452 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Helsingborger Hypotheken-Versicherungs-Akt.-Ges. (Helsingborgs Intecknings-Garanti Aktiebolag) in Helsingborg. Gegründet: auf Grund des Schwedischen Gesetzes vom 6./10. 1848 lt. Statut v. 25./9. 1885 mit Nachträgen v. 16./9. 1887 u. 19./10. 1888. Der Zweck der Ges. ist, Hypoth.-Darlehen zu ver- mitteln u. zu gewähren, sowie den Darleihern bei der Eintreibung von Hypoth.-Geldern behilflich zu sein. Die Ges. kann den Grundbesitzern der Städte von Schonen und Halland Dar- lehen gegen Hinterlegung von Hypoth. gewähren, welche durch vorgeschriebene jährliche, sowohl Kapital als Zs. umfassende Rückzahlungen innerhalb einer bestimmten Zeit amortisiert werden. Behufs Beschaffung der hierzu erforderlichen Mittel ist die Ges. berechtigt, durch ihren Verwaltungsrat Oblig. auszugeben, für welche eingetragene Schuldscheine als Pfand hinterlegt werden sollen. Diese Oblig., welche mit oder ohne Kapitalrabatt aufgenommen werden können, sollen an den Inhaber ausgestellt sein und mit höchstens 5 % Zs. pro anno laufen. Die Oblig. können kündbar oder unkündbar sein. Die unkündbaren Oblig. müssen auf Grund eines festgestellten Planes durch Verlos. oder Rückkauf eingelöst werden. Diejenigen Hypoth., welche als Pfand für unkündbare Oblig. haften, dürfen nicht die Hälfte des Taxierungswertes eines unbebauten bezw. wenig bebauten Grundstückes, sowie auch nicht die Hälfte des besonderen Schätzungswertes des Verwaltungsrates der Ges. auf Grund ge- schehener Besichtigung übersteigen. Oblig. dürfen von der Ges. nur in solchem Verhältnisse zu dem einbezahlten Grundfonds emittiert werden, dass dieser wenigstens dem zwanzigsten Teil des gesamten Nominalwertes der umlaufenden OÖblig. entspricht. Die verpfändeten Hypoth., welche im Kapital vollkommen dem nominellen Kapitalbetrag der umlaufenden Oblig. entsprechen, sollen, jede Art von Oblig. besonders, einem Bevollmächtigten übergeben werden, welcher dazu von der Kgl. Behörde in Malmöhus Län verordnet werden soll. Diese, also für die verschiedenen Arten Oblig. übergegebenen, besonderen Pfänder sind, getrennt von einander und von den übrigen Wertp. der Ges., in feuerfesten Geldschränken aufzu- bewahren und zwar unter 3 verschiedenen Schlössern, zu welchen ein Schlüssel sich in den Händen eines Mitglieds des Verwaltungsrats der Ges. befinden soll, der zweite in denen eines Beamten der Ges. und der dritte in denen des Bevollmächtigten der Kgl. Behörde, welcher in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter darüber zu wachen hat, nicht nur, dass die den Oblig.-Inhabern gebührende Pfand-Hinterlage nicht durch irgend welche Massregel oder durch Versäumnis seitens der Ges. aufgehoben oder verringert wird, sondern auch dass die verpfändeten Hypoth., welche Austausche oder Veränderungen auch mit denselben geschehen mögen, doch stets ihrem Kapitalwerte nach vollkommen dem gesamten Wert- betrage der umlaufenden Oblig. entsprechen, sowie ferner darüber, dass dieser Betrag nicht das bereits erwähnte Verhältnis zum Grundfond überschreitet. Grundfonds: Kr. 350 000 in Aktien à Kr. 500. R.-F. inkl. Zuweisung pro 1914: Kr. 140 000. Garantie-F. Kr. 350 000. 4 % Pfandbr. von 1888: Kr. 2 000 000, davon in Umlauf 31./12. 1914: Kr. 1 620 800, in Stücken zu Kr. 4000, 2000, 400 = M. 4500, 2250, 450. Zs.: 1./6., 1./12. Tilg.: Durch halbjährl. Verlos. im März u. Sept. per 1./6. resp. 1./12. innerhalb 60 Jahren, verstärkte Tilg. zulässig. Zahlst.: Helsingborg: Kasse der Ges.; Hamburg: M. M. Warburg & Co. Zahlung der Zs. u. verlosten Stücke in Hamburg in Reichsmark. Verj. der Zinsscheine u. verlosten Stücke 10 Jahre (F.). In Hamburg aufgelegt 19./2. 1889 zu 100 %. Kurs in Hamburg ult. 1889 bis 1914: 99.25, 98, 97.50, 94, 98.50, 101, 100.40, 99.80, 99.50, 99, 95.40, 90, 92, 98, 99, 97.50, 99, 96, 92, 93.50, 93, 92.25, 93, 90.50, 87, –* % Geschäftsjahr: Kalenderj. Bilanz am 31. Dez. 1914: Aktiva: Garantie-F.-Verpflichtung 350 000, erste Hypoth. 4 268 648, zweite Hypoth. 686 205, Zs.-Kto 119 235, Annuitäten-Kto 11 555, div. Forder. 20 220, Auf- u. Abschreib.-Kto 4144, Grundstücks-Kto 17 634, Inventar 2500, Kassa 876. — Passiva: Grund-F. 350 000, Garantie-F. 350 000, R.-F. 130 000, 4 % unkündbare Oblig. von 1888 1 620 800, 4 % do. von 1894 1 750 000, 4½ % kündb. Oblig. 1 000 000, aufgenommene Gelder 199 000, Zs. 40622, alte Div. 280, Vortrag 4215, Reingewinn 36 102. Sa. Kr. 5 481 019. Gewinn 1914: Einnahmen: Zs. 41 982, div. Einnahmen 6667, zus. Kr. 48 649, ab Unk. 6247, Gehälter 6300, bleibt Reingewinn Kr. 36 102, hierzu Vortrag 4215, zus. 40 317, davon 7 % Div. 24 500, an R.-F. 10 000, bleibt Vortrag Kr. 5817. Dividenden 1900–1914: Je 7 %. Hypothekenbank in Finnland, Aktiengesellschaft (Fastighetsbanken i. Finland, Aktiebolag) in Helsingfors. Gegründet: 1907; Statuten vom 24./4. 1907 mit Anderungen vom 28./. 1912. IZweck: Die Hypothekenbank bezweckt, in Gemässheit des geltenden Bankgesetzes u. mit der vom allgemeinen Gesetz für Aktien-Ges. vorgeschriebenen Haftpflicht für die Teil- nehmer a) auf Grundeigentum in Helsingfors u. Umgegend u. anderen finnländ. Städten Darlehen zu bewilligen gegen Hypoth., b) solche Aufträge zu besorgen u. zu vermitteln, welche von der Direktion der Ges. zum Vorteil für die Grundbesitzer u. für die Ges. auf- genommen werden können. Tilg.-Darlehen gegen Hypothek werden von der Ges. zu höchstens 60 % des Wertes bewilligt, wozu das Grundeigentum mit den darauf aufgeführten *