Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 453 Gebäuden nach bewerkstelligter Taxierung von der Direktion der Ges. eingeschätzt worden ist. Darlehen mit bestimmter Kündigungsfrist ohne Tilg. werden ebenfalls durch Hypoth. in Stadtgrundeigentum bis höchstens 60 % des auf gleiche Weise ermittelten Taxwertes bewilligt. Baugelderdarlehen gegen Hypoth. können auch von der Ges. bewilligt werden unter der Bedingung, dass der bewilligte Darlehensbetrag nicht 60 % des Taxwertes über- steigen darf. Hypoth.-Darlehen auf höchstens ein Jahr können bis 281 70 % des Taxwertes bewilligt werden. Die von der Ges. beliehenen Gebäude müssen Stets gegen Feuer in solchen Anstalten versichert sein, deren Versich. nach der Ansicht der Direktion der Bank sowohl hinsichtlich des Bestehens als auch zur Wahrung der Rechte der Hypoth.-Gläubiger völlige Gewähr geben. Die Direktion hat das Recht, auf Kosten des Grundeigentümers die Feuerversich. zu erneuern, bevor sie verfällt. Die Anleihen der Ges. geschehen haupt- sächlich gegen Ausgabe von zinstragenden Oblig. in Übereinstimmung mit dem geltenden Bankgesetz, wobei zu beachten ist, dass das eigene Kapital der Ges. stets mindestens 710 des zus.gerechneten Kapitalbelaufes der in Umlauf befindl. Oblig. betragen muss. Die Ges. kann auch auf andere Weise als durch Oblig.-Ausgabe Gelder beschaffen, jedoch nicht höher als bis zum zus. gerechneten Betrag von zweimal des eigenen Kapitals. Als Sicherheit für die Oblig.-Anleihen hinsichtlich Kapital u. Zs. dienen 1) sämtl. Aktiven der Ges., 2) bis zur Hälfte der vom Vorst. der Ges. normierten Grundstückswerte hypothezierte Schuldscheine, die nach bestehendem Gesetz beim Staatskommissar in Verwahrung gegeben werden müssen, u. deren Gesamtbetrag den Nennwert der Pfandbriefe um 10 % über- schreiten soll. Hypoth. auf industrielle Anlagen können keine Sicherheit für die Pfand- briefe bilden. Die als Pfand für die Pfandbr. beim Staatskommissar in seiner Eigenschaft als Pfandhalter hinterlegten Sicherheiten werden in einem ihm zur Verfüg. stehenden feuersicheren Raum verwahrt. Für die Pfandbr. von 1914 dürfen nur Hypoth. hinterlegt werden, bei welchen die Beleihung seitens der Ges. höchstens 50 % des Wertes des Grund- eigentums u. der darauf aufgeführten Gebäude beträgt. Aktienkapital: Finnl. M. 5 000 000 in Aktien à Finnl. M. 200. 5 % Pfandbriefe von 1907: Finnl. M. 10 000 000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Bis 1./4. 1917 un- kündbar; von dieser Zeit ab können die Pfandbr. von der Ges. zur Zahlung nach 6 Mon. gekündigt werden, u. zwar in der Weise, dass je eine ganze Serie (Finnl. M. 1 000 000) auf einmal zu kündigen ist; die Anfeihe soll spät. 1./10. 1963 vollständig getilgt sein. Die Pfandbr. werden in Deutschland nicht gehandelt. 5 % Pfandbriefe von 1912: Finnl. M. 5 000 000. Zs.: 1/4., 1/10. Tilg.: Bis 1/4. 