538 Ausländische Eisenbahnen. kilometer, welcher im regulären Dienst mehr zurückgelegt sein wird, als von 5 Personen- zügen in jeder Richtung, c) dem für die 4 %ige Verzinsung der Aktien A nötigen Betrag nicht gedeckt wird. Wenn in irgend einem Jahre die Einnahmen die Summe der unter a), b) und c) genannten und für die 3 %ige Verzinsung der Aktien B nötigen Beträge übersteigen, so wird der Überschuss zunächst zur Rückzahlung der zinslos vor- geschossenen Summe verwendet; von dem danach verbleibenden Einnahmerest wird der Eigentümerin abermals ein Betrag gleich 1 % des A.-K. B überwiesen, und von dem alsdann noch übrig bleibenden Rest soll die Pächterin 25 % und die Eigentümerin 75 % erhalten. Die Betriebsübernehmerin ist befugt, die Ahaus-Enscheder Bahn vorbehaltlich der Genehmigung der beiderseitigen Staatsregierungen, zu kaufen, nachdem sie der Eigentümerin von dieser Absicht ein Jahr zuvor Kenntnis gegeben hat. Sie hat alsdann zu zahlen: a) 100 % auf die Aktien A und B; b) den Betrag der für den Bau der Neben- bahn von der Eigentümerin ferner empfangenen Subsidien, insoweit diese bei dem Ver- kauf der Nebenbahnen zurückzuzahlen sind; c) eine Prämie von 50 000 M. oder 30 000 hfl. Strecken: Die Gesamtlänge der eig. u. gepachteten Linien betrug im Geschäftsjahr 1914 durchschnittlich 1546.909 km. Koncession: Die Dauer derselben währt bis zum 31./12. 1940, falls der Betrieb nicht früher durch den niederländischen Staat übernommen wird. Rückkaufsrecht des Staates: Der niederländische Staat ist „ jederzeit die Bahn anzukaufen und zwar mit einjähriger Frist auf den 31. Dez., 1) entweder übernimmt der Staat alle Aktiva der Gesellschaft, dann hat er alle ihre Schulden zu übernehmen und zahlt ihr für die Aktien 100 % und die Hälfte des Überschusses der Aktiva über die Schulden, das A.-K. und den Gewinnsaldo, 2) oder er übernimmt die Aktiva der Ges. mit einigen Ausnahmen, dann übernimmt er alle ihre Schulden mit Ausnahme derjenigen, welche von den nicht übernommenen Aktiven herrühren und zahlt ihr 100 % des A.-K. abzüglich 80 % des Wertes der nicht übernommenen Aktiva, ferner die Hälfte des Überschusses der Aktiva (einschliesslich der oben ausgeschlossenen) über die Schulden, das A.-K. und den Gewinnsaldo; oder 3) er übernimmt nur die eigenen Strecken der Ges., das für diese Linien und die gepachteten Staatsbahnen erforderliche rollende Material und Inventar, ferner diejenigen Aktiva, deren Übernahme gesetzlich bestimmt wird, dann zahlt er ihr das ursprüngliche Anlagekapital im Betrage von fl. 39 374 761, ferner den Aufwand für die mit Genehmigung der Regierung gemachten Verbesserungen und Erweiterungsbauten, sowie auch für die Betriebseinrichtungen und das rollende Material nach Abzug gewisser Abschreibungen. Der auf den Betrieb der betreffenden Linien entfallende Anteil wird nach Verhältnis der durchschnittlich in den letzten 5 Jahren zurückgelegten Kilometer berechnet. Für den Fall, dass der Staat vor dem Jahre 1915 vom Rückkaufsrechte Gebrauch macht, hat er ausserdem noch ½ % auf das A.-K. von hfl. 22 500 000 für jedes Jahr bis 1915 zu zahlen, jedoch höchstens 10 % des A.-K. Kapital: hfl. 22 500 000 in Aktien à hfl. 1000. Die G.-V. v. 29./6. 1912 beschloss das A.-K. um hfl. 15 000 000 auf hfl. 37 500 000 zu erhöhen. Anleihen am 31./12. 1914: 3 % von 1888 hfl. 4 508 000, 3½ % von 1889 hfl. 28 940 000, 3 % von 1892 hfl. 9 253 000, 3½ % von 1898 hfl. 10 498 000, 4 % von 1900 hfl. 7 404 000, 3½ % von 1902 hfl. 8 880 000, 3½ % von 1905 hfl. 6 631 000, 3½ % von 1906 hfl. 11 425 000, 4 % von 1907 hfl. 5 804 000, 4 % von 1908 hfl 7 777 000, 3½ % von 1908 hfl 6 777 000, 4 % von 1910 hfl. 6 876 000, 4 % von 1911 hfl. 7 895 000, 4 % von 1913 hfl. 4 979 000. Res.-F.: Ende 1914: hfl. 4 401 018. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im Mai oder Juni. Stimmrecht: 1–9 Aktien = 1 St., 9– St. Gewinn- Verteilung: 4 % Div. an die vom Überschuss die eine Hälfte an den Staat, die andere an die Aktionäre, bis diese 6½ % Div. im ganzen erhalten, von dem etwaigen Überrest /% an den Staat, % an die Aktionäre. Bilanz am 31. Dez. 1914: Aktiva: Baukost. der Eisenbahnlinien 39 374 765, Veränd. u. Erweit. d. Eisenbahnlinien 24 605 530, Verbind.-Bahn nach Rotterdam 2 338 962, Vorschüsse f. Arb. auf Eisenbahn- u. Trambahnlinien 4 572 542, Veränd. u. Erweit. von Trambahnlinien u. Betriebseinricht. 334 138, Eisenbahnlinie Alkmaar–Hoorn 837 141, Dampftramway Kwadijk Volendam 234 143, rollendes Material 37468 493, Betriebseinricht. 10 536 163, Material. u. Vorräte 6156 925, Beteil. an Unternehm. 683 900, Vorschüsse an die Niederländ. Lokalbahn 1 975 902, Kursverluste u. Unk. auf Anleihen 2 577 669, Abschreib.-Kto auf rollendes Material der Niederländ. Rhein. Eisenbahn 215 508, im Bau begriffene Arbeit., Material u. Betriebseinricht. 3 175 285, Vorschüsse an Eisenbahnen u. Trambahnen infolge von Betriebsverträgen, welche nach dem 1./1. 1890 geschlossen sind, 3 740 186, Dampftramway Schagen-Wognum 355 006, Verbind.-Bahn mit der Fabrik C. J. van Houten & Zoon in Weesp 33 956, div. Eigentum 538 004, Hafen-Eisenbahn 1 004 416, Dampfschiffe für den Verkehrsdienst Enkhuizen– Stavoren 3379395, Beteilig. an Unternehm. 13 173 995, Amort.-Kto des unverzinsl. Vorschusses für die Anlage von Eisenbahn- u. Trambahnlinien 633 667, 3½ % Oblig. von 1908 843 000, Darlehen 187.710, Effekten 2 946 599, Prolongationen 2 484 700, Kasse 116 921, Forder. an die holländ. Reg. 660 240, Debit. 12 613 371. – Passiva: A.-K. 22 500 000, Oblig. 127 647 000, Fonds z. Deckung von Pensionslasten d. Personals 2 845 960, Pens.-F. für das Personal 3 695 554, aufgenommene Gelder 5 203 661, zinsloser- Vorschuss für die Anlage von Eisenbahn- u. Trambahnlinien