―――― 280 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Budget 1908: Einnahmen Pap. $ 33 699 294 Ausgaben Pap. $ 33 689 036 „ 1909: „„ 35 398 000 „ „ 35 404 000 „1919 0 „ „ 39 031 440 „ . „211 „„ 45 986 960 „ „ 47 336 258 „. ..... „47 441 106 „ „ „ 50 044 515 %% .... 1911 93 781 1 „„ 58 596 682 1915: 5 „. 656639 501 56 601 261 0 77 2 79 3½ % Gold-Anleihe der Provinz Buenos Aires lt. Gesetz v. 28./12. 1906 (3 % bis einschl. 1911, seitdem 3½ %) zum Zwecke des Umtausches der Pfandbriefe (Cedulas) des Banco Hipotecario de la Provincia de Buenos Aires und deren Derivate (Coupons, Gutscheine und Zertifkate) £ 10 296 000 in Stücken à £ 20, 100, 500, 1000. Zs.: 2./1., 1./7. Coup. per 2./1. 1915 ist nicht bezahlt worden. Zwischen der Reg. der Provinz Buenos Aires u. Baring Brothers & Co. Ltd. in London ist am 4./3. 1915 ein Abkommen betreffend die Einlös. der in den Jahren 1915 u. 1916 fälligen Coup. dieser Anleihe abgeschlossen worden. Diese Coup. werden nicht voll in bar eingelöst, sondern es erhalten: 1. die Inhaber von am 2./1. u. 1./7. 1915 fälligen Coup. für je 35 sh. Coup.-Betrag: 10 sh. in bar u. 25 sh. in Konsolidierungs-Oblig. (Funding Gertificates). 2. Die Inhaber von am 2./1. u. 1./7. 1916 fälligen Coup. für je 35 sh. Coup.-Betrag: $ 15 in bar u. $ 20 in Konsolidierungs- Oblig. Diese Konsolidierungs-Oblig. lauten auf den Inhaber u. sind mit 5 % verzinslich (2./1. u. 1./7.); sie sind rückzahlbar zu pari durch jährl. Ziehungen von 10 %. Die erste Rückzahl. soll am 2./1. 1917 stattfinden. Die deutschen Besitzer von Oblig. der Anleihe, welche dem Abkommen beizutreten wünschen, haben ihre Stücke bei der Dresdner Bank in Berlin ein- zureichen. Der auf die Coup. per 2./1. u. 1./7. 1915 in bar entfallende Betrag wird zum Kurse von M. 22.50 für £ 1 bezahlt. Tilg.: während der ersten 10 Jahre nach der Emiss. findet keine bestimmte Amort. statt, von da ab geschieht die Tilg. mit jährl. ½ % u. Zs.-Zuwachs durch Kauf oder Lizitation, wenn die Titel unter pari stehen, u. durch Auslos. falls über pari. Der Amort.-F. kann jederzeit erhöht werden. Die Fonds, welche der Banco Hipotecario de la Provincia disponibel hat, sowie diejenigen, welche er in Zukunft von seinen privaten Schuldnern erhält, werden zu a. o. Amort. verwandt. Durch Lizitation am 20./12. 1907 wurden £ 500 000 per 2./1. 1908 zurückgezahlt. Sicherheit: Die Anleihe wird durch die Grundsteuer u. die Pro- duktionssteuer speziell sichergestellt. Zahlst.: London: Baring Brothers & Co.; Berlin: Dresdner Bank. Zahlung der Zinsscheine frei von jeder gegenwärtigen und zukünftigen argentinischen Steuer in Deutschland zum vista Kurse auf London. Die Coupons, welche nicht innerhalb 5 Jahren nach ihrem Verfall vorgelegt werden, werden nur noch von der Regierung der Provinz Buenos Aires bezahlt. Eine Verjährungsfrist für die Stücke ist nicht besonders festgesetzt. Nach dem argentin. Handelsgesetz verjähren Obligationen innerhalb 3 Jahren nach ihrer Fälligkeit. Die Anleihe im Betrage von £ 9 796 000 wurde in Berlin 20./10. 