1922 n-. kündbar, von dieser Zeit ab gelten dieselben Bestimmungen für die Rückzahl. wie für die Pfandbr. von 1907; die Anleihe soll spätestens 1./10. 1968 vollständig getilgt sein. 5 % Pfandbriefe von 1914: Finnl. M. 10 000 000 = M. 8 100 000 = Kr. 7 200 000 = Frs. 10 000 000 in Stücken à Finnl. M. 500, 1000, 2000 = M. 405, 810, 1620 Kt. 360, 720, 1440 = Frs. 500, 1000, 2000. Zs.: 1./4., 1./10. Coup. per 1./10. 1914 u. folg. wurden in Deutschland nicht bezahlt. Tilg.: Vom 1./4. 1919 ab dureh Rückkauf oder Verlos. innerhalb 52 Jahren; vom 1./4. 1924 ab verstärkte Tilg. u. Totalkündig. mit 6 monat. Frist zulässig. Zahlst.: Helsingfors: Hypothenkenbank in Finnland A.-G., Finlands Bank. Privatbanken in Helsingfors; Hamburg: L. Behrens u. Söhne, Schröder Gebrüder & Co.; Stockholm: Aktie- bolaget Sveriges Privata Centralbank; Gotenburg: Aktiebolaget Göteborgs Bank. Zahlung der Zs. u. der verlosten Pfandbr. ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Verfj. der Zins- scheine in 10 Jahren (F.), der verlosten Pfandbr. in 15 Jahren (F.). Aufgelegt in Hamburg am 21./3. 1914 Finnl. M. 10 000 000 = M. 8 100 000 = Kr. 7 200 000 = Frs. 10 000 000 Zzu 97.50 %. Kurs in Hamburg 25./7. 1914: 9750 %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers. spät. Ende März. Bilanz am 31. Dez. 1914: Aktiva: Amort.-Darlehen 20384 300, stehende do. 643 000, kurze Hypoth.- do. 1 293 650, einheimische Korrespondenten 90 888, ausländische do. 104 127, Oblig.-Anleihekosten 178 983, angesammelte, nicht verfallene Annuitäten u. Zs. 374 424, ver- fallene, nicht eingezahlte Annuitäten 14 800, Wertp. (davon für M. 2 995 000 eigene Öblig.) 2 997 860. Bankgebäude 250 000, Inventar 11 665, Kassa 70 716. – Passiva: A.-K. 5 000 000, R.-F. 925 000, im Umlauf befindl. Oblig. 18 250 500, Depos. 1 283 681, angesammelte nicht verfallene Zs. für die Oblig.-Anleihe 190 694, verfallene nicht zur Einlös. präsent. Oblig.-Coup. 109 900, unerhob. Div. 1566, Hypoth.-Anleihe des Bankgebäudes 100 000, Vorschüsse 2651, Gew.- u. Verlust-Kto 550 421. Sa. Finnl. M. 26 414 413. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Oblig.-Anleihe-Zs. von 1907 387 567, do. von 1912 160 841, do. von 1914 183 299, Gehälter 34 407, Unk. 12 544, Steuerabgaben 15 419, Vortrag 69 071, Jahresgewinn 481 350. – Kredit: Vortrag 69 071, Amort.-Darlehen-Zs. 1 081 381, stehende Darlehen-Zs. 61 376, kurze Hypoth.-Darlehen-Zs. 58 314, div. Zs. u. Provis. 74 355. Sa. Finnl. M. 1 344 496. Gewinn-Verwendung: 7½ % Div. 375 000, an R.-F. 26 865, Abschreib. auf Oblig.-Anleihe- kosten 13 773, do. auf Inventar 10 665, Vortrag 75 983, Dividenden 1909–1914: 6, 6, 7, 7, 7½, 7½ %. Direktion: Vors. u. leitender Dir. Otto Stenroth, Grosskaufm. Julius Tallberg, Kaiserl. Staatsrat Mauritz Hallberg, Lorenzo Kihlmann, Leopold Lerche, Senator a. D. Kaarlo Castrén, Sigurd Stenius, Dr. jur. Onni Talas, Helsingfors. Staatskommissar: Vortrag. Rat im Kaiserl. Senat für Finnland Arvid Krogerus.