502 Ausländische Industrie-Gesellschaften. Die Konzession für das im Sept. 1907 in Betrieb gesetzte Elektricitätswerk Lodz wurde der Firma Siemens & Halske im Jahre 1900 erteilt u. von dieser im Laufe des Jahres 1909 an die Gesellschaft für elektrische Beleuchtung vom Jahre 1886 übertragen; ihre Dauer beträgt 40 Jahre, gerechnet vom 1./14. Jan. 1909, an welchem Termine das erste konzessions- mässige Betriebsjahr begonnen hat. Über den Auskauf bestimmt der Konzessionsvertrag folgendes: Die Stadt ist berechtigt, die Übergabe der gesamten elektr. Anlagen zu verlangen, jedoch nicht früher als 5 Jahre nach Eröffnung des Betriebes, gerechnet vom 1. Jan. des auf den Betriebsanfang folg. Jahres (also von 1914 ab), u. von da ab jeden 1. Jan. unter der Be- dingung einer diesbezüglichen einjährigen Kündigung. Wenn die Stadt von diesem Rechte Gebrauch macht, so hat sie dem Unternehmer eine Vergütung in Höhe der für das Unter- nehmen verausgabten Summe, zuzüglich 1½ % derselben für jedes noch bis zum Ablauf des 25. Betriebsjahres der elektr. Station verbleibende Jahr zu zahlen Nach Ablauf dieser 25 Jahre aber hat die Stadt dem Unternehmer eine Vergütung zu zahlen, deren Höhe dem in den vorausgegangenen 5 Jahren im Mittel erzielten Überschusse der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben entspricht, vermindert um 4 % des in dem Unternehmen investierten Kapitals, welche beim Weiterbetriebe für den Erneuerungs- u. Tilgungsfonds hätten verwendet werden müssen, und multipliziert mit der Anzahl der noch vom Zeitpunkt der Übernahme bis zum Endtermine des gegenwärtigen Vertrages verbleibenden Konzessions- jahre. Die Auskaufssumme ist dem Unternehmer seitens der Stadt spätestens 3 Monate nach der Übergabe des Unternehmens an die Stadt auszuzahlen Nach Ablauf von 40 Jahren, gerechnet vom 1. Jan. des auf die Betriebseröffnung folgenden Jahres, erlischt die Konzession u. sämtliche Anlagen des Unternehmers, sowie alle Baulichkeiten, Grundstücke u. sonstige Immobilien, welche von dem Konzessionär zwecks Erweiterung des Unternehmens erworben wurden, gehen kostenlos in den Besitz der Stadt Lodz über. Eine jede Erweiterung der maschinellen Anlage, des Kesselhauses und des Kabelnetzes, welche, entsprechend der ge- steigerten Nachfrage nach Energie, nach der Betriebseröffnung im Laufe der Konzessions- dauer ausgeführt wird, geht am selbigen Termine gleichfalls in den Besitz der Stadt über, die Stadt hat aber den Unternehmern für jedes von ihnen erbaute und installierte Objekt einen Betrag in Höhe seines noch nicht abgeschriebenen Wertes zu zahlen. Als Abgaben sind an die Stadt 4 % von der Bruttoeinnahme aus der Stromlieferung für Beleuchtungszwecke und 3 % von der Bruttoeinnahme aus der Stromlieferung für Kraft- übertragung und andere technische Zwecke zu zahlen. Die Konzessionen in St. Petersburg u. Moskau sind keine ausschliesslichen, die Konz- in Lodz ist eine ausschliessliche. Die Konzessionen können in allen 3 Städten nur mit Ein- willigung der Stadtverwaltungen an Dritte übertragen werden. Das in St. Petersburg auf einem an dem linken Ufer des Obwodny-Kanals gelegene Grundstücke von rund 26 200 qm errichtete Elektrizitätswerk wurde im Jahre 1898 in Betrieb genommen. Das Moskauer Werk, auf einem am rechten Ufer der Moskwa gelegenen Grund- stücke von rund 16 960 qm erbaut, ist im Jahre 1897 in Betrieb gesetzt worden. Das Lodzer Elektrizitätswerk ist in den Jahren 1906 u. 1907 auf einem inmitten der Stadt in unmittel- barer Nähe des Bahnhofs gelegenen Grundstücke von rund 16 920 qm nach dem Drehstrom- system erbaut. Die Ges. verfügt über eine Maschinenleistung von insgesamt 150 000 PS. Die Länge der Kabelnetze, einschliesslich der Kabel für die öffentliche Beleucht. be- trägt 2645 km. Kapital: Rbl. 50 000 000 und zwar Rbl. 41 000 000 St.-Aktien und Rbl. 9 000 000 Vorz.-Aktien à Rbl. 500. Das Grundkapital betrug urspr. Rbl. 1 000 000, eingeteilt in 2000 Aktien Emission I zu je Rbl. 500. Im Jahre 1888 wurde das Kapital auf Rbl. 3 000 000 durch Ausgabe von 4000 Aktien Emission II zu je Rbl. 500 erhöht u. im Jahre 1894 durch Einlieferung u. Vernichtung von Rbl. 1 100 000 Emission II auf Rbl. 1 900 000 reduziert. Die Aktien I u. II Em. waren auf Namen gestellt. Im Jahre 1896 wurde alsdann das Kapital um Rbl. 4 100 000 durch Ausgabe von 8200 auf Inhaber lauten- den Aktien Emission III zu je Rbl. 500 auf Rbl. 6 000 000 erhöht. Die St.-A. sämtlicher 3 Emissionen wurden im Jahre 1906 durch neue und gleichartige Stücke ersetzt, welche mit russischem, deutschem u. französ. Texte versehen sind u. die Nr. 1–12 000 tragen. Die G.-V. v. 2./15. Juni 1903 beschloss, das A.-K. um Rbl. 12 000 000 durch Ausgabe von 24 000 Stück Vorz.- Aktien zu je Rbl. 500 zu erhöhen, u. begab hiervon zunächst 18 000 Stück = Rbl. 9 000 000. Hinsichtlich der unbegebenen restl. Rbl. 3 000 000 wurde die Verwaltung durch Beschluss der G.-V. v. 4./17. Mai 1907 ermächtigt, nach ihrem Ermessen entweder 6000 Stück-Vorz.- Aktien zu emittieren oder aber die behördliche Genehmigung für die Ausgabe von 6000 Stück St.-Aktien einzuholen, wobei es der Verwaltung in beiden Fällen überlassen blieb, im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden den Kurs, den Zeitpunkt u. alle näheren Bedingungen für die Emission festzustellen. Das Gesuch der Verwaltung die Ausgabe der unbegebenen Rbl. 3 000 000 Aktien betreffend wurde am 23./12. 1907 Allerhöchst genehmigt; ausserdem hatte der Minister für Handel u. Gewerbe auf Antrag der Verwaltung genehmigt, dass die St.-Aktien zum Nominalwert ohne den statutengemäss zwecks Dotierung des R.-F. vorgesehenen Zuschlag emittiert werden konnten. Nach behördlicher Genehmigung beschloss der Verwaltungsrat Rbl. 3 000 000 neue St.-Aktien auszugeben u. zwar in der Weise, dasse die Aktionäre auf je 5 St.- oder Vorz.-Aktien eine neue St.-Aktie mit Dividendenbezugsrecht ab 1./1. 1908 zu pari franko Zs. bis zum 17./30. Mai 1908 beziehen konnten. Die G.-V. vom 4./17. Mai 1909 beschloss das A.-K. um Rbl. 6 000 000 zu erhöhen durch Ausgabe von