498 Ausländische Industrie-Gesellschaften. erhält hierfür jährl. seitens des Staates 1) eine weder verzinsl. noch rückzahlbare Subvention von fl. 250 000; 2) eine unverzinsl. aber rückzahlbare Subvention von fl. 250 000. Die Rück- zahlung dieser letzteren Subvention hat in der Weise zu erfolgen, dass von dem Reingewinn 15 % an den Staat abzuführen sind. Nach dem neuen Übereinkommen, welches bisher die legislative Genehmig. noch nicht erhalten hat, erhält die Ges. seitens des Staates jährl. eine weder verzinsl. noch rückzahlbare Subvention von K 1 200 000. Zurückzuzahlen hat sie fernerhlin nur die nach dem alten Vertrage noch nicht zurückerstatteten rückzahlbaren Subventionsbeträge und diese auch nur dann, wenn die Aktionäre bereits 4 % Div. erhalten haben. Nach vollständiger Tilg. dieser Schuld tritt eine Gewinnbeteilig. des Staates mit des über die 4 % Div. resultierenden Überschusses ein, doch ist auch diese Beteilig. nach oben mit K 600 000 in einem Jahre begrenzt. Nach dem neuen Vertrage ist die ganze Subvention steuerfrei, während sie bisher in den steuerpflicht. Reinertrag ceinbezogen wurde. Der neue Vertrag wurde auf 25 Jahre, d. h. bis 31./12. 1926 abgeschlossen, kann aber schon am 31/12.1914 ausser Kraft treten, wenn entweder die Reg. oder die Ges. ihn ein Jahr vorher kündigt. Da dieser Vertrag die legislative Genehm. nicht erhalten konnte, wurde der Ges., welche freiwillig den Verpflicht. des alten Vertrages weiter nachgekommen war, von der Regierung als Provisorium für 1902 eine Subvention von K 500 000 u. ein unverzinsl. Zuschuss von K 500 000, für jedes Semester der Jahre 1903–1905 eine Subvention von K 300 000 u. ein unverzinsl. Zuschuss von K 300 000, ferner für 1906 eine Subvention von K. 600 000 u. ein Zuschuss von K 600 000 u. für die Jahre 1907–1910 eine Entschädigung von je K 1 200 000 bewilligt, was die Verwaltung akzeptierte. Am 24./11. 1910 kam endlich ein neuer Vertrag zum Abschluss, welcher von der G.-V. vom 17./12. 1910 genehmigt wurde. Durch das Gesetz xzom 12./8. 1912 wurde das Übereinkommen mit einigen Anderungen angenommen. Das Übereinkommen tritt mit dem 1./1. 1912 in Kraft u. ist auf 25 J., d. i. bis 31./12. 1936 mit der Massgabe abgeschlossen, dass der Regier. das Recht zusteht, es durch Künd. im J. 1929 mit 31./12. 1931 ausser Kraft zu setzen. Während der Dauer des bereinkommens wird aus Staatsmitteln eine jährl. Subvention von K 1 300 000 gezahlt. Die Rückzahl. der auf Grund des Übereinkommens v. 4./4. 1892 noch nicht zurückgezahlten staatlichen Zuschüsse hat während der Dauer des Übereinkommens in der Weise zu erfolgen, dass aus dem jährl. Reingewinn 15 % an die Staatsverwalt. abzuführen sind. Ein bei Ablauf des Übereinkommens ev. noch ausstehender Restbetrag ist in diesem Zeitpunkte ganz fällig u. der Staatsverwalt. am Tage nach Ablauf des Übereinkommens zu bezahlen. Der Schiffspark bestand Ende 1914 aus 124 Rad- u. 15 Schraubendampfern, 1 Motorboot, 1 Baggerschiff, 842 Warentransportschiffen, 16 Lichterbooten. Die Ges. besitzt ferner die Mohäcs-Fünfkirchener Bahn, Szabolcser Eisenbahn, die Fünfkirchener Kohlenwerke, Schiffswerfte u. Werkstätten in Alt-Ofen, Korneuburg etc. Kapital: K 60 480 000 in Aktien à K 1050 u. 525 = fl. C.