1908 zu 63.50 %, in Frankf. a. M. 10./11. 1908 zu 63 % u. in Hamburg 23./11. 1908 zu 62.50 % eingeführt. Kurs Ende 1908–1914: In Berlin: 62.90, 69.70, 73.40 (kl. 74.50, 74, 70, 67.25, 59.70 %. – In Frankf. a. M.: 63, 69.40, 73.50 (kl. 74.50), 74.10, 69.90, 68, 6025 % In Hamburg: 62.50, 69.50, 73.50, 73.75, 69.25, 66, 61 % Usance: Beim Handel an der Börse in Berlin, Frankf. a. M. u. Hamburg: 1 £ = M. 20.40. 5 % Sterling-Anleihe von 1908 der Provinz Buenos Aires. £ 1 500 000 in Stücken à £―, 20, 100 = frs. 500, 2500. Zs.: 1./4., 1./10. Coup. per 1./10. 1914 u. folg. wurden bei ihrer Fälligkeit nicht bezahlt. Durch eine Bekanntmachung vom 25./4. 1916 teilte die Nationalbank von Deutschland mit, dass die Regierung der Provinz Buenos Aires ihr einen Pauschalbetrag mit dem Ersuchen überwiesen habe, ihn zur Einlösung des am 1./ 10. 1914 fällig gewesenen Zinsscheines derjenigen Oblig. zu benutzen, deren Inhaber sich mit folg. Abkommen betreffend den Zinsendienst für die Jahre 1915 u. 1916 einverstanden erklären: Die in den Jahren 1915 u. 1916 fälligen Zinsscheine werden nicht in bar eingelöst, sondern es erhalten deren Inhaber für je £ 100 Zinsscheinbetrag £ 115 Konsolidierungs-Oblig. Diese Oblig. sind vom Fälligkeitstermin der alten Zinsscheine ab, zu deren Konsolidierung sie dienen, mit 5 % jährl. mittels Halbjahrs-Zinsscheins per 1./7. u. 1./1. zu verzinsen u. mit jährl. 2 %, beginnend vom 1./1. 1918 durch Auslos. oder Rückkauf oder jederseit nach 3monat. Kündig. zu pari zu tilgen. Diejenigen Besitzer von Oblig., die sich mit diesem Abkommen einverstanden erklärten, hatten bis 30./5. 1916 ihre Oblig. nebst den bis 1./10. 1916 einschliessl. fälligen Zinsscheinen bei der Nationalbank für Deutschland einzureichen, die danach die Oblig. nebst dem noch nicht fälligen Zinsschein per 1./10. 1916 mit dem von der Regierung vorgeschriebenen Stempelaufdruck auf der Oblig, u. auf dem Zinsschein den Einreichern zurückgab. Über den auf die bereits fällig gewordenen alten Zinsscheine per 1./4. u. 1./10. 1915 sowie 1./4. 1916 entfallenden Betrag von Konsolidierungs-Oblig. wurden Interimsquittungen erteilt, welche später gemäss besonderer Bekanntmachung nach Aus- händigung der Konsolidierungs-Oblig. seitens der Regierung der Provinz Buenos Aires um- getauscht werden. In gleicher Weise wird seinerzeit wegen des Zinsscheines per 1./10. 1916 verfahren werden. Der Zinsschein per 1./10. 1914 wurde an diejenigen Besitzer von Oblig. von 1908, welche dem Abkommen beigetreten waren, vom 5./6. 1916 ab voll aus- gezahlt. Tilg.: Durch Verlos. im Jan. per 1./4. oder durch Rückkauf mit jährlich 1 % u. Zs.-Zuwachs von 1910 ab innerhalb 37 Jahren; vom 1./1. 1910 ab Verstärkung u. Totalkündigung mit 6 monat. Frist zum 1./1. jedes Jahres zulässig. Sicherheit: Als