632 Ausländische Eisenbahnen. Direktion: Ed. Huguenin, Gen.-Dir., F. J. Günther, stellv. Gen.-Dir., beide in Konstantinopel. Verwaltungsrat: Vors. Dir. Arthur von Gwinner, Mitgl. des Preuss. Herrenhauses, Berlin; stellv. Vors. Georg Stauss, Dir. der Deutschen Bank, Berlin; R. Pritsch, Minister, Delegierter der deutschen Staatsgläubiger im Verwaltungsrate der Dette Publique Ottomane, Constantinopel; ferner weitere 12 Mitgl. Zahlstellen: Konstantinopel: Gesellschaftskasse; Berlin: Deutsche Bank, Dresdner Bank; Frankfurt a. M.: Deutsche Vereinsbank, Jacob S. H. Stern, Deutsche Bank; Stuttgart: Württemb. Vereinsbank; London: Deutsche Bank (Berlin) London Agency; Wien: Wiener Bankverein, Zürich: Schweizerische Kreditanstalt. Zahlung der Div. in Berlin u. Frankfurt a. M. in Mark, der ausgel. Aktien mit M. 408. Für das Geschäftsj. 1914 wurde die Div. nur auf Basis von Goldpiaster u. Franken gezahlt u. zwar in Konstantinopel zur festen Relation von 4.4 Gold- piaster per Franc, in Deutschland zu einem festen Vista-Kurse auf Konstantinopel, der am Tage der G.-V. auf M. 20. festgesetzt wurde. Es wurden daher gezahlt M. 26.40 auf die Vollaktien, M. 15.84 auf die mit 60 % eingezahlten Aktien, M. 6.60 auf die mit 25 % ein- gezahlten Aktien, M. 4.40 auf den an Stelle einer Vollaktie ausgegebenen Genussschein u. M. 2.64 auf den an Stelle einer mit 60 % eingezahlten Aktie ausgegebenen Genussschein. Verj. der Zins- u. Div.-Scheine in 5 J., der verl. Aktien in 15 J. vom Tage der Fälligkeit ab. Compagnie d'Exploitation des Chemin de fer Orientaux, Société Anonyme Ottomane. (Betriebs-Ges. der Orientalischen Eisenbahnen, Ottomanische Aktien- Ges.) in Konstantinopel. Gegründet: 23./12. 1879 als österreichische Aktiengesellschaft; laut Statut vom 30./6. (13./7.) 1910 in eine Ottomanische Aktiengesellschaft mit dem Sitze in Konstantinopel um- gewandelt. Dauer bis 1./7. 1975. Die Betriebsgesellschaft der Orient. Eisenbahnen ist aus der Compagnie genérale pour Texploitation des Chemins de Fer de la Turquie d'Europe hervorgegangen, welche am 11./1. 1870 als franz. A.-G. zu dem Zweck gegründet war, die Eisenbahnen der europ. Türkei, sowie die Anschlusslinien nach Massgabe der dem Baron Moritz von Hirsch durch Firman des Sultans vom Okt. 1869 erteilten Betriebskonzession zu betreiben. Zweck: a) Die Ausübung der Rechte u. die Erfüllung der Verpflichtungen der Betriebs- gesellschaft der Orientalischen Eisenbahnen, früher österreich. Aktiengesellschaft. b) Der Bau u. Betrieb aller in der Türkei u. in anderen Ländern bestehenden oder herzustellenden Eitenbahnen, für welche die Ges. die Bau- u. Betriebskonzession bereits besitzt oder künftig noch erwerben sollte; c) die Errichtung u der Betrieb von Transportunternehmungen, Häfen, Kanälen u. Fabriken, der Betrieb von Forsten, Bergwerken oder sonst. Industrien und die diesfällige Erwerbung aller Eigentums- u. anderen Rechte. Die Ges. hat das Recht auf den Betrieb folgender Linien: In der Türkei: 1) von Konstantinopel über Adrianopel an die neue türkisch-bulgarische Grenze bei Svilengrad (357.172 km); 2) Adrianopel – neue türkisch-bulgarische Grenze bei Demotika (63.416 km); 3) Alpullu (Station der Linie 1) nach Kirkkilisse (45.620 km). In Bulgarien: 1) alte türkisch- bulgarische Grenze – neue türkisch-bulgarische Grenze bei Svilengrad (6.042 km); 2) neue türkisch-bulgarische Grenze bei Demotika – Dedeagatsch am Aegäischen Meer (79.540 km). In Griechenland: von Salonik am Aegäischen Meer nach der neuen griechisch-serbischen Grenze bei Gueygueli (77.350 km) und in Serbien: 1) von der neuen griechisch-serbischen Grenze bei Guevgueli über Uesküb nach Mitrovitza (285.540 Km) und 2) Uesküb (Anschluss- punkt der Linie 1) –— alte türkisch-serbische Grenze bei Zibeftsche (85.109 km); alle Linien normalspurig. Ausserdem betreibt die Ges. die der Société du Chemin de Fer Ottoman Salonique- Monastir gehörende Linie, u. zwar in Griechenland Salonik —– Florina (201.877 km) und in Serbien: serbisch-griechische Grenze bei Florina – Bitolia früher Monastir] (16.989 km); ebenfalls normalspurig. Das A.-K. dieser Ges. besteht aus frs. 10 000 000 Vorz.-Aktien u. frs. 10 000 000 St.-Aktien u. zwar aus je 20 000 Aktien zu fis. 500 mit 50 % Einzahlung. Im April 1913 erwarb die Betriebsgesellschaft von der Bank für Orientalische Bahnen in Zürich die bisher im Besitz derselben gewesenen 19 250 Vorz.-Aktien u. 19 250 St.-Aktien der Société du Chemin de Fer Ottoman Salonique-Monastir zum Preise von frs. 250 per Stück. Sie ist jetzt fast alleiniger Aktionär. Infolge der Besitzergreifung des grössten Teils des Netzes durch die serbischen und bulgarischen Armeen wurde der Eigenbetrieb bis in die zweite Hälfte des Jahres 1913 auf 51 km Konstantinopel-Hademköj und 61 km Salonik-Gumendje beschränkt. Während dieser Zeit wickelte sich auch auf diesen zwei zum Betrieb verbliebenen Strecken der Dienst infolge des ausgebrochenen zweiten Balkankrieges keineswegs in normalen Verhältnissen ab. Erst das Zustandekommen des Bukarester Friedens vom 28. Juli/10. August, des türkisch- bulgarischen Friedens vom 16./29. Sept., des türkisch-griech. Friedens vom 31. Okt./13. Nov. 1913 und des türkisch-serbischen Friedens vom 1./14. März 1914 schuf normalere Verhältnisse. In diesen Friedensverträgen wurde bestimmt, dass die königl. Regierungen von Bulgarien, Griechenland u. Serbien bezüglich derjenigen Teile des Netzes, welche in den ihnen seitens der Türkei abgetretenen Gebieten gelegen seien, in alle Rechte und Pflichten der kaiserl. ottomanischen Regierung gegenüber der Ges. eintreten. Diese betreibt nunmehr in der