68 Ausländische Eisenbahnen. zwecke (hiervon sind $ 51 574 000 zum Austausch einer gleichen Summe alter ausstehender Bonds. der Rest zu sonstigen Refundierungszwecken bestimmt). 2) $ 6 000 000 für Ver- besserungen zum Ausbau des bestehenden Eisenbahnnetzes u. Neuanschaff. von rollendem Material mit einem Ausgabebetrage von höchstens $ 1 000 000 pro Jahr. 3) $ 16 500 000 für Verlängerungen u. Erweiterungen des Bahnnetzes, u. zwar derart, dass $ 4 500 000 auf Grund- lage von höchstens $ 32 000 pro Meile u. $ 12 000 000 auf Grundlage vor höchstens $ 22 500 pro Meile (beides einschl. der auf den bezügl. Objekten etwa schon haftenden Schulden) aus- gegeben werden dürfen. Im Juni 1914 forderte die Berliner Handels-Ges. die Besitzer von 4 % Refundig Mortgage Gold Bonds auf, zum Zwecke der Vertretung ihrer Interessen infolge der Bestellung eines Receivers (gerichtlichen Verwalters) für die Bahn ihre Bonds nebst Coup. per 1./7. 1914 u. folg. bei ihr zu deponieren. Die hiergegen ausgegebenen Zertifikate sind, soweit sie über Bonds ausgestellt sind, deren Nummern an der Berliner Börse zum Handel zugelassen sind, v. 8./7. 1914 ab an der Berliner Börse lieferber. Die Coup. per 1./7. 1914 der hinterlegten Bonds wurden von der Berliner Handels-Ges. zum Berliner Tageskurse für amerikanische Coup. ausgezahlt. Zum Handel an der Berl. Börse sind zugelassen $ 40 514 000 Bonds (Nr. 1–1005, 2376–5370, 6833–42 625, 45 549–46 269), hiervon aufgelegt in Berlin am 27./2. 1902 $ 12 000 000 zu 97.75 % wobei $ 1 = M. 4.20 gerechnet wurde; für die Bonds, deren Lieferung in New York bewirkt wurde, ermässigte sich der Preis auf 97.15 %. Kurs Ende 1902–1914: 94, 84.50, 88.20, 86.30, 83.80, 74, 85.50, 85.50, 81.90, 81.20, 76.80, 71.50, 67.25* %. Kurs der Zertifikate der Berliner Handels- Ges. 25./7. 1914: 65 %. Notiert in Berlin. 5 % General Lien Gold Bonds im Höchstbetrage von $ 109 850 400, davon bis 30./6.1915 be- geben $ 69 384 216 in Stücken à $ 1000. Die Ges. darf jedoch an Stelle eines Bonds über $ 1000 zehn Bonds von je $ 100 ausgeben, welche dieselbe Nummer tragen und mit den Buchstaben A– bezeichnet werden. Zs.: 1./5., 1./11. Tilg.: Das Kapital ist ohne vorherige Kündigung am 1./5. 1927 fällig. Die Ges. hat sich jedoch das Recht vorbehalten, den Ge samtbetrag, nicht aber einen Teilbetrag, der jeweils ausstehenden Bonds auf jeden Zins- termin zur Rückzahlung zu kündigen, u. zwar vor dem 1./5. 1922 zu 102.50 % inkl. Zs. und von da ab zu pari inkl. Zs. Sicherheit: Zur Sicherung der General Lien Bonds ist eine vom 27./8. 1907 datierte Hypoth. zugunsten der Bankers Trust Company New York u. des N. A. Mc. Millan, St. Louis als Treuhänder bestellt und ordnungsmässig eingetragen worden. Diese Hypoth. ist durch zwei Urkunden vom 31./12. 