Österreich-Ungarische Eisenbahnen. 581 in Gold. Die Rest-Div. für das Jahr 1914 in Höhe von frs. 21½ wurde im Juli 1915 mit K 21.69 ¾ bezahlt. Direktion der ungar. Berg- u. Hüttenwerke u. Domänen: Dir. Bela Veith, k. ungar. Hofrat, Gustav Tavy von Ferenczfalva, k. ungar. Ministerialrat. Direktion der österr. Werke u. Fabriken: Dir. Dr. ing. Svetozar Nevole. Verwaltungsrat: In Wien: Präs. Se. Exz. Dr. Rudolf Sieghart, Carlos Fürst Clary u. Aldringen, Rud. Ritter von Grimburg, Georg Günther, Joh. Hottinguer, Dr. Max. Freih. von Mayr, Hugo von Noot, Dr. Richard Reisch, Dr. Ludwig Schüller, Alexander Prinz Thurn u. Taxis. In Budapest: Präs. Se. Exc. Baron Friedrich Harkänyi, Se. Ex Baron Sigism. Bohus, Adrien Graf Germiny, Gust. Pereire, Arthur Spitzer, Manfred Weiss von Csepel. K. k. priv. Prag-Duxer Eisenbahn in Prag, Graben 10. (Verstaatlicht seit 1./1. 1892.) Gegründet: Konz.: 25./6. 1870, 4./9. 1872, 30./9. 1881 u. 23./12. 1882. Dauer: Bis 1/11. 1963 Der Betrieb der Bahn wurde 1884 mit dem der Dux-Bodenbacher Bahn vereinigt u. vom Staate für Rechnung der Ges. geführt. Mit Erlass v. 22./9. 1891 wurde staatl. Einlös. per 1./1. 1892 verfügt. Die streitigen Punkte wurden durch Übereinkommen v. 25./7. 1892 be- glichen. Die Reg. übernahm die der Prag-Duxer Eisenbahn gehör. Linien Prag (Smichow). Obernitz Duxnebst Obernitz-Brüx, Brüx-Oberleutendorf-Ossegg-Klostergrab, Zlonitz-Hospozin u. Klostergrab-Niklasberg (Mulde) mit allen dazu gehörigen beweglichen u. unbeweglichen Sachen mit Einschluss des Fahrparks etc. mit Wirkung vom 1. Jan. 1892. Der Gesellschaft verbleibt das aus der Bilanz pro 1891 ausgewiesene Aktivum, welches sich nach Deckung der dortselbst aufgestellten Passivposten ergibt. Ferner verbleibt ihr der Reservefonds, jedoch nur soweit derselbe effektiv vorhanden bezw. durch die Prioritäts-Emission von 1891 refundiert werden wird, dagegen steht der Gesellschaft kein wie immer gearteter Anspruch auf denjenigen Teil des Reservefonds zu, welcher in der Bilanz pro 1891 zwar ausgewiesen erscheint, jedoch tatsächlich zu Investitionen oder anderen gesellschaftlichen Zwecken verausgabt worden ist. Die ermittelte Einlösungsrente betrug fl. 1 665 000 u. nach Abzug der mit 10 % fixierten Steuer verblieb eine keinem weiteren Steuerabzuge unter- liegende Rente von fl. 1 489 500, herabgesetzt durch Protokollarübereinkommen v. 22./2. 1896 auf K 2 939 000 = fl. 1 469 500 mit Wirkung ab 1. 1897. Diese uf den obenerwähnten Linien eisenbahnbücherlich sichergestellte Einlösungsrente wird der Gesellschaft in halb- jährigen, am 30. Juni u. 31. Dez. jeden Jahres fälligen Raten, bis Ablauf der Konzession (1962) ausbezahlt werden. Vom 1. Jan. 1893 angefangen, übernimmt die Staatsverwaltung für Rechnung der Gesellschaft die Besorgung des Dienstes für die Prior.