Italienische Eisenbahnen. 545 dass das Gesetz vom 14./7. 1912 über die Besserstellung des Personals eine Auslegung er- fahren hat, nach welcher die Ges. ein Recht auf Entschädigung für allen daraus entspringen- den Mehraufwand hat. Sie fordert daher von der Reg. Erhöhung der Tarife, Vereinfachung des Betriebes u. namentlich eine anderung des Verteilungsschlüssels der Einnahmen zwischen der Reg. u. der Ges. Da aber die zugestandenen Vereinfachungen im Betriebe u. der Verzicht des Staates auf seinen Anteil an den Betriebseinnahmen im ganzen nur etwa die Hälfte der Mehrausgaben ausmachen, so hat die Ges., da ihrer Meinung nach ihr eine volle Entschädigung zusteht, zunächst im Wege der Verwalt. u. später bei Gericht ihre Ansprüche geltend gemacht. Konzession: Die Dauer derselben erstreckt sich bis 20./6. 1976, in welcher Zeit das Aktien- u. Oblig.-Kap. zu tilgen ist. Vertrag mit dem Staate: Die Ges. ist verpflichtet, 592 km Lokalbahnen auf der Insel Sardinien herzustellen u. erhält nach Art. VII der Konz. eine jährl. Subvention für die konzess. Linien während der ganzen Dauer der Konz. im Betrage von Lire 9950 per km. Nach Art. VIII hat die ital. Regierung das Recht, 30 J. nach dem Datum des kgl. Dekrets v. 1./8. 1886 die Bahn nach vorausgeg. einjähr. Künd. zu erwerben. Sowohl nach Ablauf der Konz. als auch im Falle des Rückerwerbs hat die Ges. keinerlei besond. Anspruch auf das roll. u. das Betriebs- material, das also ohne Entgelt in das Eigentum des Staates übergeht. Als Preis beim Rück- erwerb ist eine Annuität zu gewähren, die gleich ist dem dritten Teile des Nettoeinkommens der Bahn in den drei ertragvollsten Jahren von den 5 J ahren, welche der Künd. unmittelbar vorausgegangen sind. Die besagte Rente kann nach Wahl der Ges. in ein Kapital auf Basis von 5 % umgewandelt werden, zahlbar unmittelbar bei Rückkauf. Kapital: Lire 15 000 000, davon noch ungetilgt Ende 1914: Lire 10073 500 in Stücken à Lire 250. Tilg.: Die Höhe der jährl. Amort. bestimmt die G.-V. Nach G.-V.-B. v. 22./6. 1889 wurden 1894 6800 Aktien durch Ausl. getilgt u. dafür 6800 Genusssch. ausgegeben. Die ausserord. G.-V. v. 28./11. 1896 beschloss, dass die noch umlauf. Aktien lt. Plan entweder durch Ankauf oder Verl. bis 1975 getilgt werden sollen; 1896 wurden 55 Aktien zu Lire 276, 1897: 57 Aktien zu Lire 270, 1898: 60 Aktien zu Lire 277, 1899: 64 Aktien zu Lire 277, 1900: 66 Aktien zu Lire 250 angekauft. Um die Tilg. der Aktien zu beschleunigen, wurde der V.-R. in der G.-V. v. 31. 3.1900 ermächtigt, für die Geschäftsj. 1901–10 inkl. 879 Aktien u. in der G.-V. v. 20./3. 1901 ferner ermächtigt, für die Geschäftsj. 1911–20 inkl. 1433 Aktien nicht über pari anzukaufen. Bis Ende 1902 wurden durch Rückkauf 3200 Aktien getilgt, sodass in Umlauf waren Ende 1902: 50 000 Aktien àa Lire 250 = Lire 12 500 000. Die G.-V. v. 15./12. 1902 beschloss den Rückkauf von weiteren 8000 Aktien zum vorläufigen Rückkaufskurs von Lire 233. Dieser Preis versteht sich einschl. rückst. Div.; vom 1./1. 1903 ab erfolgt 4 % Zinsvergütung. Die Kaufsumme wird aufgebracht durch den Gewinn am Verkauf von 24 000 eigenen Oblig. à Lire 500, die bisher zu etwa Lire 425 pro Stück beliehen waren, zum Preise von wenig unter pari (d. h. Lire 500), Die restl. 