Sultanat Türkei. 421 des Art. 36 des vorerwähnten Abkommens, nach Massgabe der Inbetriebsetzung der Teil- strecken, die gesamten Einnahmen aller Teile der neuen Linien zu einer Masse zusammen- geworfen werden. Der genannte Einnahmen-Anteil, abzügl. der Betriebskosten, wie sie — genannten Garantien und der Annuitäten jener Anleihen in Gemässheit der gegenwärtig bestehenden Verträge, sowie nach Zahlung der gegenwärtigen dauernd auf diesen selben Überschüssen ruhenden Lasten festzustellen. In dem Fall, dass die vorerwähnten Pfänder nicht die für die Annuität der vorliegenden Anleihe erforderliche Summe ergeben sollten, wird der Fehlbetrag aus den allgemeinen Einkünften des Reiches gedeckt werden. Die zur Sicherung des Dienstes der vorliegenden Anleihe bestimmten Gelder wird die Banque Imperiale Ottomane auf einem besonderen Konto gutbringen, von welchem der Betrag der für den genannten Dienst erforderlichen Anschaffungen 14 Tage vor Fälligkeit jedes Coupons wird erhoben werden. Die Kaiserlich Ottomanische Regierung erklärt, dass sie während der ganzen Dauer der vorliegenden Anleihe keinerlei Anderungen einführen wird, welche die dem Dienste der vorliegenden Anleihe besonders verpfändeten Einkünfte vermindern oder ändern könnten, ohne zuvor für diesen Dienst andere Einkünfte verpfändet zu haben, welche von der Banque Imperiale Ottomane als gleichwertig und dieselbe Sicherheit bietend angenommen worden sind. Als eine Anderung gilt nicht die Umwandlung der gegen- wärtigen Wertzölle in Spezialzölle. Zahlst. in Deutschland: Berlin: Deutsche Bank, S. Bleich- röder; Frankf. a. M.: Deutsche Bank, Jacob S. H. Stern, Gebr. Bethmann, Deutsche Vereins- bank. Die Oblig. u. Zs. sind im Ottomanischen Reiche für immer von jeder Taxe, jeder Abgabe u. jedem Stempel, sowie von jeder Kürzung u. jedem Abzuge befreit. Zahlung der Zs. u. der verl. Oblig. in Deutschland in Mark. Von der Anleihe wurde der für Deutsch- land bestimmte Teilbetrag £ T. 1 203 708 = frs. 27 357 000 = £ 1 094 280 = M. 22 159 170 in 54 714 OÖblig. über je £ T. 22 = frs. 500 = £― 20 = M. 405 (Nr. 1–54 714) aufgelegt 7./7. 1909 zu 87.50 %. Kurs Ende 1909–1914: In Berlin: 87.40, 86.75, 81.75, 76.25, 74.40, 68* % In Frankf a. M.: 87.30, 86.70, 81.40, 76, 74, 65.50* %. Verj. der Zinsscheine in 6 J. (F.), der verl. Stücke in 15 J. (F.). 4 % Ottomanische Staats-Anleihe von 1911. £ T. 11 000 000 = M. 204 000 000 = K 239 250 000 = frs. 250 000 000 = £ 10 000 000 = hfl. 120 000 000, hiervon der I. Teil £ T. 7 040 000 = M. 130 560 000 = K 153 120 000 = frs. 160 000 000 = £― 6 400 000 = hfl. 76 800 000 in Abschnitten über je 1, 5 u. 20 Oblig., 1 Oblig. à £ T. 22 = M. 408 = K 478.50 = frs. 500 = £ 20 = hfl. 240. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Durch Rückkauf unter pari oder Verlos. am 1/5, l tF. .. ber 1./7. n. St. bezw. 2./1. n. St. mit jährl. 1 % von 1911 ab bis spät-. 1952; vom 2./7. 