18 Ausländische Industrie-Gesellschaften. wurden, gehen kostenlos in den Besitz der Stadt Lodz über. Eine jede Erweiterung der maschinellen Anlage, des Kesselhauses und des Kabelnetzes, welche, entsprechend der ge- steigerten Nachfrage nach Energie, nach der Betriebseröffnung im Laufe der Konzessions- dauer ausgeführt wird, geht am selbigen Termine gleichfalls in den Besitz der Stadt über, die Stadt hat aber den Unternehmern für jedes von ihnen erbaute und installierte Objekt einen Betrag in Höhe seines noch nicht abgeschriebenen Wertes zu zahlen. Als Abgaben sind an die Stadt 4 % von der Bruttoeinnahme aus der Stromlieferung für Beleuchtungszwecke und 3 % von der Bruttoeinnahme aus der Stromlieferung für Kraft- übertragung und andere technische Zwecke zu zahlen. Die Konzessionen in St. Petersburg u. Moskau sind keine ausschliesslichen, die Konz. in Lodz ist eine ausschliessliche. Die Konzessionen können in allen 3 Städten nur mit Ein- willigung der Stadtverwaltungen an Dritte übertragen werden. Das in St. Petersburg auf einem an dem linken Ufer des Obwodny-Kanals gelegene Grundstücke von rund 26 200 qm errichtete Elektrizitätswerk wurde im Jahre 1898 in Betrieb genommen. Das Moskauer Werk, auf einem am rechten Ufer der Moskwa gelegenen Grund- stücke von rund 16 960 qm erbaut, ist im Jahre 1897 in Betrieb gesetzt worden. Das Lodzer Elektrizitätswerk ist in den Jahren 1906 u. 1907 auf einem inmitten der Stadt in unmittel- barer Nähe des Bahnhofs gelegenen Grundstücke von rund 16 920 qm nach dem Drehstrom- system erbaut. Die Ges. verfügt über eine Maschinenleistung von insgesamt 150 000 PS. Die Länge der Kabelnetze, einschliesslich der Kabel für die öffentliche Beleucht. be- trägt 2645 km. Kapital: Rbl. 50 000 000 und zwar Rbl. 41 000 000 St.-Aktien und Rbl. 9 000 000 Vorz.-Aktien à Rbl. 500. Das Grundkapital betrug urspr. Rbl. 1 000 000, eingeteilt in 2000 Aktien Emission I zu je Rbl. 500. Im Jahre 1888 wurde das Kapital auf Rbl. 3 000 000 durch Ausgabe von 4000 Aktien Emission II zu je Rbl. 500 erhöht u. im Jahre 1894 durch Einlieferung u. Vernichtung von Rbl. 1 100 000 Emission II auf Rbl. 1 900 000 reduziert. Die Aktien I u. II Em. waren auf Namen gestellt. Im Jahre 1896 wurde alsdann das Kapital um Rbl. 4 100 000 durch Ausgabe von 8200 auf Inhaber lauten- den Aktien Emission III zu je Rbl. 500 auf Rbl. 6 000 000 erhöht. Die St.-A. sämtlicher 3 Emissionen wurden im Jahre 1906 durch neue und gleichartige Stücke ersetzt, welche mit russischem, deutschem u. französ. Texte versehen sind u. die Nr. 1–12 000 tragen. Die G.-V. v. 2./15. Juni 1903 beschloss, das A.-K. um Rbl. 12 000 000 durch Ausgabe von 24 000 Stück Vorz.- Aktien zu je Rbl. 500 zu erhöhen, u. begab hiervon zunächst 18 000 Stück = Rbl. 9 000 000. Hinsichtlich der unbegebenen restl. Rbl. 3 000 000 wurde die Verwaltung durch Beschluss der G.-V. v. 4./17. Mai 1907 ermächtigt, nach ihrem Ermessen entweder 6000 Stück-Vorz.- Aktien zu emittieren oder aber die behördliche Genehmigung für die Ausgabe von 6000 Stück St.