Bosnien und Hercegovina. 29895 sonders sichergestellt, dass auf Grund des $ 2 der oben angegebenen gesetzlichen Bestimmungen durch längstens 10 aufeinanderfolgende Jahre die zur Bestreitung der Zinsen und Amortisations- raten für dieses Anlehen, sowie die zur Deckung des eventuellen Betriebsdefizites in den ersten Jahren des Betriebes der früher erwähnten Bahn erforderliche Summe bis zur Maximal- höhe von K 1 600 000 jährlich an Bosnien und die Hercegovina aus den Zinsen der gemein- samen Aktiven der österreichisch-ungarischen Monarchie vorgestreckt wird. Diese Aktiven stehen unter Verwaltung des gemeinsamen Finanzministers. Die an Bosnien und Herce- govina aus obigen Aktiven zu gewährenden Vorschüsse sind aus deren Landeseinnahmen zu verzinsen, während eine Rückzahlung der Vorschüsse nur dann und insoweit zu erfolgen hat, als reine Betriebsüberschüsse der mehrerwähnten Eisenbahn vorhanden sein werden. Zahlstellen: Berlin: Bank für Handel u. Ind., Nationalbank für Deutschl.; Frankfurt a. M.: Gebr. Bethmann; Hamburg: Joh. Berenberg, Gossler & Co.; Leipzig: Deutsche Bank; Sarajevo: Landescassa; Budapest: Pester Ungar. Commercialbank; Wien: OÖOsterr. Länderbank; Prag: Böhmische Union-Bank, Filiale der Oesterreichischen Länderbank. Zahlung der Zs. und der verlosten Stücke frei von allen zur Zeit in Bosnien und der Hercegovina be- stehenden und künftig zur Einführung gelangenden Stempeln, Gebühren und Steuern in Deutschl. zum festen Umrechn.-Kurse von 1 K = M. 0.85. Beim Börsenhandel in Deutschl. 1 K = M. 0.85. Aufgel. in Berlin, Frankf. a. M., Hamburg, Leipzig etc. 10./1. 1899 zu 100.75 %. Kurs Ende 1899–1914: In Berlin: 98.10, 93.75, 97.10, 100.70, 101.50, 101.30, –, 100.25, 98.50, 97.60, –, –, 98.50, –, 89.50, – %. – In Frankf. a. M.: 98.40, 93.70, 97, 100.30, 102, 101.30, 100.40, 100.10, 98.60, 98, 100, 100, 99.20, 94.20, 89, –* %. – In Hamburg: 98.25, 93.50, 96.50, 100.10, 101.20, 101, 100.50, 100, 98.50, 96.50, 99.40, 99.25, 98.50, 94, 88.90, – %. —– In Leipzig: 98.60, 94.75, 96.75, 100.90, 101.70, 101.30, 100.40, 100.40, –, 96.90, 100.50, 100.25, 98.30, 93.30, 89.25, – %. Verj. der Zinsscheine in 5 J., der verl. Stücke in 30 J. n. F. 4½ % steuerfreie Bosnisch-Hercegovinische Eisenbahn-Landes-Anleihe von 1902, begeben zur Bestreitung der für die Ausführung einer schmalspurig (jedoch im Trace einer normal- spurigen Hauptbahn) herzustellenden Eisenbahn von Sarajevo bis zur Sandschakgrenze im Limthale nächst Uvac, mit einer Abzweigung über Visegrad bis zur serbischen Grenze im Rzavathale nächst Vardiste sich ergebenden Kosten. K 78 000 000 in Stücken à K 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Durch Verl. am 1./4. (zuerst 1./4. 1903) per 1./7. nach einem Tilg.-Plan innerh. längstens 60 Jahren; vom 1./4. 