Landschaftliche Pfandbriefe etc. 107 Nassauische Landesbank in Wiesbaden. Gegründet: Im Jahre 1840 als Nassauisches Staatsinstitut, seit 1866 Königl. Preuss. Staatsinstitut. Lt. Ges. vom 25. Dez. 1869 wurde die Nassauische Landesbank mit Wirkung ab 1. Jan. 1870 dem kommunalständischen Verbande Wiesbaden mit allen Rechten und Pflichten überwiesen. Von diesem Zeitpunkte ab ist in Gemässheit dieses Gesetzes neben der Nassauischen Landesbank eine für sich bestehende Nassauische Sparkasse begründet. Beide Anstalten werden von der Direktion der Nassauischen Landesbank in Wiesbaden für Rechnung des Bezirksverbandes des Regierungsbezirkes Wiesbaden unter der Aufsicht u. nach den Beschlüssen des Kommunallandtages verwaltet. Als Sicherheit der Passiva beider Institute gelten die Aktiva derselben, das eigene Vermögen der Landesbank u. ausserdem die bedingungslose Garantie des Bezirksverbandes des Reg.-Bezirks Wiesbaden. Die Landes- bank gewährt Darlehen gegen Verpfänd. von städtischen u. ländlichen, im Regierungsbezirk Wiesbaden belegenen Grundstücken bis zu 60 % des Wertes, sowie ohne hypothekar. Sicherheit an Gemeinden u. staatl. genehmigte Meliorationsverbände. Zur Beschaffung der Betriebsmittel gibt sie auf Inhaber lautende Schuldverschreib. (Pfandbr.) aus. Nach dem Ges. v. 16./4. 1902 hat die Landesbank auch die Aufgabe, Wertp. von Korporationen u. Privaten in Verwahrung zu nehmen u. zu verwalten. Die Sparkasse nimmt Spareinlagen bis zu M. 10 000 zu 3½ % verzinsl., an. Die Belegung der Bestände der Sparkasse kann erfolgen in Darlehen gegen Verpfändung von Immobil., gegen Schuldschein und Bürgschaftsleistung, gegen Verpfändung von Wertpap., gegen Hinterlegung von Wechseln, durch Ankauf u. cessionsweise Übernahme ausstehender Geld- forder. für verkaufte oder versteigerte im Regier.-Bezirke Wiesbaden belegene Grundstücke. Auf Grund des Ges. v. 16./4. 1902 ist die Sparkasse ferner befugt, Depositengelder anzunehmen u. zu verzinsen, mit Korporationen u. Privaten in Kontokorrentverkehr zu treten u. Aufträge zur Einkassierung von Wechseln etc., sowie zum An- und Verkauf von Wertp. auszuführen. Gemäss gemeinschaftlichen Erlasses der zuständigen Minister v. 17./12. 1899 ist die Bank als amtliche Hinterlegungsstelle für Wertp. von Mündeln etc. anerkannt worden. hre Schuld- verschreib. geniessen nach Artikel 74 des Preuss. Ausführungs-Gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch Mündelsicherheit. Beide Institute haben ausser der Landesbank Hauptkasse in Wiesbaden, in Frankf. a. M. eine Landesbankstelle für den Stadt- u. Landkreis Frank- furt a. M., ferner zahlreiche Landesbankstellen und für die Sparkasse ausserdem noch zahl- reiche Sammelstellen im Regier.-Bezirke Wiesbaden. Am 15./11. 