Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 461 ― 7 Ö 2 = = K. K. priv. Oesterreichische Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe in Wien I, Am Hof é, Filialen in Bozen, Bregenz, Brünn, Feldkirch, Gablonz, Gorz, Innsbruck, Karlsbad, Klagenfurt, Laibach, Lemberg, Mährisch-Ostrau, Olmütz, Pola, Prag, Reichenberg, Teplitz, Triest, Troppau u. Warnsdorf. Gegründet: 31./10. 1855. Dauer 90 Jahre. Letztes Statut vom 27./5. 1905 mit Anderung vom 5./4. 1906, 5./4. 1907, 6./4. 1910, 2./3 1911, u. 2./4. 1914. Mit der Ungarischen Allgemeinen Creditbank Budapest hatte die Credit-Anstalt 1870 einen Kartellvertrag bis Ende 1890 abge- schlossen, nach welchem sie sich bei der Bank- u. Warenabteilung der genannten Ges. mit einer Kapitaleinlage von fl. 3 000 000 beteiligte u. hierfür aus dem Gewinn dieser Abteilung 40 % bezog. Infolge Vereinbarung von 1889 fand eine Verlängerung auf 5 bezw. 10 Jahre statt, sie erhielt für 1891 30 % und bezog für die weiteren Jahre infolge am 24./1. 1891 erfolgter Rückzahl. der vertragsm. Einlage noch 25 %. Infolge des neuen Über- einkommens mit der Ungar. Allg. Creditbank vom Jahre 1900, welches zunächst bis Ende 1905 währte, entfällt die prozentuale Beteil. an den Erträgnissen gegen Leistung einer Pauschal- Provis. Im Jahre 1905 wurde das Übereinkommen auf 3 Jahre verlängert. Von der Zeit an gilt das Kartell, falls es nicht bis zum 30./6. eines jeden Jahres auf den 31./12. desselben Jahres gekündigt ist, stets auf 1 Jahr verlängert. Durch Aktienbesitz steht die Credit- Anstalt in engerer Verbindung mit der Bielitz-Bialer Escompte- u. Wechsler-Bank, der Galizischen Bank für Handel u. Industrie u. der Privileg. Landesbank für Bosnien u. Herze- gowina, Sarajewo. Die G.-V. vom 6./4. 1910 beschloss die Ausgabe von Bankschuldverschreib., deren Gesamtbetrag stets vollkommen gedeckt sein muss. Kapital: K 150 000 000 in 468 750 Aktien à K 320. Kapital-Res. ca. K 62 000 000, allg. Res. K 30 000 000, ausserord. R.-F. K 2 000 000. Das Grund-Kap. der Ges. ist auf fl. 100 000 000 (K 200 000 000) bestimmt, begeben waren hiervon fl. 60 000 000 in 300 000 vollgez. Aktien à fl. 200. 1864 wurde durch Rückkauf von 50 000 Aktien das Kap. auf fl. 50 000 000 u. durch Rückzahl. ab 1./7. 1869 von fl. 40 auf jede Aktie eine weitere Reduktion auf fl. 40 000 000 herbeigeführt. Die ausserord. G.-V. v. 22./8. 1899 beschloss Erhöhung um fl. 10 000 000 fauf fl. 50 000 000) in 62 500 Aktien à fl. 160 (div.-ber. ab 1./1. 1900), hiervon angeboten 4.–18./9. 1899 % der Aktien den Aktionären zu fl. 330 pro Stück (auf 6 alte Aktien 1 neue), u. der Aktien den Begründern der Credit-Anstalt. – Bei Erhöhung des Grundkapitals über fl. 60 000 000 haben die Gründer der Anstalt das Vorrecht zur Übernahme von der hinauszugebenden Aktien, die anderen sind den Besitzern der Aktien vorbehalten. Bei der im Jahre 1899 erfolgten Ausgabe neuer Aktien hatte ein Aktionär gegen die Credit-Anstalt Klage erhoben, weil seiner Ansicht nach den Gründern in diesem Falle kein Bezugsrecht zustand. Das Gericht hatte zwar in erster Instanz dahin entschieden, dass der Beschluss der G.