6 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. dem auf die Auslos. folg. 1./7. Die Inhaber der ausgelosten Stücke können statt der Barzahl. 4½ % bis 1./7. 1932 unkündbare Schuldverschreib. fordern. Die Schatzanweis. wurden in der Zeit vom 4./3.–22./3. 1916 zu 95 % aufgelegt. Reichsschuldbuch, eingerichtet lt. Gesetz vom 31./5. 1891, abgeänderter Text des Ges. bekannt gemacht am 31./5. 1910. Das Reichsschuldbuch ist allen denjenigen von Nutzen, welche ihre Gelder dauernd in deutschen Reichsanleihen anlegen wollen. Es bietet die Möglichkeit, durch den Erwerb von Buchforderungen alle Gefahren zu vermeiden, welche sonst durch Abhandenkommen, Beschädigung oder Vernichtung von Schuldpapieren ins- besondere auch von Zinsscheinen drohen. Buchschulden können begründet werden durch Umwandlung von Schuldverschreib. gegen deren Einlieferung oder ohne Umwandlung gegen Bareinzahl. des Kaufpreises für Schuldverschreib., deren Nennwert der einzutragenden Buch- schuld entspricht. Laufende Verwalt.-Kosten werden von den Konteninhabern nicht erhoben; Gebühren werden nur erhoben für die Löschung einer Reichsschuldbuchforderung zum Zwecke der Ausreichung von Schuldverschreib., und zwar für je angefangene M. 1000 Kapitalbetrag M. 0.75, jedoch mind. M. 2. Eingetragene Konten am 30./9. 1892: 808 über M. 59 620 100 Kapital. „ %% 1900% %6 30 074 100 „ 5 „„ *. 6 %% ..... 5 „39.9 1311 3417 999 605 66) „ %% %%%...... 5 „ 30./9. 1913: 28 388 „ „ 1 366 942 000 „ 5 „ 30./9. 1914: 30 526 „ . 1 491 038 500 „ 5 „ IIIIIII.... . 5 „ 30./6. 1915: 188 721 „ „ 3 216 649 600 „ „ ... 3 „ 31./12. 1915: 389 887 „ „ 4 989 601 600 „ „ 31./3. 1916: 531 358 „ „ 5 946 128 200 „ 30./6. 1916: 657 909 „7 021 536 200 70 4 % Deutsche Schutzgebiets-Anleihe von 1908 (aufgenommen für das ostafrikanische Schutzgebiet u. die Schutzgebiete Kamerun u. Togo unter Bürgschaft des Deutschen Reichs für die Verzinsung u. Tilg.) M. 38 775 000 in Stücken à M. 100, 500, 1000, 5000. Am 31./3. 1916 noch in Umlauf M. 38 300 200. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Vom sechsten auf das Jahr der Begebung folgenden Rechnungsjahre ab durch Verlos. oder Rückkauf mit jährl. mindestens % % u. Zs.- Zuwachs; von 1923 ab verstärkte Tilg. u. Totalkündig. mit 3 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Für die Anleihe haften die genannten Kolonien solidarisch; ausserdem hat das Reich die Bürgschaft für Rückzahlung des Kapitals u. für die Zinsen übernommen. Die Anleihe ist deshalb nach § 1807 des Bürgerl. Gesetzbuches zur Anlage von Mündelgeldern geeignet. Verj. u. Zahlst. für Zinsscheine wie Reichsanleihe. Von der Anleihe wurden am 30./6. 1908 M. 30 000 000 teils zum Umtausch gegen Anteilscheine der Ostafrikanischen Eisenbahngesell- schaft teils gegen bar zu 99 % aufgelegt. Kurs Ende 1908–1914: In Berlin: 101.20, 101.40, 101.25, 100.40, 99.25, 96.90, 96.25* %. – In Frankf. a. M.: 100.90, 101.30, 101.30, 100.40, 99, 96.60, 95.60* %. – In Hamburg: 101.30, 101.25, 101, 100.10, 99.10, 96.70, 96.60* %. – In Dresden: 101, 101, 101.10, 100, 99.30, 96.90, –* %. – Notiert auch in Leipzig. 4 % Deutsche Schutzgebiets-Anleihe von 1909 (aufgenommen für das ostafrikanische Schutzgebiet u. die Schutzgebiete Kamerun u. Togo unter Bürgschaft des Deutschen Reiches für die Verzins. u. Tilg.). M. 26 100 000 in Stücken à M. 100, 500, 1000, 5000. Am 31./3. 1916 noch in Umlauf M. 25 943 400. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Vom sechsten auf das Jahr der Begebung folgenden Rechnungsjahre ab durch Verlos. oder Rückkauf mit jährl. minde- stens ¾ % u. Zs.-Zuwachs; von 1924 ab verstärkte Tilg. u. Totalkündig. mit 3 monat, Frist zulässig. Sicherheit: wie bei der Schutzgebietsanleihe von 1908. Verj. u. Zahlst. für Zins- scheine wie Reichsanleihe. Die Anleihe wurde in Berlin am 27./6. 1909 eingeführt. Kurs mit 4 % Deutsche Schutzgebietsanleihe von 1908 zus. notiert. 4 % Deutsche Schutzgebiets-Anleihe von 1910 (aufgenommen für das ostafrikanische Schutzgebiet, die Schutzgebiete Kamerun und Togo sowie das südwestafrikanische Schutz- gebiet unter Bürgschaft des Deutschen Reiches für die Verzinsung und Tilg.) M. 33 300 000 in Stücken à M. 100, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: von 1916. ab durch Verlos. oder Rückkauf mit jährl. mindestens % u. Zs.-Zuwachs; von 1925 ab verstärkte Tilg. u. Totalkündig. mit 3 monat. Frist zulässig. Sicherheit: wie bei der Schutzgebietsanleihe von 1908. Verj. u. Zahlst. für Zinsscheine wie Reichsanleihe. Aufgelegt 30./5. 1910 M 20 550 000 zu 101 %. Kurs mit 4 % Deutsche Schutzgebiets-Anleihe von 1908 zus. notiert. 4 % Deutsche Schutzgebiets-Anleihe von 1911 (aufgenommen für das ostafrikanische Schutzgebiet, die Schutzgebiete Kamerun u. Togo sowie das südwestafrikanische Schutzgebiet unter Bürgschaft des Deutschen Reiches für die Verzinsung u. Tilgung) M. 38 000 000 in Stücken à M. 100, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: von 1917 ab durch Verlos. oder Rückkauf mit jährl. mindestens ¾ % u. Zs.-Zuwachs; von 1926 ab verstärkte Tilg. u. Totalkündig. mit 3 monat. Frist zulässig. Sicherheit: wie bei der Schutzgebietsanleihe von 1908. Verj. u. Zahlst. für Zinsscheine wie Reichs-Anleihe. Aufgelegt 27./6. 1911 M. 34 000 000 zu 101 %. Kurs mit 4 % Deutsche Schutzgebiets-Anleihe von 1908 zus. notiert. 4 % Deutsche Schutzgebiets-Anleihe von 1913 (aufgenommen für die Schutzgebiete Deutsch-Ostafrika, Kamerun u. Deutsch-Südwestafrika unter Bürgschaft des Deutschen Reichs