898 ab Verstärkung zulässig. Zahlst.: Wien: Oesterr. Länderbank Berlin: Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Deutsche Vereinsbank; Hamburg: Commerz- u. Disconto- Bank. Zahlung der Coup. u. verl. Stücke ohne jeden Abzug in Mark. Kurs in Hamburg Ende 1891–1914: 99.75, 100, 100.25, 101.90, 102.25, 101.25, 101, 99.50, 98.50, 94.50, 97, 99.50, 100, 100, 100, 100, 96, 96.50, 97.50, 98.50, 98, 96, 96, 96* %. Republik Portugal. Stand der Staatsschuld am 30. Juni 1914. %3h ͤ %V ¶ % d G6 . 20 391 980 „ ( ˙ kc,q ᷓͤc ͥ ... „ 1 161 006 3 90 nõtꝑẽꝙ;?ꝗè ⅛; ² rnl D ͤ , , , ;¾/ hHGc Q... „ 9 160 906 Unzgerinsliehe Sery/ y é ¼. . ........... „ 3 053 634 4½ % Peftug Tabzk Öblig oIn 1892sss33336 „ 5 684 600 II. Innere konsolidierte Staatsschuld (in Landeswährung) 3 % Anleihe (hiervon im Besitze der Staates Milr. 260 111 443)). Milr. 565 074 360 4 % amortisable Anleihe (hiervon im Besitze des Staates Milr. 29 088) . 5 276 880 4½ 0% amort. Anleihe (hiervon im Besitze des Staates Milr. 40 770)... 3 23 564 340 3 % „ „ von 1905 (hiervon im Besitze des Staates Milr. 189) . . „ 2 639 048 5 % 3 „ 1909 (hiervon im Besitze des Staates Milr. 558) ... „ 4 532 400 Abrechnungen. 1908/09 1909/10 1910/11 1911/12 1912/13 1913/14 Einnahmen . . . Milr. 73 423 000 74 168 000 69 979 000 65 840 000 84 678 000 77 265 000 Iisg bEn.. 5 75 145 000 77 080 000 70 273 000 71 735 000 84 078 000 70 641 000 Defizit Milr. — 1 722 000 – 2 912 000 —– 294 000 — 5 895 000 Überschuss. . . „ £— 600 000 – 6 624 000 Budgets: 1912/13 1913/14 1914/15 Ordentliche Emnahmen . . . Milr. 72 429 000 72 043 092 77 266 899 5 Ausgab-en... 74 335 000 73 014 387 71 880 590 LefZiirt. „ 1 906 000 – 971 295 Übersehus 95 — *25 386 309 Ausserordentl. Einnahmen. ... 3 3 185 000 3 704 000 6 124 066 5 Ausgaben. ... 5 111 000 6 168 589 7768 550 Defit „ 1 926 000 –2 464 589 1 644 484 Gesamt Deflziit „ 3 832 000 –3 435 884 Gesamt-Uberschuses..... 55 2́ 741 825 Durch das Dekret vom 13./6. 1892 wurde die Zahlung der Zinsen auf die auswärtige Schuld auf ein Drittel herabgesetzt und durch das Gesetz v. 20./5. 1893 wurden ausserdem die auswärtigen Gläubiger an dem Überschuss der Importzölle (mit Ausnahme derjenigen auf Tabak und Getreide) und Exportzölle über den Betrag von 11 400 Kontos de Reis hinaus mit der Hälfte in der Weise beteiligt, dass die Hälfte für die Erhöhung des Couponbetrages verwendet wurde. Als Sicherheit für die pünktliche und regelrechte Zahlung der Zinsen und Amortisation waren die Zolleinnahmen (mit Ausnahme der Importzölle auf Tabak und Getreide) überwiesen. Im Jahre 1898 beabsichtigte Portugal, seine auswärtige Schuld zu konvertieren; der Entwurf zur Konversion der äusseren Schuld, welcher die Zustimmung der portug. Kammer erhielt, wurde jedoch von den Schutzkomitees für die Interessen portugies. Staatsgläubiger für unannehmbar gehalten. Von dieser Zeit an schwebten zwischen der portugies. Reg. u. den Schutzkomitees Verhandlungen über eine Konversion der portugies. Staatsschuld, bis endlich im April 1902 ein Arrangement zustande kam. Der Gesetzentwurf über das Finanz- arrangement wurde im April 1902 von der Deputiertenkammer und im Mai 1902 vom Senate angenommen. Das Dekret über die Ausführung des Ges. v. 14./5. 1902 erschien im Diario am 11./8. 1902; über die Sicherheit für die pünktliche und regelrechte Zahlung der Zinsen und Amortisation bestimmt Art. 15 des Gesetzes. Behufs unverkürzter Zahlung der ausgegebenen Titel nach Massgabe dieses Dekrets wird die Regierung in den jährlichen Staatshaushalt die Beträge einstellen, die für Zs. u. Tilg. dieser Titel nötig sind, wobei für diese Lasten speciell und vorzugsweise (especialmente e de preferencias) nach Massgabe des Ges. v. 14./5. 1902 die Eingänge aus den Zöllen des Reiches auf dem europ. Kontinent zu- zuweisen sind, ausgenommen die von Tabak und Getreide. ... Die Einnehmer der Zoll- häuser haben der Junta do Credito Publico jeden Tag denjenigen Betrag abzuliefern, der ausreicht, um den 300. Teil in Gold aufzufüllen (perfazer), für den zu den Jahreslasten der auswärt. konvert. Auslandsschuld (Zs. u. Tilg.) erforderl. Gesamtbetrag nach den Bestimm. dieses Ges., sowie für die Spesen des Dienstes dieser Schuld ... Erreichen die Einkünfte diesen Betrag an einem Tag nicht, so ist er aus denen eines der folg. Tage zu entnehmen. Sind in einem Semester die Einkünfte nicht genügend für die Hälfte der Jahresannuität, so haben die Zollhäuser im folg. Semester sie nachzuliefern. Verbleibt durch einen unvorher-