-V. auf Überlassung von einem Drittel der jungen Aktien an die Gründer für nichtig zu erklären ist, in der hiergegen eingelegten Berufung erstritt aber die Credit-Anstalt ein obsiegendes Urteil, welches durch Entscheidung des obersten Gerichtshofs bestätigt wurde. Die G.-V. v. 3./4. 1901 genehmigte ein zwischen der Oesterr. Credit-Anstalt und den Gründern der Credit-Anstalt mit Ausnahme der Rechts- nachfolger des Prager Bankiers Leop. v. Lämel abzuschliessendes Übereinkommen hinsichtlich Feststellung des Bezugsrechtes im Falle der Neuausgabe von Aktien, hiernach werden die Bezugsrechte der Begründer in folgender Weise geregelt: Solange die nächsten Emissionen von neuen Aktien zus.genommen den Betrag von K 20 000 000 nicht überschreiten, stehen den Gründern resp. deren Rechtsnachfolgern Bezugsrechte nicht zu; von den Aktien, welche über den Betrag von K 20 000 000 hinaus noch weiter emittiert werden, ist den Gründern resp. deren Rechtsnachfolgern, ohne Rücksicht auf die Höhe des jeweiligen A.-K. und auf die Anzahl der jeweils im Umlaufe befindl. Aktien, der dritte Teil zum Bezuge anzubieten, jedoch nur insoweit, als diese weiteren Aktien-Em. zus.genommen nicht den Betrag von K 44 000 000 überschreiten. – Die G.-V. v. 5./4. 1906 beschloss eine weitere Erhöhung des A.-K. auf K 120 000 000 durch Ausgabe von 62 500 Aktien à K 320. Die neuen Aktien, welche v. 1./1. 1906 ab div.-ber. sind, wurden den Aktionären im Verhältnis von 1:5 zum Kurse von K 630 per Aktie à K 320 innerh. der Zeit v. 7.–16./5. 1906 zum Bezuge angeboten. Die Erben des Bankiers v. Lämel hatten auch für diese Kapitalserhöhung eine Klage auf Einräum. des Bezugsrechts auf 2083 Aktien zum Pari-Kurs eingereicht; ihre Ansprüche wurden aber in allen Instanzen zurückgewiesen. Die a. o. G.-V. vom 2./3. 1911 beschloss, das A.-K. um K 30 000 000 auf K 150 000 000 zu erhöhen. Von den neuen Aktien, welche v. 1./1. 1911 ab div.-ber. sind, wurden in der Zeit v. 6./3.–15./3. 1911 K 20 000 000 den Be- sitzern der alten Aktien (auf je 6 alte Aktien 1 neue Aktie) zum Kurse von K 610 Pro Aktie à K 320 zum Bezuge angeboten. Die weiteren K 10 000 000 wurden zum gleichen Preise u. in derselben Zeit den Begründern der Credit-Anstalt nach Massgabe ihrer Bezugs- berechtig. angeboten. In der G.-V. vom 2./4. 1914 wurde beschlossen, das A.-K. um K 20 000 000 auf K 170 000 000 zu erhöhen. Die Durchführung des G.-V.-Beschlusses ist wegen des Weltkrieges auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Gen.-Vers.: Im März oder April. Stimmrecht: Je 25 Aktien = 1 St. Die Aktien müssen mind. 4 Wochen vor der G.-V. deponiert werden. 3 Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn zunächst 5 % Div., hiernach vom Überschuss 5 bis 20 % an R.-F., bis des ausgegeb. A.-K. u. je ½ % den für die beiden Kategorien von pupillarsicheren u. je 1 % den für die beiden Kategorien von nichtpupillarsicheren Bank- schuldverschreib. errichteten Sicherstellungsfonds, bis sie die Höhe von 5 % aller in Umlauf