-Aktien einzuholen, wobei es der Verwaltung in beiden Fällen überlassen blieb, im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden den Kurs, den Zeitpunkt u. alle näheren Bedingungen für die Emission festzustellen. Das Gesuch der Verwaltung die Ausgabe der unbegebenen Rbl. 3 000 000 Aktien betreffend wurde am 23./12. 1907 Allerhöchst genehmigt; ausserdem hatte der Minister für Handel u. Gewerbe auf Antrag der Verwaltung genehmigt, dass die St.-Aktien zum Nominalwert ohne den statutengemäss zwecks Dotierung des R.-F. vorgesehenen Zuschlag emittiert werden konnten. Nach behördlicher Genehmigung beschloss der Verwaltungsrat Rbl. 3 000 000 neue St.-Aktien auszugeben u. zwar in der Weise, dass die Aktionäre auf je 5 St.- oder Vorz.-Aktien eine neue St.-Aktie mit Dividendenbezugsrecht ab 1./1. 1908 zu pari franko Zs. bis zum 17./30. Mai 1908 beziehen konnten. Die G.-V. vom 4./17. Mai 1909 beschloss das A.-K. um Rbl. 6 000 000 zu erhöhen durch Ausgabe von 12 000 St.-Aktien, die den Besitzern der alten Aktien in der Weise angeboten wurden, dass auf je 3 alte St.-Aktien oder Vorz.-Aktien eine neue Aktie zu pari bezogen werden konnte. Die G-V. v. 6./19. April 1910 beschloss die Ausgabe von weiteren Rbl. 6 000 000 St.-Aktien, welche den Besitzern der alten Aktien mit der Massgabe angeboten wurden, dass auf je 4 alte Stamm- oder Vorz.-Aktien eine neue Aktie zu 105 % bezogen werden konnte. In der a. 0. G.-V. v. 21. Febr./5. März 1912 wurde die Ausgabe von weiteren Rbl. 10 000 000 St.- Aktien beschlossen, die an der Div. pro 1912 in halber Höhe der auf die alten St.-Aktien entfallenden Div. teilnehmen. Die neuen Aktien wurden den Besitzern der alten Aktien in der Zeit vom 7./20. Mai bis einschl. 19. Mai/1. Juni 1912 derart angeboten, dass auf je 3 alte Stamm- oder Vorz.-Aktien eine neue St.-Aktie zu 107 % bezogen werden konnte. Die a. 0. G.-V. v. 28. Jan./10. Febr. 1914 beschloss das A.-K. von Rbl. 40 000 000 auf Rbl. 50 000 000 durch Ausgabe von Rbl. 10 000 000 neuen St.-Aktien zu erhöhen. Die neuen Aktien wurden den Besitzern der alten Aktien in der Zeit vom 16.–29. Juni bis einschl. 28. Juni/11. Juli 1914 derart angeboten, dass auf je 4 Stück St.- oder Vorz.-Aktien eine neue, mit dem russischen Stempel versehene St.-Aktie zum Kurse von 107 % bezogen werden konnte. Für die in Deutschland bezogenen Aktien waren die Kosten für den deutschen Effektenstempel mit mit M. 32.40 pro Aktie u. der Schlussscheinstempel von dem beziehenden Aktionär mit zu entrichten. Die neuen Aktien nehmen an der Div. pro 1914 in halber Höhe der auf die alten St.-Akten entfallenden Div. teil. Geschäftsjahr: Jetzt Kalenderj., früher 16./5.–15./5. a. St. (das mit dem 16./5. 1903 begonnene Geschäftsj. endete am 31./12. 1903 a. St.). Gen.-Vers.: Einberufung nicht später als im Mai. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St., aber eine Person kann keine grössere Anzahl von St. haben, als der Besitz eines Drittels des gesamten Grundkapitals der Ges. ergibt.