1908 teilweise abgeändert bezw. ergänzt worden. Sie ist auf den Betrag von $ 109 850 400 beschränkt. Die Hypoth. begründet zur Zeit: 1) ein erstes Pfandrecht durch Hinterlegung von Aktien u. Oblig. auf 232.74 Meilen; 2) ein Pfandrecht durch Hinterlegung von Aktien u. Oblig. auf 665.20 Meilen Bahnstrecken der St. Louis, Memphis and Southeastern Rr. Co. Dieses Pfandrecht ist be- züglich 192.70 Meilen ein erstes, bezüglich der restlichen 472.50 Meilen steht es im Range lediglich den $ 365 625 St. Louis, Memphis and Southeastern Rr. Co. 4 % First Mortgage Gold Bonds u. $ 123 500 5 u. 6 % Oblig. verschiedener Ges. nach; 3) ein Pfandrecht durch Hinterlegung von Aktien u. Oblig. auf 309.36 Meilen im Range den $ 7 500 000 5 % Ö5 jähr. Gold-Notes of 1911 nachstehend. Die Treuhänder können jedoch am oder vor dem 1./1. 1911 auf Verlangen der Ges. unter Zustimmung von Speyer & Co. in New York diese Bahnstrecken aus der Hypothek freigeben; 4) ein Pfandrecht durch Hinterlegung von Aktien u. Oblig. auf 175.25 Meilen, im Range lediglich den $ 4 000 000 4½ % 7jähr. Gold-Noten nachstehend: 5) ein direktes Pfandrecht auf 143.90 Meilen, im Range lediglich den $ 2 880 000 5 % Ozark and Cherokee Central Railway Co. First Mortgage Gold Bonds nachstehend; é)ein Pfandrecht durch Hinterlegung von Aktien u. Oblig. auf 2604.42 Meilen, im Range den $ 85 000 000 4 % Refunding Mortgage Gold Bonds nachstehend; 7) ein Pfandrecht auf die Rechte, welche der Ges. an 1199.62 Meilen von ihr gepachteter Bahnstrecken der The Kansas City, Fort Scott and Memphis Ry Co. u. der Kansas City, Memphis and Birmingham Rr. Co. zustehen; 8) ein Pfandrecht auf Ausrüstung im Kostpreise von $ 18 911 907 im Range nach ca. $ 7 950 000 Equipment Notes. Die Ges. hat sich verpflichtet, diese Aus- rüstung in gutem Zustande zu erhalten u. sie bei Unbrauchbarwerdung oder Vernichtung zu ersetzen. Durch eine Bekanntmachung vom 31./5. 1913 forderte die Deutsche Treuhand- Ges. die Besitzer von 5 % General Lien Bonds auf, zum Zwecke der Vertretung ihrer Interessen infolge der Bestellung eines Receivers (gerichtlichen Verwalters) für die Bahn ihre Bonds nebst Coupons per 1./11. 1913 u. folgenden entweder bei der Bankers Trust Company in New YVork oder bei der Deutschen Bank in Berlin bezw. bei Lazard Speyer- Ellissen in Frankf. a. M. bis spät. 15./7. 1913 (verlängert bis 16./8. 1913) entsprechend den Bedingungen eines sogenannten Bondholders Agreement (Abkommen mit den Obligationären) v. 28./5. 1913 zu deponieren. Die von den deutschen Stellen gegen hinterlegte Bonds aus- gegebenen Certifikate sind an den Börsen von Berlin u. Frankf. a. M. lieferbar. Der Coup. per 1./11. 1913 wurde mit Genehm. des Gerichtshofes in St. Louis durch die Ges. selbst eingelöst. Dagegen wurde der Coup. per 1./5. 1914 von der Ges. nicht eingelöst. Die Inhaber der von der Deutschen Treuhand-Ges. ausgegebenen Hinterleg.-Certifikate konnten den Betrag dieses Coup. auf Grund der Bedingungen des Bondholders Agreement v. 28./5. 1913 sowie eines Abkommens zwischen Speyer & Co. u. der Bankers Trust Co. in New York vom 27./4. 1914 auf Wunsch in Form eines Vorschusses erhalten, mit der Massgabe, dass die gegen Ausgabe der Hinterlegungs-Certifikate deponierten Bonds mit den jetzt u. später fälligen Coupons u. Zs. als Sicherheit für die Rückzahlung dieses Vorschusses zuzügl. 6 % Zs. per anno haften. Zugleich forderte die Deutsche Treuhand-Ges. die Besitzer der noch nicht hinterlegten, mit dem deutschen Reichsstempel versehenen, an den deutschen Börsen