Nachtrag. 109 Mdhtrag. Königreich Ungarn. (Siehe Band I, Seite 428.) 5 % Ungar. „ % von 1916. M. 150 000 000 in Stücken à M. 500, 1000, 5000, 10 000. Zs. 1./4., 1./8. Tilg.: Die Staatskassenscheine werden 1./10. 1918 zurück- gezahlt werden, das Kgl. Ungar. Finanzministerium behält sich aber das Recht vor, die Staatskassenscheine nach vorheriger 3 monat. Kündig. auch früher, u. zwar am 1./10. 1917 oder 1./4. 1918 ganz oder teilweise einzulösen. Zahlst.: Budapest: Kgl. Ung. Staats-Zentral- Kasse, Ungar. Allgem. Creditbank, Kgl. ungar. Postsparkasse, Pester Erster Vaterländ. Sparcassen-Verein, Pester Ungar. Commercial- Bank, Ungar. Escompte- u. Wechsler-Bank; Wien: Osterr. Credit-Anstalt, Allgem. österr. Boden-Credit- Anstalt, S. M. von Rothschild, Wiener Bank-Verein, Österr- Länderbank, Niederösterr. Escompte- Gesellschaft, Union- Bank, Anglo-Österreich. Bank; Berlin: Disconto- Ges., S. Bleichröder, Mendelssohn & Co; Frankfurt: a. M.: Disconto-Ges.; Hamburg: Nordd. Bank, L. Behrens & Söhne, M. M. Warburg & Co. Zahlung der Zs. sowie des Kapitals ohne Abzug von irgend welchen bestehenden oder zukünftigen ungar. Steuern, Stempeln u. Gebühren in Mark. Diese Staatskassenscheine werden den Besitzern der am 1./4. 1916 fälligen 4½ % ungar. Staatskassenscheine zum Umtausch angeboten: der Umtausch findet statt der Zeit vom 23./2.–25./3. 1916. Die alten 4½ % Staats- kassenscheine u. deren letzter Zinsschein werden während der ganzen Umtauschfrist mit M. 1022.50 für M. 1000 nominal in Anrechnung gebracht, während die neuen 5 % Staats- kassenscheine zu 95 %, also mit M. 950 für M. 1000 nominal in Rechnung gestellt werden. 7.