562 Ausländische Eisenbahnen. Baulänge nur nach Bedürfnis, d. h. soweit tägl. 42 (resp. 44, resp. 48) Züge verkehren. Weitere Vereinbarungen galten dem Bahnhof Karlsbad. Lt. Vereinbarungen v. 17./10., 24./10. u. 3./11. 1910, genehmigt durch den Eisenbahn- u. Finanzminister lt. Erlass des Eisenbahnmin. v. 8./2.1911 verpflichtete sich die Ges. zum Bau des Zentralbahnhofes in Karlsbad den Betrag von K 2 500 000 an die Staatsverwaltung zu zahlen. Im Falle der Einlösung der gesellschaftlichen Bahnlinien durch die Staatsverwaltung wird von demjenigen Betrage, welcher zufolge Punkt I Ziffer 2 des Protokolls v. 15./6. 1897 und Ziffer 2 der gegenwärtigen Vereinbarung seitens der Ges. für den im Zeitpunkt der Einlösung noch nicht durchgeführten Ausbau des zweiten Gleises der Linie Prag (Bubna)-Eger an die Staatsverwaltung zu refundieren sein wird, der Betrag von K 800 000 nebst 4 % jährl. einfachen Zs. in Abzug gebracht. Bezüglich des Teilbetrages von K 1 700 000 hat eine Rückerstattung an die Ges. im Falle der Einlösung mit oder nach 1./1. 1918 überhaupt nicht, im Falle einer früheren Einlösung in nachstehender Weise stattzufinden. Erfolgt die Einlösung vor dem 1./1. 1912 so sind K 1 700 000, vor dem 1./1. 1913 K 1 457 143, vor dem 1./1. 1914 K 1 214 286, vor dem 1./1. 1915 K 971 429, vor dem 1./1. 1916 K 728 572, vor dem 1./1. 1917 K 485 715, vor dem 1./1. 1918 K 242 858 zurückzu- erstatten. Die Legung des zweiten Gleises in den gegenwärtig eingleisigen Teilstrecken der Linie Prag (Bubna)-Eger wird von der Staatsverwaltung erst im Falle eines nachweisbaren aktuellen Verkehrsbedürfnisses (täglich 44 Züge durch zwei aufeinander folgende Jahre) gefordert werden. Am 1./5. 1911 traten die erhöhten Personen-, Gepäck- u. Kohlen-Tarife in Kraft. Der Effekt dieser Tariferhöhung wird bei der seinerzeitigen Ermittelung der an die Ges. zu leistenden Einlösungsrente nicht als Abzugsposten behandelt, d. h. nicht aus den massgebenden Einnahmen ausgeschieden. Steuerfreiheit: Die Strecke Krupa-Kolleschowitz war von der Einkommen- u. Erwerbsteuer bis 17./5. 1912 befreit; jetzt sind alle Strecken steuerpflichtig. Steinkohlenwerk Buschtéhrad-Rapitz umfasst ein Grubenfeld von 1 815 874 Klafter. Ge- fördert wird jetzt aus dem Ferdinand-, Franz Josef- u. Tragy-Schacht u. hieraus 1914: 346 387.6 t (1913: 404 059 t) Kohlen mit einem beiden Nelzen gemeins. Betriebsüberschuss von K 692 857 (1913: K 725 528.15 erzielt. Koncessionen: 80 Jahre vom Datum der Konc.-Erteilung bei der Konc. v. 11./1. 1867, 90 J. vom Tage der Betriebseröffnung bei der Konc. v. 1./7. 1868. Rückkaufsrecht: Der Staat ist berechtigt, von 1898 ab die Bahn anzukaufen; er muss für die Aktie mind. eine für die Dauer der Konc. zu gewähr. Rente von 5 % u. die nötige Tilg.-Quote geben. Kapital: K 22 680 000 = fl. 11 340 000 in Aktien Lit. A à K 1050 = 6fl. 525, wovon Ende 1914 getilgt sind K 691 950, K 34 600 000 = fl. 17 300 000 Aktien Lit. B à K 400 = fl. 200. Die Besitzer der Aktien Lit. A haben Anspruch auf die Erträgnisse des Bahnnetzes Lit. A, die Besitzer der Aktien Lit. B auf die Erträgnisse des Bahnnetzes Lit. B. Die Erträgnisse aus den Steinkohlenwerken Buschtéhrad-Rapitz gehören den Aktionären Lit. A u. Lit. B zu gleichen Teilen. Übersteigt jedoch nach einem Betriebsjahre der als Super-Div. zu verteilende Rest des Reingewinns einer Unternehm. 