1913 ab verstärkte Verl. zulässig. Sicherheit: Für die pünktliche Verzinsung und Rückzahlung der Anleihe haftet das gesamte Landesvermögen von Bosnien u. Hercegovina, sowie die Einkünfte dieser Länder gleichmässig, wie für früher eingegangene Verbindlichkeiten. Die für Verzinsung u. Tilgung der Anleihe notwendigen Geldbeträge sind also aus den Landeseinnahmen Bosniens und der Hercegovina zu bestreiten und in das ordentl. Erfordernis des Landesbudgets von Bosnien und der Hercegovina einzustellen. Die Schuldverschreib. der Anleihe sind für Bosnien und die Hercegovina kautionsfähig und zur Anlegung von Pupillargeldern zugelassen. Zahlst.: Sarajevo: Landeskasse, Priv. Landesbank f. Bosnien u. Hercegovina, Priv. Abteil. der Union- Bank f. Bosnien u. Hercegovina; Wien: Wiener Bank-Verein u. dessen Depositen-Kassen, Union-Bank u. deren Wechselstuben; Budapest: Ungar. Hypoth.-Bank, Ungar. Filiale d. Wiener Bank-Vereins; Prag, Brünn, Graz, Aussig: Fil. des Wiener Bank-Vereins; Triest: Fil. der Union-Bank; Berlin: Deutsche Bank, Berl. Handels-Ges.; Frankf. a. M.: Deutsche Bank, Deutsche Vereinsbank; Zürich: Schweizer. Kreditanstalt; Basel: Schweizer. Bankverein; Genf: Union financiere de Geneve; Amsterdam: Hope & Co. Zahl. der Zs. u. des Kapitals steuerfrei ohne jeden Abzug in Deutschland zum jeweiligen Tageskurse von kurz Wien. Aufgel. in Berlin, Frankf. a. M. etc. am 5./7. 1902 K 78 000 000 zu 100 %. Kurs Ende 1902 bis 1914: In Berlin: 100.40, 101.70, 101.50, 100.50, 100.40, 98.50, –, 100, 100.40, 99.10, 94.25, 89.50, 85.50* %. – In Frankf. a. M.: 100.30. 102.10, 101.20, 100.40, 100.50, 98.60, 98, 100, 100, 99, 94.20, 89, –* %. Verj. der Zinsscheine in 5 J., der verl. Stücke in 30 J. (F.) 5 % steuerfreie Bosnisch-Hercegovinische Eisenbahn-Landes-Anleihe von 1914, begeben auf Grund des Gesetzes v. 17./2. 1913 Nr. 27 sowie der österreich. kaiserl. Verordn. v. 6./4. 1914 (R.-G.-Bl. Nr. 83) u. des ungarischen Gesetzartikels Nr. XIX v. 6./4. 1914 zum Zwecke des Neu- u. Ausbaues sowie der Ausstattung von Eisenbahnlinien in Bosnien u. der Hercegovina in Höhe bis zu effektiv K 270 000 000, davon begeben K 30 000 000 = M. 25 500 000 = frs. 31 500 000 = £ 1 250 000 = hfl. 15 000 000 in Stücken à K 480, 2400, 4800, 9600 = M. 408, 2040, 4080, 8160 = £ 20, 100, 200, 400 = frs. 504, 2520, 5040, 10 080 = hfl. 240. 1200, 2400, 4800. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./7. 1919 ab nach einem Tilg.-Plan durch Verlos. 1./7 per 1./10. innerhalb 55 Jahren; v. 1./4. 1925 ab verstärkte Tilg. u. Totalkünd. mit 3 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Für die pünktliche Verzinsung u. Rückzahlung haften das gesamte Landesvermögen Bosniens u. der Hercegovina sowie die Einkünfte dieser Länder. Für die im Gesamtbetrage bis zu K 270 000 000 effektiv bewilligte Eisenbahn-Anleihe leisten die österreichische u. ungarische Regierung folgende Beiträge: a) vom ersten Baujahre an durch 60 Jahre einen Jahresbeitrag von K 4 858 086, b) vom zweiten Baujahre an wieder durch 60 Jahre einen weiteren Jahresbeitrag von K 2 600 000, c) vom dritten Baujahre an wieder durch 60 Jahre einen weiteren Jahresbeitrag von K 3 000 000, also insgesamt vom 3. Jahre ab K 10 458 086 jährlich. Die Länder Bosnien u. Hercegovina haben ihrerseits im Gesetz v. 17./2. 1913 die Verpflichtung übernommen, für die Eisenbahn-Anleihe vom Jahre 1913 ab in 5 Jahren von K 1 000 000 auf K 5 000 000 jährlich ansteigende Beiträge zu leisten. Die oben erwähnten Beitragsleistungen der österreichischen u. ungarischen Regierung werden nur insoweit durchlaufend durch das bosnisch-hercegovinische Landesbudget