10 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. Schuldverschreib. können diese nach Massgabe der bestehenden Vorschriften bei der Staats- schuldenverwalt. auf den Namen gebührenfrei umschreiben u. ebenso die Umschreib. wieder aufheben lassen. Bei den nach Einführung des Staatsschuldbuchs begebenen Anleihen findet eine Umschreib. nicht mehr statt. Staatsschuldbuch, eingerichtetlt. Gesetz v. 8./6.1912. Das Staatsschuldbuch, das am 1./1. 1913 in Kraft trat, ist allen denjenigen zu empfehlen, die ihre Gelder auf längere Dauer zinsbar anlegen wollen. Die Staatsschuldbuchforderungen bilden einen Teil der badischen Staatsanleihen. Eine Auslos. findet nicht statt; auch eine Kündig. von seiten des Staates steht auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Verluste durch Diebstahl, Verbrennen u. dergl. sind ausgeschlossen. Die Auf- bewahrung von Wertpapieren, insbes. von Zinsscheinen fällt weg. Letzteres ist insofern wichtig, als Zinsscheine bei Verlust nicht gerichtlich aufgeboten werden können, also schwer ersetzlich sind. Buchschulden können nur auf Antrag begründet werden u. zwar a) durch Einlieferung von zum Umlauf brauchbaren Schuldverschreib. der badischen Staatsanleihen, denen die noch nicht fälligen Zinsscheine u. die Erneuerungsscheine beigefügt sein müssen; nur die Schuldverschreib. der Guldenanleihen von 1859/61, 1862/64 u. der Prämienanleihe von 1867 sind von der Umwandlung ausgeschlossen; b) durch Barzahlung des Kaufpreises für Schuldverschreib. auf Anleihekredite; die Stückzs. vom letzten Fälligkeitstermin bis zum Tage der Einzahl. einschl. sind beizufügen. Der Kaufpreis ist nach dem von der Staats- schuldenverwaltung im Staatsanzeiger bekanntgegebenen Kurse der Anleihe zuzügl. etwaiger Stück-Zs., zu berechnen. Der geringste Nennbetrag der Buchschuld ist M. 200. Die Bar- zahlungen müssen stets auf Beträge lauten, die in Stücken von Schuldverschreib. darstellbar sind. Verwaltungskosten werden nicht erhoben. Gebühren entstehen nur bei der Löschung einer Staatsschuldbuchforderung zum Zwecke der Ausreichung von Schuldverschreib. u. zwar für je angefangene M. 1000 Kapitalbetrag M. 0.75, jedoch mind. M. 2. Eingetragen am 1./ 4. 1913: 147 Konten über M. 7 617 500 Kapital. „ „%„ . „„ . „„.. 5 „ 31.)12. 1915: 1497 „ „ . „„ *** „ =. Königreich Bayern. Gesamtschuld Stand Rechnungsabschluss 1915: M. 2 579 834 370, u. zwar Allg. Staatsschuld M. 378 377 175 in Schuldverschreib.; Eisenbahnschuld M. 1 543 304 700 in Schuldverschreib.; Pfalzbahnschuld M. 142 987 885; Grundrentenschuld M. 87 813 510; Landeskulturrentenschuld M. 66 167 700; Buchschuld M. 369 183 400. 4 % Grundrentenablösungs-Schuldbr. (unerhoben) im Betrage von M. 87 813 510 (Ver- losung 10./3. 1916 M. 977 142), Stücke àa sfl. 1000, 500, 100 u. 25, bei den seit 1874 ausge- fertigten Stücken ist der Nominalbetrag auch in Mark angegeben; Coupons ganzjährig, aber verschied. Termine, 1./1., 1./2., 1./4., 1./6., 1./9. Tilg. bis spät. 1940. Verl.: 15./3. u. 1./10. zur sofort. Auszahlung. Auf die am 15./3. u. 1./10. ausgelosten Oblig. wird der Zins in vollen Monatsraten bis zum Schlusse des Erhebungsmonats, in keinem Falle aber über den 31./5. bezw. 31./12. hinaus vergütet. Zahlst.: München: Hauptkasse der Kgl. Staatsschuldenverwalt.; Nürnberg: Kgl. Hauptbank u. Fil., ausgenommen die Münchner Fil.; Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Frankf. a. M.: v. Erlanger & Söhne; Hamburg: Deutsche Bank. Kurs Ende 1890–1914: In Frankf. a. M.: 101.40. 105.90, 103.40, 102.70, 105.20, 105.05, 104.30, 103, 102.50, 100.50, 100.80, 102.50, 102.80, 103.90, 102.60, 102, 100.90, 98.80, 100.20, 101.20, 100, 99.70, 98, 96.80, 96.80* /%. – In München: 101.30, 105.80, 103.30, 102.70, 105.25, 105.40, 104.50, 103.50, 102.75, 100.80, 101., 102.40, 102.90, 103.50, 102.70, 102, 100.90, 98.80, 100.20, 101, 100.30, 99.90, 98.50, 96.50, 97.40* %. – Notiert ausserdem in Augsburg. 4 % Allgemeine Anleihe und Eisenbahn-Anleihe. Gesamtbetrag: M. 1 088 140 200. Diese beiden Anleihen wurden durch Gesetz v. 17./6. 1896 in 3½ % Schuldverschreib. um- gewandelt; diejenigen Oblig., bezüglich welcher die Konvertierung abgelehnt worden ist, wurden per 1./11. 1896 gekündigt. Die 4 % ige Verzinsung der Oblig. endete am 31./3. 1897. Ende 1915 waren an 4 % Oblig. zum Umtausch noch rückständig: Bei der Allg. Anleihe M. 7000: bei der Eisenbahnanleihe M. 143 900. 3½ % Allgemeine Anleihe in Schuldverschreib. Gesamtbetrag 1915: M. 169 219 400, in Stücken à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200. Zs. 1./3., 1./9. u. 1./5., 1./11. Tilg. wird durch das Finanzgesetz festgesetzt. Zahlstellen: München: Hauptkasse der Kgl. Staats- schuldenverwaltung sowie sämtl. Kgl. Bayr. Rentämter u. Kreiskassen; Nürnberg: Kgl. Hauptbank und deren Fil., ausgenommen jene in München; Berlin und Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Frankf. a. M.: v. Erlanger & Söhne; Hamburg: Deutsche Bank. M. 20 000 000 aufgelegt 14./2. 1902 zu 99.85 %, M. 25 000 000 aufgelegt 16./3. 1903 zu 101.65 %, M. 20 000 000 aufgelegt 7./4. 1904 zu 100.10 % u. M. 10 000 000 aufgelegt 21./2. 1906 zu 99.80 %. Kurs Ende 1890–1914: In Berlin: 104.60, 106, 106.75, 106.70, 105.90, 105.60, 102.70, 102.50, 100.90, 96.70, 93.90, 99.75, 100.90, 101.20, 100.25, 99.90, 98.20, 92.25, 93.80, 93.70, 92.25, 90.10, 86.90, 83.50, 84.30* %. – In Frankf. a. M.: 105.20, 105.90, 106.95, 106.75, 106.10, 105.95, 102.80, 102.35, 100.80, 96.75, 94.30, 99.70, 100.90, 101.25, 100.25, 99.80, 97.70, 92.50, 93.75, 93.50, 92.25, 90.10, 86.80, 83 80, 84* %. – Ende 1896–1914: In Hamburg: 102.50, 102, 100.75, 95.75. 93.50, 99.50, 100.50, 101, 100, 100, 97.50, 91.70, 93.50, 93.40, 92.10, 90, 86.50, 83.50, – %.