5 % ihres A.-K., so ist der diese 5 % übersteigende Mehrbetrag in 2 Hälften zu teilen u. die eine Hälfte an die Aktionäre u. Genussscheininhaber der Lit. A. u. die andere Hälfte an die Aktionäre der Lit. B-Unternehm. unter angemessener Abrundung zu verteilen. Die Tilg. der Aktien erfolgt innerh. der Dauer der Konc. nach einem Tilg.-Plan; gegen die verl. Aktien, die zum Pariwerte eingelöst werden, werden Genussscheine verabfolgt, die auf den Anteil an der Div., welche nach Auszahl. von 5 % der Aktieneinlage an die Be- sitzer der nicht getilgten Aktien noch zur Verteil. gelangt, Anspruch haben. Tilg. jetzt ein- gestellt, wird erst nach Tilg. der Oblig. 1954 wieder aufgenommen. Obligationen: Für die von der a. priv. Buschtéhrader Eisenbahn ausgegeb. Prior.-Oblig. ist das Pfandrecht ob der im Eisenbahnbuche für die Linien der a. priv. Buschtéhrader Eisen- bahn bestehenden Einlage einverleibt. Die Zs. u. die Tilg.-Quote der 4 % Prior. werden nach einem alljährl. nach Verhältnis deren Verwend. ermittelten Schlüssel auf Lit. A u. Lit. B verteilt. 4 % Anleihe von 1896. K 136 000 000 in Stücken à K 200, 400, 2000, 10 000, davon in Umlauf Ende 1914: K 110 897 400, unbegeben K 6 742 600. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch Verl. 15./7. per 1./10., von 1896 ab innerhalb 57 J., Verstärk. u. Totalkündig. zulässig. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M: Disconto-Ges., Bank f. Handel u. Ind.; Berlin: S. Bleichröder; Hamburg: L. Behrens & Söhne; Leipzig: Allg. Deutsche Credit-Anst.; München: Bayer. Vereins- bank; Wien: Allg. Oesterr. Boden-Credit-Anst., Oesterr. Credit-Anstalt, S. M. von Rothschild; Prag: Gesellschaftskasse. Zahl. der Coup. u. verl. Stücke ohne jeden Abzug mit dem kurs- gemässen Gegenwert der fl. öst. W. in Mark, 1 fl. = 2 K. Der grösste Teil der Anleihe wurde zur freiw. Konvert. der Anleihen von 1868, 1871, 1872 verwandt, gegen Barz. wurden aufgel. in Frankf. a. M., Berlin, Leipzig 28./7. 1896 K 20 000 000 zu 99.85 %, 100 K = 85 M. – Kurs Ende 1896–1914: In Frankf. a. M.: 101.50, 100.70, 100.30, 97.05, 97.50, 98.80, 101, 101, 100.60, 100.50, 99.90, 97.25, 95.50, 97.50, 95.80, 93.90, 90, 87.30, –* %. – In Leipzig: 101.70, 100.70, 100.50, 97, 97, 98.85, 101.30, 101.30, 100.75, 100.45, 99.80, 97.10, 96, 97.50, 96.50, 93.90, 89.40, 87.30, 85* %. – Ausserdem notiert in Dresden. Verj. der Coup. in 3 J., der verl. Oblig. in 30 J., Verj. der Div. in 5 Y. n. F. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Spät. im Mai. Stimmrecht: Je 5 Aktien à fl. 525 Lit. A oder je 5 Genussscheine Lit. A., sowie je 20 Aktien à fl. 200 Lit. B = 1 St., Maximum inkl. Vertretung 50 St. jeder der beiden Aktienkategorien. Die Aktien müssen 8 Tage vor der G.-V. deponiert werden. Gewinn-Verteilung: Zunächst Tilg.-Quote für zu amort. Aktien, sodann 4 % z. R.-F., bis der- selbe 10 % des A.-K. beträgt, hierauf 5 % Div. an Aktionäre; vom verbleib. Überschuss 5 % Tant.