1921 n. St. ab Totalkündig. zu pari zulässig. Sicherheit: Um die regelmässige Zahlung der für Verzinsung u. Tilg. der Anleihe erforderl. Beträge zu sichern, überweist u. verpfändet die Ottoman. Regierung den Banken, welche die Anleihe abgeschlossen haben, unwiderruflich u. unter Verzicht auf anderweitige Verwendung ihrerseits bis zur vollständigen Tilg. des Nennwertes der Oblig. jährlich den Betrag von £ T. 550 000 aus den Zolleinnahmen des Vilayets Konstantinopel. Die Hauptverwalt. der Zölle u. indirekten Steuern hat die Ein- nahmen der Hauptzolldirektion von Konstantinopel nach Abzug der Verwalt.- u. Erhebungs- kosten dieser Einnahmen monatlich an die Fil. der Deutschen Bank in Konstantinopel ab- zuführen, u. zwar vom 1./1. n. St. u. 1./7. n. St. jedes Jahres ab bis zu dem Zeitpunkt, an welchem sich der Halbjahresbetrag von £ T. 275 000 in den Händen der Fil. der Deutschen Bank in Konstantinopel befindet. Die Ottoman. Regierung erklärt, dass sie während der ganzen Dauer dieser Anleihe keine Abänderung treffen wird, welche die für den Dienst dieser Anleihe besonders verpfändeten Einkünfte verringern oder verändern könnte, ohne vorher andere, von den vertragschliessenden Banken angenommene Einnahmen für diesen Dienst verpfändet zu haben. Die Umwandlung der gegenwärtigen Wertzölle in Spezialzölle soll nicht als eine Abänderung gelten. Zahlst.: Berlin: Deutsche Bank, S. Bleichröder, Bank für Handel u. Ind., Berliner Handels-Ges., Commerz- u. Disconto-Bank, Delbrück Schickler & Co., Disconto-Ges., Dresdner Bank, Mendelssohn & Co., Mitteldeutsche Creditbank, National- bank für Deutschland; Cöln: A. Schaaffh. Bankverein; Frankf. a. M.: Deutsche Bank, Bank für Handel u. Ind., Gebr. Bethmann, Deutsche Vereinsbank, Disconto-Ges., Dresdner Bank, Mitteldeutsche Creditbank, Lazard Speyer-Ellissen, Jacob S. H. Stern; Hamburg: Deutsche Bank, L. Behrens & Söhne, Commerz- u. Disconto-Bank, Deutsche Orientbank, Dresdner Bank, Norddeutsche Bank, M. M. Warburg & Co.; Stuttgart: Württemberg. Vereinsbank, Dresdner Bank. Ausserdem in Konstantinopel, Wien, Budapest, Prag, Zürich, Basel, Genf, Amsterdam, Brüssel, Paris u. London. Zahlung der Zs. u. der verlosten Stücke frei für immer von allen Ottoman. Steuern, Abgaben u. Stempeln in Deutschland in M. Aufgelegt 2 T. 7 040 000 = M. 130 560 000 = K 153 120 000 = frs. 160 000 000 = £ 6 400 000 = Hfl. 76 800 000 21./3. 1911 zu 86.75 %. Kurs Ende 1911–1914: In Berlin: 81.50, 76.50, 74, 68* %. – In Erankft. M 381 50, 7675, 74 65 % uin Hamburg: 81.40, 76, 74, 66* %. Verj. der Zins- scheine in 5 J., der verl. Stücke in 15 J. (F.) 3 % Türkische frs. 400 Lose von 1870. frs. 792 000 000. 1 980 000 Lose. (1871 in Deutschland 486 050, 1889 in Österreich 488 184 Stück abgestempelt.) In Umlauf Ende 1914: 1 788 250 Stück, davon waren (Ende August 1911) im Besitze der Verwaltung der Dette Publique Ottomane: 363 659 Stück. Zs.: 1/4., 1./10.; Coup. Nr. 12 per 1./4. 1876 und weiter blieb notleidend. Durch Dekret vom 8./20. Dez. 1881 wurde die Zinszahlung suspendiert Verl.: 1./2., 1./4., 1./6., 1./8., 1.10., 1./12. Die gezogenen Nummern sind sofort nach der Ziehung anzumelden u. erfolgt die Auszahlung nach Prüfung der Stücke in Konstantinopel innerh.