-Anleihen. Hiernach verbleibt für die Aktien aus der Rente eine jährliche Dividende von K 8 = fl. 4 pro Aktie gesichert event. unter Heranziehung des Reservefonds; für 1893/94 erhielten die St.-Aktien infolge Steigens des Goldagio weniger. Die Regierung war bis zum 31./12. 1910 ab 2./1. 1898 berechtigt, an Stelle der noch nicht fälligen Einlösungsrenten eine Kapitalzahlung in der Weise zu leisten, dass dieselbe die dann noch in Umlauf befindlichen Oblig. zur Selbst- zahlung übernimmt u. der Ges. ausserdem jenen Betrag in bar oder in 4 % abzugsfreien Staatsschuldverschreib. ausfolgt (zum Kurswerte, jedoch nicht über pari zu berechnen), welcher dem noch nicht getilgten A.-K. gleichkommt. Dieses Optionsrecht musste bis spät. 30./9. 1910 ausgeübt werden. Da die Regierung bis zu diesem Termin von ihrem Optionsrechte keinen Gebrauch gemacht hat, so ist das Recht des Staates auf Umtausch der Aktien der Ges. gegen Staatsoblig. erloschen u. der bisher unter Mitsperre des Staates verwahrte Spez.-F., bestehend aus M. 1 915 000, 3 % Oblig. der Ges., freies Eigentum der Ges. geworden. Kapital: K 10 800 000 = fl. 5 400 000 in 54 000 St.-Aktien à K 200 = fl. Silb. 100 und K 9 993 000 = fl. 4 996 500 in 33 310 Prior.-Aktien à K 300 = fl. Silb. 150. Die G.-V. vom 9./8. 1892 beschloss, das St.-Aktienkapital von fl. 8 100 000 auf fl. 5 400 000 durch Abstempelung der St.-Aktien von fl. 150 auf fl. 100 zu reduzieren. Tilg. der Prior.-Aktien spät. nach Tilg. der Prior.-Oblig., hiernach innerhalb der Koncessionsdauer Tilg. der St.- Aktien. Lt. Protokollarübereinkommen vom 22. Febr. 1896 wurde ein vom Ministerium genehmigter Aktientilgungsplan ausgefertigt. Hiernach werden die Prior.-Aktien mit fl. 150 und nach deren vollständiger Tilgung die St.-Aktien mit fl. 100 mittels einer gleichbleibenden Jahresquote ab 1. Jan. 1896 bis 30. Juni 1962 getilgt. Die G.-V. vom 24. Okt. 1896 beschloss Rückzahlung der gesamten Prior.-Aktien durch Aufnahme einer weiteren Anleihe, doch konnten bisher entscheidende Schritte nicht unternommen werden. 3 % Prioritäts-Anleihe von 1896. Emittiert deutsche M. 48 948 000, lt. Beschluss vom 14./3. 1896 hiervon M. 42 906 000 zur Konvertierung bezw. Einlös. der ber 1./3. 1897 verlosten 4 % Anleihen von 1884 u. 1891, ferner reserviert M. 3 642 000 zur freiwilligen Konvertierung der 5 % Anleihe von 1883 u. restl. M. 2 400 000 Zur Stärkung der R.-F. In Umlauf Ende 1914: M. 40 251 300. Stücke in deutscher u. französischer Sprache; deutsche à M. 300, 1500, 3000. Zs.: 2./1. u. 1./7. Verloste Oblig. u. Zs. ohne jede Steuergebühren, Stempel- oder sonst. Abzug. Verl.: 30./6. per 6 Mon. später. Tilg.: Lt. Plan in lingstens 66 Jahren, kann ab 30./6. 1901 verstärkt werden. Verj. der Coup. in 3 J., der verlost. Oblig. in 30 J. n. F. Sicher- heit: Für die pünktliche Bezahl. von Kapital u. Zs. haftet ausser den weiteren gesamten Ein- nahmen der Ges. die Einlösungsrente von öfl. 1 469 500, u. ist das Super-Pfandrecht für die