-M. 500 u. 250 = fl. 6. W. 525 bez. 262.50. In der G.-V. v. 14./5. 1914 wurde beschlossen, das A.-K. von K 50 400 000 durch Ausgabe von 12 000 neuen, auf Namen lautenden Aktien zu je K 1050 auf K 63 000 000 zu erhöhen. Von den 12 000 neuen Aktien wurden zunächst 9600 Aktien mit Div.-Ber. v. 1./1. 1914 begeben. Diese neuen Aktien wurden in der Zeit v. 18./5.–28./5. 1914 den Besitzern der alten Aktien unter nachstehenden Bedingungen angeboten: auf je 5 alte Aktien zu K 1050 (wobei 2 halbe Aktien für 1 ganze alte Aktie gerechnet wurden) konnte 1 neue Aktie bezogen werden. Auf weniger als je 5 ganze alte Aktien wurde kein Bezugs- recht gewährt, so dass Aktienbruchteile nicht ausgegeben wurden. Der Bezugspreis für die neuen Aktien war K 1100 per Aktie zu K 1050 zuzügl. 5 % Stück-Zs. v. 1./1. 1914 bis zum Zahlungstage. Bezüglich der restlichen 2400 neuen Aktien sind der Zeitpunkt u. die Modalitäten der Begebung der Verwalt. befristet bis zur nächsten ordentl. G.-V. überlassen worden. 4 % Oblig. von 1882. M. 10 000 000, davon noch unverl. in Umlauf Ende 1914: M. 5 900 000 in Stücken à M. 400 u. 10 000. Zs.: 1./5., 1./11. Tilg.: Durch Verl. im Aug. Per 1./11. nach einem Tilg.-Plane innerh. 50 Jahren. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; München: Merck, Finck & Co.; Wien: Gesellschaftskasse. Zahlung der Coup. u. verl. Stücke steuerfrei ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Aufgelegt: M. 5 000 000 in Stücken von nur M. 400 in Berlin u. Frankf. a. M. am 14. u. 15./6. 1882 zu 94 %. Kurs Ende 1891–1914: In Frankf. a. M.: 88.50, 91.30, 93, 99, 99, 100.10, 98.95, 98.40, 92.70, 92.10, 95.30, 99, 100.10, 100, 100.50, 99.20, 94.70, 94.30, 96.50, 95.30, 96.50, 93, 96.80, 90* %. – In München: 88.40, 91, 92.70, 99.25, –, —–, –, 98, 92, 91.70, 95.30, 98.50, 100, 99.60, 100.50, –, 95.30, 94.50, 97.10, 95.40, 96.30, 93, 96.75, 90.50* %. – In Berlin Ende 1890–1899: Kurs gestrichen; Ende 1900–1914: 91.10, 93.25, Ü/ ....... 92, 4 % Anleihe von 1886. M. 20 000 000, davon noch unverl. in Umlauf Ende 1914: M. 13 480000 in Stücken à M. 400 u. 10 000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./7. 1888 ab durch Verl. am 1./7. per 1./10. nach einem Tilg.-Plane innerh. 48 Jahren, Verstärkung u. Totalkündig. zulässig. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; München: Merck, Finck & Co.; Wien: Gesellschafts- kasse. Zahlung der Coup. u. verl. Stücke steuerfrei ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Kurs Ende 1891–1914: In Frankf. a. M.: 86.10, 90.90, 93, 98.75, 97.50, 99.10, 98.95, 98.20, 92.50, 92.10, 95, 98.40, 99.80, 100, 100, 98.80, 94.60, 94.30, 96.20, 95.60, 95.40, 93, 93.40, – %. –— In München: 86, 90.60, 92.85, 98.60, 98, 99.40, 99, 98.50, 92, 91.70, 94.50, 97.80, 99.80, 99.20, 99.50, 98.50, 95.30, 94.50, 96.40, 95.40, 95.10, 92.75, 92.50, 87.50* %. – In Berlin Ende 1890–99: Kurs gestrich.; Ende 1900–1914: 91.10, 92.80, –, – –, =–, –, – –, –,– –, –92, – %. Bilanz am 31. Dez. 1914: Aktiva: Schiffsbau- u. Ausrüstungskto 25 073 508, Stations- invent. 3 179 239, Gebäude u. Grundstücke 6 464 854, Mohäcs-Fünfkirchener Eisenb.-Baukto