Ausländische Industrie-Gesellschaften. Flächeninhalt von mehr als 3000 qm u. enthält 2 Schweissmasch. sowie zahlreiche Dreh- bänke, Gewindeschneidemasch. u. Werkzeugse neuester Konstruktion, um Röhren von 14 bis 32*7 Durchmesser herzustellen; 2 elektr. Laufkrähne bedienen diese Abteilung, deren Leistungsfähigkeit 8000 t pro Jahr beträgt. Der Betrieb ist vollständig elektrisch aus- gerüstet. Neben diesen Hauptbetrieben besitzt das Werk A noch eine grosse Schmiede zur Anfertig. von Rohrverbindungsstücken u. zur sonstigen Bearbeit. von Röhren, ferner eine Giesserei für die Herstell. des Gesamtbedarfs der Werke an Gussartikeln, sowie eine elektr. Zentralstation von 3000 KW. Unmittelbar an das Werk anschliessend befindet sich eine Kolonie mit Wohnungen für die höheren Beamten u. Meister. Das Werk B in Nischni Dnjeprowsk, einem Vorort von Jekaterinoslaw am linken Ufer des Dnjepr, dient zur Her- steillung von Feinblechen in den Dicken von 0.15–3 mm, schwarzen u. verzinkten Dach- blechen, Blechen für Geschirrfabrikation, black plates, Weissblechen, Stanzblechen, Schaufeln u. anderen Produkten der verschiedensten Art. Es enthält ein grosses Walzwerk, in welchem sich ein Walzentrio von 700 mm Durchmesser zur Herstell. von Platinen befindet, die zur Fabrikation der Bleche dienen; ferner 6 Feinblechwalzwerke mit 30 Gerüsten. Die Blech- walzwerke werden bedient von 31 Blechwärmöfen; sowie 17 Scheren zum Geradeschneiden der Bleche nebst den erforderl. Richtmasch. Das Werk ist ausgerüstet mit umfangreichen Werkstätten für das Glühen der Bleche, für die Verzink. in grösstem Umfange, ferner zur Herstell. von Stanz-, Schablonen-, Weissblechen etc. u. besitzt eine grosse Anlage für die Herstell. von Schaufeln. Die elektr. Zentralstation enthält eine Mischturbine von 1750 KW. u. 3 Dampfmasch. von je 750 Ps. Das Werk C neben dem alten Werke A auf dem rechten Ufer des Dnjepr befindet sich zurzeit im Bau; das Bauprogramm umfasst die Herstellung von 2 Hochöfen mit einer Produktion von etwa 200 000 t Roheisen, 3 Martinöfen von je 50 t Gehalt, die etwa 120 000 t Stahl erzeugen können, u. eines Stabeisenwalzwerks von grosser Leistungsfähigkeit. Die Produktion der Hochöfen u. Stahlwerke wird fast aus- schliessl. für eigenen Bedarf Verwend. finden. Es ist in Aussicht genommen, dass das Werk den Betrieb im Jahre 1914 aufnimmt. Die Fertigstell. der projektierten Anlagen des Werkes C wird insges. M. 8 000 000 erfordern. Alle 3 Werke haben Bahnanschluss. Die Grundstücke sind Eigentum der Ges.; sie haben einen Flächeninhalt von insges. etwa 100 ha, der sich wie folgt zusammensetzt: Werk A etwa 35 ha, davon überbaut etwa 5 ha. Werk B etwa 24 ha, davon überbaut etwa 3¼ ha. Werk C etwa 42 ha, Neuanlagen im Bau begriffen. Die Zahl der in den Werken A u. B (Röhrenwerk u. Blechfabrik) beschäftigten Arbeiter beträgt 4000. Nicht gerechnet sind die mit dem Bau des neuen Hüttenwerks (Werk C) beschäftigten Arbeiter. In Simonowo, einem Vorort von Moskau, besitzt die Ges. auf einem bis zum Jahre 1959 gepachteten Grundstücke im Ausmasse