24 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. Einnahmen u. Ausgaben dazu bestimmt werdenden Mittel zum Ankauf von Schuldverschreib. verwendet werden. Dem Staat bleibt das Recht vorbehalten, die im Umlauf befindlichen Staatsschuldverschreib. oder einen beliebigen Teil derselben zur Einlös. mittels Barzahlung des Nennwertes mit ,jähr. Frist zu kündigen; jedoch nicht vor dem 1./7. 1921. Eingeführt in Frankf. a. M. 27./2. 1912 zu 100.40 %, in Berlin 28./2. 1912 zu 100.40 %. – Kurs Ende 1912 bis 1914: In Berlin: 100.20, 97.90, 97.80* %. – In Frankf. a. M.: 100.20, 97.75, 97.80* %. Fürstentum Lippe Fürstliche Landesspar- und Leihekasse in Detmold. Gegründet: 1786/1804. Durch Gesetz vom 2./10. 1908 wurden die Fürstliche Leihekasse u. die Fürstliche Landessparkasse unter der Bezeichnung „Fürstliche Landesspar- und Leihe- kasse“ zu einer Landeskreditkasse mit der Massgabe vereinigt, dass ihre sämtlichen Rechte u. Verpflichtungen auf die neue Kreditanstalt übergehen. Die Landesspar- u. Leihekasse ist eine unter Aufsicht der Fürstlichen Regierung stehende staatliche Kreditanstalt; für ihre Verbindlichkeiten haftet neben ihrem eigenen Vermögen der Lippische Staat. Sie hat die Aufgabe, durch den Betrieb der unten bezeichneten Geschäfte den Geld- u. Kredit- verkehr im Lande zu fördern. Die Landesspar- u. Leihekasse wird von einer Direktion verwaltet, welche die Eigenschaft einer öffentlichen Behörde hat. Neben der Direktion besteht ein Verwaltungsrat aus 6 Mitgliedern, u. zwar 1) einem Mitgliede der Regierung als Vorsitzendem, 2) einem weiteren von der Regierung widerruflich zu ernennenden Mitgliede, welches nicht staatlicher Verwaltungsbeamter sein darf u. den Vorsitzenden in Behinderungsfällen zu vertreten hat, 3) dem Direktor, 4) 3 durch den Landtag auf die Dauer von 6 Jahren zu wählenden Mitgliedern. Die Landesspar- u. Leihekasse ist berechtigt, nach- stehende Geschäfte zu betreiben: 1) Spareinlagen u. sonstige Kapitalien anzunehmen u. zu verzinsen, 2) mit öffentlichen Körperschaften, Anstalten u. Privaten in Verkehr in laufender Rechnung (Kontokorrent-) u. Scheckverkehr zu treten, 3) auf den Inhaber oder auf Namen lautende, seitens der Gläubiger kündbare oder unkündbare Schuldverschreib. auszugeben, 4) Darlehen gegen Verpfändung von Grundbesitz zu gewähren, 5) Darlehen gegen Verpfändung von Wertpapieren, auf Wechsel oder Schuldscheine zu gewähren, 6) mündelsichere Wert- papiere anzukaufen, 7) Wertpapiere u. Wertgegenstände in Verwahrung zu nehmen u. zu verwalten, 8) Aufträge zum An- u. Verkauf von Wertpapieren auszuführen. Die Gebühren u. Provisionssätze, welche die Kreditanstalt bei den unter 7 u. 8 erwähnten Geschäften zu erheben hat, werden von der Regierung bestimmt. Für die auf den Namen oder mit Ge- nehmigung des Fürstl. Staatsministeriums auf den Inhaber lautenden Schuldverschreib. kann die Kündigung ganz oder auf Zeit ausgeschlossen u. die Rückzahlung des Kapitals im Wege der Auslosung festgesetzt werden. Die Schuldverschreib. der Fürstl. Landesspar- u. Leihe- kasse sind innerhalb des Deutschen Reiches zur Anlegung von Mündelgeld verwendbar. 4 % Schuldverschreib. M. 3 000 000 in 3 Serien zu je M. 1 000 000; jede Serie ist ein- geteilt in Stücke à M. 200, 500, 1000, 3000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Die Schuldverschreib. sind lediglich seitens der Landesspar- u. Leihekasse mit halbjährl. Frist auf den 2./1. u. 1./7. jeden Jahres kündbar; die Kündig. kann nicht vor dem 2./1. 1926 erfolgen. Die Kündig. erfolgt durch Bekanntmachung im Reichsanzeiger, im Amtsblatt für das Fürstentum Lippe u. etwaigen anderen Blättern; die Kündig. ist nur wirksam, wenn zwischen dem Tage der ersten Veröffentlichung im Reichsanzeiger u. Amtsblatt u. dem Tage, an welchem die Rück- zahlung erfolgen soll, ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten liegt. Zahlst.: Detmold: Fürstl. Landesspar- u. Leihekasse, deren Nebenrendanturen u. sonstige Einlösungsstellen, sowie sämtliche staatliche Kassen im Fürstentum Lippe. Berlin: Deutsche Bank u. deren Filialen. Die Schuldverschreib. wurden in Berlin eingeführt am 24./4. 1911 zu 101.50 %. Kurs Ende 1911–1914: In Berlin: 101.50, 100.50, 99, 99* %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.) Freie und Hansestadt Lübeck. Gesamte Staatsschuld am 1. April 1915: M. 68 821 021. – Budget für 1915/1916: Einnahmen M. 19 869 763, Ausgaben M. 20 115 511. 3 % Staats-Anleihe von 1895. M. 10 500 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./1. 1915 ab, vorher Rückkauf vorbehalten. Zahlst.: Lübeck: Stadtkasse; Berlin: Seehandlung, Mendelssohn & Co., Bank f. Handel u. Ind., Berl. Handels- Ges. Em.-Kurs 22. /3. 1895: 97.50 %. Verj. der Zs. Scheine in 4 J. n. F. Kurs Ende 1895 bis 1914: In Berlin: 98, 96.90, 94.50, 91.50, 85.50, 83.50, 87.90, 88.90, 89, 87.70, 86, 85, 81.50, 82.50, 81.90, 81.20, 78.75, 75. „ 70%. 18 Hamburg Ende 1896– 1914: 953 94. 50, 91.50, 84. 50, 84, 88, 89, 88. 50, 87. 25, 89. 50, 84. 50, 81, 82, 82, 81, 79, 77, 73, %. 3 % Staats- Anleihe von 1899. M. 14 000 000 (eilbetrag der Anleihe Gesamt- betrage von M. 25 000 000) in Stücken à M. 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Von 1914 ab durch freih. Ankauf oder durch Verl. am 1./7. per 2./1. des folg. Jahres mit jährl. mind. ½ % u. Zs.-Zuwachs. Der Staat hat das Recht seit 1./7. 1905 die Anleihe jederzeit nach 6 Monate vorher erfolgter Kündig. zum Nennwerte zurückzuzahlen. Zahlst.: Lübeck: Stadtkasse, Commerzbank in Lübeck, Lübecker Privatbank; Berlin: Seehandlung,