Anleihen des Deutschen Reiches. 43 4 % Schuldscheine der Fürstlichen Landeskreditkasse in Rudolstadt von 1907, 1908 u. 1910. In Umlauf Ende 1915: M. 3 996 200 in Stücken à M. 200, 500, 1000. Zs.: 30./6., 3 1./12. Tilg.: Kündig. teils bis 31./12. 1915, teils bis 31./12. 1918 (Schuldverschreib. v. 1910) ausgeschlossen; von dieser Zeit ab steht der Kasse das unbeschränkte Recht der Kündig. zu. Die Rückzahl. erfolgt nach Anordnung des Fürstl. Ministeriums durch Rückkauf oder durch Auslos. u. zwar 6 Monate nach bewirkter Auslos. oder Kündig. Zahlst.: Rudolstadt: Landeskreditkasse, Hauptlandeskasse; Dresden: Gebr. Arnhold; Meiningen: Bank für Thüringen vorm. B. M. Strupp; Sondershausen: Schwarzburg. Landesbank. Die Schuld- scheine von 1910 wurden in Dresden 15./9. 1910 zu 101 % eingeführt. Kurs Ende 1910–1914: In Dresden: –, –, 98.25, 96, 95.50* %. 4 % Schuldscheine der Fürstlichen Landeskreditkasse in Rudolstadt von 1911. In Umlauf Ende 1915: M. 2 992 500 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 30./6., 31./12. Tilg.: Kündig. bis 31./12. 1920 ausgeschlossen; von dieser Zeit ab steht der Kasse das unbeschränkte Recht der Kündig. zu. Die Rückzahl. erfolgt nach Anordn. des Fürstl. Ministeriums durch Rück- kauf oder durch Auslos., u. zwar 6 Monate nach bewirkter Auslos. oder Kündig. Zahlst.: Rudolstadt: Landeskreditkasse, Hauptlandeskasse; Dresden: Gebr. Arnhold; Meiningen: Bank für Thüringen vorm. B. M. Strupp; Sondershausen: Schwarzburg. Landesbank. Die Schuld- scheine gelangten im Nov. 1911 zu 100.70 % zum freihändigen Verkehr. Eingef. in Berlin 22./5. 1913 zu 97 %. Kurs Ende 1913–1914: In Berlin: 96, –* %. – Kurs in Dresden mit 4 % Schuldscheinen von 1907, 1908 u. 1910 zus. notiert. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 J. (F.). Bilanz am 31. Dez. 1915: Aktiva: Ausgeliehene Kapitalien auf Rententilg. 14 613 545, do. a. einfache Verzins. 1 603 606, do. a. Lombard 269 570, do. a. Wertpapiere 119 305, do. in laufender Rechnung 42 057, Stück-Zs. von ausgeliehenen Kapitalien bis 31./12. 1915 175 080, Barbestand 315 401, an die Staatskasse bereits abgeführt. Reinertrag 80 000, Renten-Reste 74 493. – Passiva: 3½ % Schuldverschreib. 5 485 000, 4 % do. 6 988 700, Einlagegelder 3 228 855, aufgenommene Darlehen u. Vorschüsse 864 322, noch uneingelöste Zs.scheine 240 581, Ziusrest auf Darlehne 2158, R. F. 346 393, Extra-R.-F. 57050, Reinertrag 80 000. Sa. M. 17 293 059. Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. Stand der Staatsschuld am 1./4. 1915: M. 4 590 027. – Budget für die Jahre 1912–1915: Einnahmen und Ausgaben: M. 3 417 748. 4 % Staats-Anleihe von 1900 (zur Bestreitung der Kosten des Baues einer Eisenbahn Greussen-Ebeleben-Keula). M. 2 300 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Die Regierung ist von 1905 ab berechtigt, den Anleihebetrag im Ganzen oder in Teil- beträgen von nicht unter M. 200 000 per 1. April oder 1. Okt. eines jeden Jahres, zuerst also per 1. April 1905, nach voraufgegangener halbj. Kündigung zur Rückzahlung zu bringen. Zahlst.: Die Staatskassen, ferner Schwarzb. Landesbank zu Sondershausen; Arnstadt, Rudol- stadt, IIlmenau, Suhl, Saalfeld, Weida (S.-W.) u. Stadtilm: Filialen d. Schwarzb. Landesbank zu Sondershausen; Berlin, Darmstadt u. Frankf. a. M.: Bank für Handel u. Ind. Aufgelegt 7./4. 1900 zu 100. 50 %. Kurs Ende 1900–1914: In Berlin: 100.50, 103, 103.50, 102, 101.75, 100.50. 100.75, 98.75, 100.25, 100.10, 100, 100, 98.10, 96, –* %. Fürstlich Schwarzburgische Landesereditkasse zu Sondershausen. Die Fürstlich Schwarzburgische Landescreditkasse zu Sondershausen, welche durch Landesgesetz. vom 9./6. 1883 errichtet ist, steht unter der Garantie des Staates, hat die Rechte einer juristischen Persönlichkeit u. geniesst die Vorrechte der Staatskasse. Die Leitung der Geschäfte untersteht einer besonderen Behörde, „dem Vorstande der Landescreditkasse“, welche unmittelbar unter dem Ministerium steht. Die Landescreditkasse hat den Mveck, einer- seits Geld unter Bewilligung mässigen Zinsfusses und allmählicher Tilg. a) an Gemeinden zur Abtragung von Schulden, gemeinnützigen Anlagen und sonstigen Gemeindezwecken, b) gegen Verpfändung im Fürstentum gelegener Grundstücke zur Förderung des Realkredites auszuleihen; andererseits durch Aufnahme verzinslicher, dem Betrage der ausgelieh. Kapitalien entsprechender Darlehen Gelegenheit zu sicherer Kapitalanlage zu bieten. Das Rechnungsjahr der Landescreditkasse läuft v. 1./4.–31./3. Bilanzen werden nicht veröffentlicht; die Rechn. werden vom Ministerium u. richtig gesprochen. Dem Landtagsausschuss steht die Kontrolle über die Verwaltf. der Landescreditkasse zu; die Überschüsse der Landescreditkasse dienen zunächst zur Bestreit. des Verwalt. Aufwandes u. fliessen z. Zt. gemäss Vereinbar. mit dem Landtage nach bewirkter Ansamml. eines R.-F. in die Staatskasse. Gemeinden können Darlehen ohne Hyp.-Bestellung gegen Schuldscheine in Gemässheit der Gemeindeordnung bewilligt werden, wenn ihr Haushalt genügende Sicherheit für die Entrichtung der Zins- u. Filg.- Rente bis zum Abtrag des Kapitals darbietet. Gegen Verpfändung inländ. Grundstücke gibt die Landescreditkasse insoweit Darlehen, als dieselben, wenn eine erste Hypoth. bestellt wird, für sich allein, oder, wenn vorausgehende Hy poth. wvorhanden sind, mit letzteren zusammengenommen den halben Betrag des Taxwertes der Grundstücke nicht übersteigen. Gebäude müssen überdies bei einer nach dem Ermessen des Vorstandes die erforderliche Sicherheit gewährenden konz. Feuerversich.-Anstalt versichert sein. Darlehen auf industrielle Etablissements dürfen nicht, Darlehen auf Gebäude allein und gegen Nach-Hypoth. nur mit