Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 467 do. 4 % fl.-Komm-Oblig. 36 148 600, do. 4 % Kronen-Komm.-Oblig. 43 986 000, do. 4 % Komm.- Oblig. in Francs 56 458 500, do. 4½ % Kronen-Komm.-Oblig. 85 126 800, do. Prämien-Oblig. 29 610 000, im Verkehr befindl. verl. Pfandbr. 955 600, do. Komm.- u. Prämien-Oblig. 1 606 150, unbehob. Treffer von Prämien-Oblig. 664 002, unbehob. Coup. von Komm.-Oblig. u. Pfandbr. 1 368 317, alte Div. 27 850, Stiftungen: „Fay Andräs“ 81 500, „Asyl“ 415 997, „Honveéd“ 20 879, Stift. für ein Stipendium an der Oberrealschule 4200, transit. Posten 8 425 606, Reinertrag 9 102 524. Sa. K 959 012 389. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Zinsenlasten 28 938 927, Abschreib. auf Instituts- gebäude 20 000, durch den Krieg verursachte Verluste 1 853 887, wohltätige Spenden zu Kriegszwecken 371 457, Gehälter der Beamten u. Diener 993 046, Verwalt.-Kosten 530 858, Steuern u. Gebühren 1 661 222, Reinertrag 9 102 524. – Kredit: Vortrag 886 405, Zinsen- erträgnisse 41 539 640, Provis. u. div. Gebühren 715 090, eingeflossene dubiose Forder. 2439, Ertrag der Immobil. 328 346. Sa. K 43 471 920. Gewinn-Verwendung: Div. inkl. Coup.-Stempel 6 525 000, zum Agio-R.-F. 500 000, zum Pens.-F. 60 000, zu gemeinnütz. u. Wohltätigkeitszwecken 50 000, Remunerat. an die Beamten 200 000, Dotation an den Ausschuss 44 437, Vortrag auf 1915: 936 162. Dividenden 1890–1914: 36, 40, 40, 40, 40, 40, 40, 40, 40, 42½, 42½, 40, 40, 40, 32, 35, 37½, 37½, 37½, 37½, 38 ¾, 40, 40, 40, 32½ %. Direktion: Präs. Josef von Hajos, Ludwig Baumgarten, Sigmund von Biroé, Baron Ernst Daniel, Dr. Julius von Daränyi, Melchior von Hajos, Baron Béla Hatvany-Deutsch, Paul von Sigray, Edmund von Szitänyi, Dr. Béla von Töth, Dr. Arthur von Veégh, Graf Dionys Wenckheim. General-Direktor: Julius von Walder. Geschäftsleitende Direktoren: Bela Bäcker; Karl von Erney, Franz von Fabiny. Aufsichtsrat: Präs. Victor von Dalmady, Dr. Géza von Antal, Dr. Julius von Fäy, Sigmund von Haläsz, Adalbert von Ivädy jun., Aladär von Kiss, Dr. Ladislaus von Kleh, Dr. Hugo Preyer. Pester Ungarische Commercial-Bank in Budapest V, Fürdöfutca 2. (Pesti magyar kereskedelmi bank.) Gegründet: 14./10. 1841. Dauer bis zum Jahre 2000. Neuestes Statut vom 17./2. 1912. Zweck: Betrieb von Bank- u. Handelsgeschäften jeder Art; sie ist berechtigt, Hypoth.- Darlehen an Eigentümer unbewegl. Güter mit Inbegriff von Häusern auf lange oder kurze Frist zu gewähren, deren Rückzahlungen sowohl auf einmal, als auch in Raten oder An- nuitäten bedungen werden können, ferner Darlehen an den Staat oder an staatl. Anstalten (Unternehmungen), an Municipien, Städte, Gemeinden und andere zur Ausschreibung von öffentl. Lasten berechtigte Korporationen, soweit dieselben zur Aufnahme solcher Darlehen durch das Gesetz oder durch gesetzmässig erwirkte Bewilligung berechtigt sind, nicht nur gegen hypoth. Sicherstellung, sondern auch ohne solche, gegen Zusicherung der Verzinsung und Rückzahlung mittels Umlagen oder sonst. Einnahmen, event. gegen- andere Sicher- stellungen: ferner Unternehm. oder Ges., welche die Verbesserung von Grund und Boden die Herstellung, Erhaltung oder den Betrieb von Kommunikationsmitteln, welcher Art immer, zu Wasser oder zu Lande, oder deren Bauausführungen zum Zwecke haben, zu unterstützen, indem sie diesen Unternehm. oder Ges. Kredite oder Darlehen gegen Bedeckung durch Hypoth., Faustpfänder oder andere Sicherstellung, insbes. auch gegen Garantie, welche von Landes-, Bezirks- und Ortsgemeinden oder in sonst zulänglicher Weise geleistet werden, gewährt. Auf Grund dieser Darlehensgeschäfte ist die Bank berechtigt, bis zur Höhe der Summen. welche die Darlehnsnehmer aus diesen Geschäften der Bank schulden, Pfandbr. oder zinstragende Schuldverschreib. (Kommunal-Oblig.), welche im Wege der Verl. zurück- gezahlt werden, auszugeben. Zur besonderen Sicherstellung der Pfandbr. und Kommunal- Oblig. dienen die gesamten Forder., auf Grund deren Pfandbr. resp. Kommunal-Oblig. emittiert werden, ferner der Spezialsicherstellungs-F. und gleichberechtigt mit den andern Gläubigern das A.-K. und die R.-F. der Bank. Die Pfandbr. und Kommunal-Oblig. der Bank geniessen in Ungarn Steuerfreiheit und stellen mündelsichere Wertp. dar. Der Sicherstellungs-F. betrug Eude 1914 für die Pfandbr. K 16 918 259, für die Komm.-Oblig. K 15 553 415; ordentl. R.-F. K 40 000 000, ausserord. R.-F. K 33 000 000, Div.-R.-F. K 31 250 000 inkl. Zuweisung pro 1914. Nach der Statutenänd. v. 18./2. 1911 ist die Bank berechtigt, auf Grund der ihr Eigentum bildenden Forder. u. Effekten verzinsliche Rentenscheine auszugeben, welche auf Über- bringer lauten u. im Wege der Verlos. getilgt werden. Der Betrag der in Umlauf be- findlichen Rentenscheine kann niemals den Wert jener Forder. u. Effekten übersteigen, auf Grund welcher dieselben ausgegeben wurden: die jährlichen Zs. der Forder. u. Effekten, u. wenn es sich um durch Annuitäten zahlbare Forder. handeln sollte, die jährliche Tilgungsannuität, müssen so viel betragen, dass die jährliche Einnahme den jährlichen Zs. u. Amortisationsbedarf der ausgegebenen Rentenscheine vollkommen decke. Wenn der Stand der der Em. zur Grundlage dienenden Forder. u. Effekten sich verringert, so hat die Ges. eine entsprechende Quantität Rentenscheine aus dem Umlaufe zu ziehen. Die als Grundlage der Ausgabe von Rentenscheinen dienenden Forder. u. Effekten müssen das vollkommen lasten- u. anspruchsfreie Eigentum der Bank bilden u. können für keinerlei XXXX*