von etwa 2.75 ha, davon rund 3500 qm bebaut, eine Fabrik für die Herstell. von Verbindungsstücken (Fittingsschmiede), dort sind 150 Arb. beschäftigt. Die Ges. hat in Moskau eine Niederlassung, die eine Organi- sation für den Verkauf ihrer sämtl. Erzeugnisse unterhält. Kapital: Rbl. 6 000 000 in Aktien zu Rbl. 500; ursprüngl. Rbl. 600 000, nach u. nach entsprechend der Entwickel. der Werke u. der Ausdehn. der Produktion auf Rbl. 4 500 000 erhöht. Durch Beschluss der G.-V. v. 3./4. 1912 a. St. um weitere Rbl. 1 500 000 auf Rbl. 6 000 000 erhöht. 5 % Anleihe von 1912: M. 8 639 460 = frs. 10 666 000 in Stücken zu M. 405, 2025 == frs. 500, 2500. Zs. 2./15. Jan., 1./14. Juli. Tilg.: Vom 2./15. Jan. 1919 ab durch Verlos. am 1./14. Sept. (zuerst 1./14. Sept. 1918) per 2./15. Jan. des folg. Jahres mit jährl. 2.095 246 % u. Zs.-Zuwachs in 25 Jahren; verstärkte Tilg. u. Totalkündig. mit 3 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Die regelmässige Zahlung der Zs. u. der Amort. der Oblig. wird vor allen anderen Schuldnern der Ges. sichergestellt durch a) alle Einnahmen der Ges., b) durch das Res.-Kap. u. c) durch das ganze bewegliche u. unbewegliche Vermögen der Ges., welches sowohl vor der Emiss. der Oblig. als auch nach derselben erworben wurde. Demgemäss werden die Oblig. nach Aufleg. eines Verbots auf das ganze unbewegl. Eigentum der Ges. emittiert, wobei sämtliche auf dem Vermögen der Ges. lautenden Schulden getilgt sein müssen. Gleichzeitig hat die Verwalt. sich schriftlich verpflichtet, von jedem von der Ges. neu erworbenen Besitztum dem Finanzministerium unverzüglich Mitteil. zu machen behufs Aufleg. eines Verbots auf dasselbe. Die Ges. darf nach Emiss. der Oblig. das derselben gehörige Vermögen mit keiner anderen Hypoth. belasten, bevor die Oblig.-Schuld vollkommen getilgt ist. Falls die Ein- nahmen der Ges. in irgend einem Jahre zur Zahlung der Zs. u. der Amort. der Oblig. nicht ausreichen sollten u. die fehlenden Summen aus dem vorhandenen Res.-Kap. u. anderen Mitteln nicht gedeckt werden können, gelangt zuerst das bewegl. u. sodann das unbewegl. Vermögen der Ges. behufs Bezahl. der gesamten Oblig.-Schuld zum Verkaufe. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Ges. u. Liquid. ihrer Geschäfte werden die Oblig.-Inhaber vor allen übrigen Kreditoren der Ges. befriedigt. Zahlstellen: Moskau: Verwalt. der Ges.; Berlin: Deutsche Bank. Commerz- u. Disconto-Bank; Lüttich: Bank Dubois de Mélotte, Nagelmackers et fils. Zahlung der Zs. ohne Abzug der Steuer von Einkünften aus Geld-Kap. u. des Kap. in Deutschland in Mark. Verj. der Zinsscheine u. der verl. Oblig. in 10 J. (F.). Eingeführt in Berlin 7./7. 1913 zu 98.50 %. Kurs in Berlin Ende 1913–1914: 98.50, 99.50* %. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. a. St. Gen.-Vers.: Spät. 1./8. a. St. Stimmrecht: Je 10 Aktien = 1 St. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % an R.-F., solange dieser nicht wenigstens % des A.-K. erreicht. Der R.-F. dient in erster Linie zur Sicherstell. der Zahlung der Zs. u. der Amort'