Königreich Siam. —– Königreich Spanien. Nationalbank f. Deutschl., A. Schaaffh. Bankverein; Paris: Banque de I'Indo-Chine. Zahlung der Zs. u. des Kapitals steuerfrei in Deutschland zum Kurse der kurzen Wechsel auf London. Von der Anleihe wurden in Berlin, Frankfurt, Hamburg etc. 23./1. 1907 £ 750 000 zu 97.50 3 (1 £ = M. 20.50) aufgelegt. Kurs Ende 1907–1914: In Berlin: 92.10, 93, 96.50, 97, 96.25, 95.25, 93.60, – %. —– In Frankf. a. M.: 92, 92.70, 96.40, 97, 95.30, 95, 93.50, 94.30* %. – In Ham- burg: 91.75, 92.75, 96, 96.75, 95.70, 94.75, 93, –* %. Usance: Beim Handel an der Börse 1― 9.440 0 0 * 0 Königreich Spanien. Stand der Staatsschuld am 31./12. 1912: Assetee ¾ /½ü à/ .. Pes. 1 028 300 200 4% Bile eß 6524 380 364 6 % Eiiele elllmm /ã f ũ q Rp?RR 1 590 427 500 4 9% Innere amortis. Rente von 1999. 155 332 500 Uyerziilieh sndt (?Ccẽñẽꝰùm4ü 1 000 291 Zahlungsanweisungen des Kolonialministeriummsms... 100 000 000 Ssa Pes. 9399 410 855 Abrechnung pro 1907: Einnahmen Pes. 1 079 816 566, Ausgaben Pes. 1 009 414 343, Überschuss Pes. 70 402 223 1908: „ 1 072 468 984, „1 9025 99 5 % „ 46 516 459 30― „ 1.065 588 125, 3 „ 1 100 925 228, Deffzit „ 355 7 03 1910: 0 „ 1 171 3 „ 1 128 068 339, Überschuss „ 43 333 027 1911 „ 1 177 209 993, „ 17 31 „ 1912: 3 „ 1 161 964 749, 5 „ 15 3 „ 16774 7 3 „ 0 031 171 „ 1 521 202 868, Defizit 17 171 697 1914: „ 1 313 000 000, % 0 „ 95 630 000 Budget pro 1900: Einnahmen Pes. 865 998 815, Ausgaben Pes. 905 451 827 1901 5 „ „ 904 623 253 „„. 5 „ 974 437 749, 3 „„„ . 1990 „69 7 358, 958 231 313 „„ . 1000 066 839, „ „1 010 409 756, „ .. „1 010 337 296, „ 968 856 760 1907: „1 043 698 434, „1 003 953 917 „968 912 112 988 471 441 1908: 3 „1909, „1 040 680 477, „1 049 522 365, „1 023 168 614 „1 043 699 854 „%%. „1 049 522 365, 5 „1036 211 773 „ „1 132 847 211, 3 „1 122 632 455 „ „1 132 847 211, „1 131 435 447 „%% . „1 165 304 472, „1 142 736 862 „. „ 1 202 442 072, „1 139 593 024 19189 3 „ 1 280 535 819, „1 465 044 083 79 4 % Span. auswärt. Rente von 1882. Pes. 1 976 000 000, davon in Umlauf 31./12. 1912: Pes. 1 028 300 200, in Stücken à Pes. 1000, 2000, 4000, 6000; 12 000, 24 000. Zs.: Vierteljährl. 2./1., 1./4., 1./7., 1./10. Nach dem Ges. v. 17./5. 1898 mussten die ausländ. Besitzer der Span. 4 % auswärt. Rente in Gemässheit der Dekrete v. 20. u. 25./6. 1898 ihre Titel vor dem Okt.-Termin 1898 der span. Finanz-Kommissionen im Auslande vorlegen, damit sie abgestempelt und in die betr. Register eingetragen wurden. Wechselt der Besitz dieser Papiere, so muss der neue Inhaber der Finanz-Kommission davon Anzeige machen und seine Eigenschaft als Ausländer nach- weisen. Die ausländischen Besitzer der abgestempelten Stücke können den am 1. Okt. 1898 tälligen Zinsschein, sowie auch die folgenden Zinsscheine in frs., £ oder M. einkassieren, falls sie eine eidliche oder ehrenwörtliche Erklärung abgeben, dass kein spanischer Untertan an dem Besitz der Papiere beteiligt ist. Das gleiche gilt auch von ausländischen Besitzern, die in Spanien ansässig sind. Bei den Schuldtiteln, die bei den amtlichen Bankinstituten Frankreichs, Deutschlands, Englands, Belgiens und Portugals, sowie bei näher bezeichneten Privatbanken hinterlegt sind, genügt eine Erklärung des Bankvorstandes, dass nach den Büchern der Bank und sonstigen Ausweisen kein spanischer Untertan Anteil daran hat. Das Abschneiden der Zinsscheine geschieht durch die Finanz-Kommissionen, wobei die betreffenden Stücke mit vorgelegt werden müssen. Die oben erwähnten Banken sind von dieser Vorzeigung befreit, müssen aber bescheinigen, dass die Stücke sich in ihrem Depot befinden und die Eigentümer keine Spanier sind. Die Zinsen derjenigen Titel, die diese Förmlichkeiten nicht erfüllt haben, werden künftig nicht mehr in Gold, sondern nur noch in Pesetas bezahlt. Nachträglich hatte sich die Regierung bereit erklärt, die den Ausländern zur Einreichung der in ihrem Besitze befindlichen Titres der auswärtigen Schuld bewilligte Frist zu verlängern. Man kam dahin überein, dass ausländische Inhaber ihre Titres auch nach dem 10./7. 1898 abstempeln lassen konnten, wenn sie den Nachweis lieferten, dass sie bereits vor dem 10./7. 1898 Besitzer der betr. Titres gewesen sind. Die zu diesem Zwecke bei den genannten Delegationen geführten Register sind am 14./5. 1899 abgeschlossen worden; nach diesem Termin sind jedoch ausnahmsweise auch noch diejenigen Stücke zur Ab- *