42 000 Aktien sollen innerh. der Konz.-Dauer, d. h. bis 1975, durch Ausl. zu pari oder Ankauf unter Pari getilgt werden u. zwar 1913: 183, 1914: 190, 1915: 196, 1916: 203 Aktien etc. Jeder Besitzer einer gezogenen Aktie empfängt mit Ablauf des Semesters, in welchem die Zieh. stattgefunden hat, die Rückzahlung des eingez. Kap. mit den bezügl. Div. bis zu diesem Tage u. im Tausch gegen die gezogene Aktie einen Genussschein. Diese Genussscheine geben das Recht der Teilnahme an dem Reingewinn nach Berücksichtigung der Amort. u. der Zahl. von 5 %% Div. auf die noch nicht zurückgez. Aktien. Die gezogenen Aktien verjähren 10 J. n. F. Öbligationen: 4 % steuerfreie garant. Oblig. I. Ser.: Lire 16 300 000 in Stücken à Lire 500, 2500. Zs.: 1./1., 1./7. Coup. per 1./7. 1915 sowie die zur Rückzahl. Per 1./7. 1915 verlosten Stücke wurden in Deutschland nichtbezahlt. Tilg.: Durch Verl. 1./4. per 1./7. It. Tilg.-Plan von 1889–1976. Zahlst.:Berlin: Berl. Handels-Ges., F. W. Krause &Co.; Frankf. a. M.: Deutsche Effecten-u. Wechsel- Bank. Zahl. der Coup. u. verl. Oblig. ohne jed. Abzug in Deutschland z. Tageskurse für kurze ital. Wechsel. Auf Grund des G.-V.-B. v. 14./3. 1895 verzichtete die Ges. gegenüber den Inh. der durch die Ges. emitt. Oblig. für immer auf die Vorteile, welche aus der Anwendung der Clausula Antonelli hergeleitet werden könnten, indem sie anerkannte, dass die Coup. sowie die gezogenen Oblig. frei von jeder gegenwärt. u. zukünft. Steuer eingelöst werden müssen. Sicherheit: Für den Dienst dieser Anfeihe (Verzins. u. Amort.) sind jährl. Lire 771 788 er- forderlich, welche die G.-V. durch seitens der Reg. anerkannte Annuität von netto Lire 772 945 sicherzustellen beschloss. Die ital. Reg. ordnete an, dass die von ihr zu zahlenden Beträge an die Cassa di Depositi e Prestiti gezahlt werden, u. dass diese dieselben ausschl. zur Zahlung der Zs. u. Amort. dieser Anleihe zu verwenden habe. Aufgelegt: Lire 12 500 000 13./2. 1889 zu 88.50 %, wobei Lire 100 = M. 80.50. Beim Handel an der Börse Lire 100 = M. 80. 4 % steuerfreie garant. Oblig. II. Ser.: Lire 32 500 000 in Stücken à Lire 500, 2500, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Coup. per 1./7. 1915 sowie die zur Rückzahl. per 1./7 1815 verlosten Stücke wurden in Deutschland nicht bezahlt. Tilg.: Durch Verl. 1./4. per 1./7. nacheinem Tilg.-Plan von 1890–1976. Zahlst.: Berlin: Berl. Handels-Ges., F. W. Krause & Co.; Elberfeld: Berg. Märk. Bank: Frankf. a. M:: Deutsche Effecten- u. Wechsel-Bank; Hamburg: Joh. Berenberg, Gossler & Co. Zahlung der Coup. u. verl. Oblig. ohne jed. Abzug in Deutschland z. Tageskurse für kurze ital., Wechsel. Auf Grund des G.-V.-B. v. 14./3. 1895 verzichtete die Ges. gegenüber den Inhabern der durch die Ges. emitt. Oblig. für immer auf die Vorteile, welche aus der Anwendung der Clausula Antonelli hergeleitet werden könnten, indem sie anerkannte, dass die Coup. sowie die ge- zogenen Oblig. frei von jeder gegenwärtigen u. zukünftigen Steuer eingelöst werden müssen. Sicherheit: Für den Dienst dieser Anleihe sind jährlich Lire 1 540 179 erforderlich, welche durch die vom Staate zu zahlende Annuität von Lire 1 543 795 garantiert sind. Die ital. Staatspapiere etc. 19151916. I. XXXV