Österreich-Ungarische Eisenbahnen. 587 fl. 762 047.40 beizutragen. Etwaige Staatszuschüsse sind mit 4 % zu verzinsen und mit ⅓ jener Beträge zu tilgen, um welche das Bruttoerträgnis in den betr. Jahren das garantierte Erträgnis übersteigt. Zuschüsse aus der Garantie sind seit längerer Zeit nicht mehr in Anspruch genommen worden, auch existieren hieraus keinerlei Ver- pflichtungen mehr. Dagegen schuldete die Gesellschaft dem Staate aoch auf den Kaufpreis der Linie Wien-Triest einen Kaufschillingsrest von fl. Silber 30 000 000 und für die Lombardisch- Venetianische Linie einen Kaufschillingsrest von Osterr. Lire 30 000 000 (3 Öst. Lire = fl. 1 C.-M. Silb.). Diese Schuld ist ab 1870 lt. Vertrag vom 13. April 1867 und Zusatz- vertrages vom 25. Febr. 1876 ab 1879 mit o des Bruttoertrags, soweit derselbe pr. km fl. 14 100 = fl. 107 000 pr. Meile resp. mit / des Bruttoertrags, soweit derselbe pr. km fl 14 500 = fl. 110 000 pr. Meile übersteigt, zu tilgen und zwar wird zunächst die Tilgung für die Schuld Wien-Triest durchgeführt. Bis Ende 1880 wurden im ganzen fl. Noten 6 387 996.32 oder fl. 6 166 405.35 Silber Abschlagszahlungen auf den Kauf- schillingsrest geleistet. In dem erwähnten Vertrage ist auch bestimmt, dass die Zahlung des ¼o bezw. aus dem Mehrertrage insolange und in dem Masse nicht stattzufinden hat, als dasselbe zur Entrichtung der Einkommensteuer in Anspruch genommen werden müsste. Auf Grund dieser Bestimmung hatte nun die Gesellschaft, da sie seit dem 1. Jan. 1880 die österreich. Einkommensteuer zahlt, und diese Zahlungen ab 1880–89 jährlich grössere Beträge erforderten, als sie aus dem 0 bezw. ¼ des Mehr-Brutto- ertrages auf Kaufschillingsrest an den Staat abzuführen gehabt hätte, die Abzahlungen eingestellt. Die Staatsverwaltung war jedoch anderer Ansicht und verklagte die Ge- sellschaft am 12. Mai 1885 beim Schiedsgericht auf Zahlung von fl. 1 008 616 nebst 6 % Zinsen ab 20. Nov. 1881, nahm auch die aus dem Ertrag pro 1889 à Konto Rest- schuld überwiesenen fl. 264 583.72 und auf Richtigstellung weitere fl. 86 831.77 nicht auf Kaufschillingsrest, sondern à Konto der 6 % Zinsen in Empfang. Durch Schiedsspruch vom 24. Febr. 1897 wurde die Streitfrage endgültig entschieden. Die auf Grund dieses Schiedsspruches für die Jahre 1880 bis inkl. 1895 fällig gewordene Abschlagszahlung auf den Kaufschillingsrest für die Linie Wien-Triest zuzügl. der 6 % Verzugszinsen bis zum Zahlungstage (31. März 1897) betrug fl. 1 669 949.78 und wurde aus dem Erlöse der 4 % Mark-Anleihe bezahlt. Die unverzinsliche Kaufschillingsrestschuld für Wien-Triest und weiteres für die lomb.-venetianischen Linien betrug Ende 1899 noch fl. 30 675 351; aus den Betriebsüberschüssen des Jahres 1899 wurden auf den Kaufschillingsrest der Linie Wien-Triest fl. 1 259 477 abgezahlt. Nach dem Übereinkommen von 1901 wurden auf die für die Jahre 1900–1904 einschliesslich entfallenden Kaufschillingsraten eine à Konto Kapital zu verrechnende Abschlagszahlung von K 15 224 000 (bestritten aus dem Erlös der 4 % Investitionsanleihe von 1900) geleistet, vorbehaltlich der nach Ablauf dieser Periode stattfindenden Abrechnung auf Grund der nach den tatsächlichen Betriebs- ergebnissen entfallenden Abschlagszahlungen u. unter Berücksichtigung des vereinbarten 4 % igen Zinsfusses. Nach den tatsächlichen Betriebsergebnissen waren aber für diese Periode K 25 294 609 zu leisten. Die Zinsabrechnung für den vorausgezahlten Betrag von K 15 224 000 ergab K 881 420; ferner waren im Juli 1904 weitere K 2 000 000 seitens der Ges. gezahlt worden, so dass noch ein Restbetrag von K 7 189 189 zu berichtigen war. Die für das Jahr 1905 ermittelte Abschlagszahlung betrug K 7 976 357, diejenige für das Jahr 1906 K 8 754 990. Infolge dieser Zahlungen hat sich der Kaufschillingsrest für die Linie Wien-Triest u. für die ehemaligen lombardisch-venetianischen Eisenbahnlinien auf K 16 737 646 reduziert. Die in den Jahren 1908 u. 1909 fällig gewesenen Abschlags zahlungen hat die Ges. nicht geleistet, so dass noch K 16 737 646 u. 6 % Zs. auf K 10 332 310 vom 29./6. 1908 ab, sowie 6 % Zs. des Restbetrages von K 6 405 335 vom 28./6. 1909 ab ausstehen. (Siehe weiteres unter dem nächsten Abschnitt.) Ubereinkommen mit den Prioritäten-Besitzern vom 16./9. 1903 u. vom 29./5. 1909. Die wesentl. Bestimmungen dieser Übereinkommen sind im Jahrgang 1913 angegeben. Trotz der wiederholten Zugeständnisse seitens der Öbligationäre wurde die Lage der Ges. nicht gebessert; das Geschäftsjahr 1909 ergab wiederum ein erhebliches De- fizit (K 7 235 743). Infolgedessen richtete die Ges. im Januar 1910 an die Regierung eine Eingabe, in welcher sie die Befürchtung aussprach, dass sie ihre Kassen schliessen müsste, wenn ihr nicht im Jahre 1910 K 8 000 000 zur Bestreitung der allernot- wendigsten Bedürfnisse zur Verfügung gestellt würden. Zugleich machte sie folgende Sanierungsvorschläge: vollständige Einstellung der Tilgungen der 3 % Oplig. bis Ende 1917, dauernde Beibehaltung des 7 % igen Zuschlages zu den Tarifen, keine Anderung der Ver- kehrsteilung infolge Verstaatlichung der böhmischen Bahnen, Staatsgarantie für eine An- leihe von K 95 000 000, Herabsetzung des Zinsfusses der Kaufschillingsschuld u. Schadlos- haltung der Ges. für die Investitionen bei der Verstaatlichung. Die Regierung erklärte, falls die Prioritäten-Besitzer einem Tilg.-Verzichte bis Ende 1917 beistimmen würden, würde für die gleiche Zeit die Tariferhöhung u. Stundung des Kaufschillings zugestanden werden; die Prioritäten-Besitzer lehnten es ab, die Sanierungsvorschläge überhaupt zum Gegenstand einer weiteren Diskussion zu machen, falls nicht auch die Besitzer der 4 % u. 5 % Prioritäten zur Sanierungsaktion herangezogen würden. Infolgedessen beschloss der Verw.-R. der Ges. in seiner Sitzung vom 12./5. 1910, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um auch die Be- sitzer der 4 % u. 5 % Prior. zu einer entgegenkommenden Haltung zu veranlassen u. dem-