1913 hat die Nassauische Lebensversicherungsanstalt ihren Geschäftsbetrieb eröffnet. Dieses Institut ist eine nicht zu Erwerbszwecken, sondern im Interesse des gemeinen Nutzens zur Förderung der all- gemeinen Wohlfahrt, insbéesondere auch zur Verminderung der Verschuldung, Befestigung des Grundbesitzes, Sesshaftmachung der Bevölkerung u. Hebung ihres Wohlstandes errichtete Bezirksanstalt zum Betriebe aller Arten der Lebensversicherung. Sämtliche Überschüsse werden den Versicherten nach Ablauf von 5 Jahren in Gestalt von Dividenden wieder zugeführt. Das Geschäftsgebiet der Anstalt erstreckt sich auf den Regierungsbezirk Wiesbaden. Die Anstalt ist dem Verband öffentlicher Lebensversicherungsanstalten in Deutschland zu Berlin angeschlossen, der die Anstalt von versicherungstechnischen Arbeiten entlastet, u. ihr Rückversicherung gewährt. Die Anstalt ist mit einem Stammkapital von M. 500 000 ausgestattet, ausserdem ist ihr ein Organisationszuschuss von M. 50 000 von der Landesbank zur Verfügung gestellt; das Stammkapital bleibt in den ersten 5 Jahren zinsfrei u. wird von da ab mit 3½ % verzinst. Die Verwaltung der Anstalt wird von der Direktion der Nassauischen Landesbank unter Mitwirkung der Organe der Bezirksverwaltung geführt. Die staatliche Aufsicht wird von dem Oberpräsidenten der Provinz Hessen-Nassau, in höherer Instanz von dem Minister des Innern ausgeübt. Eigenes Vermögen der Landesbank Ende 1915: M. 6 000 000. R.-F. der Landesbank M. 3 596 205, Spez.-R.-F. der Landesbank M. 1 026 853, R.-F. der Sparkasse M. 7 672 308, Spez.- R.-F. der Sparkasse M. 139 529. Versicherungsstand der Lebensversich.-Anstalt am 31./12. 1915: I. Grosse Lebens- – Todesfallversich.: a) Todesfallversich.: 114 Versich. über M. 728 462; b) gemischte Versich.: 806 Versich. über M. 3 967 914; c) Versich. zu festen Terminen: 40 Versich. über M. 144 000. II. Kleine Lebens-Volks-Versich.: Tarif A (Sterbegeld-Versich.): 1593 Versich. über M. 646 653; Tarif B (abgekürzte Todesfall-Versich.): 867 Versich. über M. 1 280 480; Tarif C (Versich. mit bestimmter Verfallzeit): 115 Versich. über M. 137 750; Tarif D (Kinderversich.): 420 Versich. über M. 481 615. III. Versich. auf den Lebensfall (ohne Gewinnanteil): 2 Versich. über M. 5000. IV. Leibrenten-Versich.: 20 Versich. über M. 20 020 Jahresrente. Insgesamt 3957 Versich. über M. 7 391 875 Kapital u. 20 Versich. über M. 20 020 Jahresrente. Landesbank-Schuldverschreibungen: In Umlauf am 31./12. 1915: M. 179 810 250. 3½ % Landesbank-Schuldverschreib. Lit. F (abgest. bis 1./7. 1890 4½ %). Em. 1878: M. 10 000 000. In Umlauf Ende 1915: M. 4 902 100 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 2./1., 1./7. Verl.: Im Dez. per 1./7. Tilg.: Ab 1890 innerh. 50 Jahren. Kurs in Frankf. a. M. für Lit. F, G, H. K, L Ende 1891–1914: 98.50, 98.75, 98.80, 101.75, 101.60, 101.20, 101, 100.25, 98, 95.20, 98.50, 99.50, 100, 99.90, 99.70, 98.70, 93.70, 94, 95, 94.50, 94, 92, 91.50, 91.50* %. 3½ % Landesbank-Schuldverschreib. Lit. G (abgest. bis 1./7. 1895 4 %). Em. 1880: M. 10 000 000. In Umlauf Ende 1915: M. 5 172 300 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 2./1., 1./7. Verl.: Im Dez. per 1./7. Tilg.: Ab 1./7. 1895 innerh. 50 J. Kurs in Frankf. a. M. mit Lit. F zus. notiert.