3 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Vereinigte Staaten von Mexiko. Stand der Staatsschuld am 30. Juni 1912: Gesamtbetrag der rückzahlbaren Schuld $ 386 698 864 hiervon im Besitz der Regierung zu Rückkaufszwecken /% $ 385 582 847 hierzu 4½ % Anleihe von 1911. 20 064 205 3 % innere Anleihe. „ 42 915 825 Subventions-Certifikate der Kansas City, Mexico and Orient Railway 445 400 Insgesamt $ 449 008 277 Währungsreform. Der Erlass v. 25./3. 1905, mit welchem die mexikan. Reg. die Neu- gestaltung der Währung auf Grund der ihr am 9./12. 1904 erteilten Gesetzesvollmacht ver- fügt, bestimmt, dass das neue Gesetz bereits am 1./5. 1905 in Kraft tritt, dass aber schon v. 16./4. 1905 die Zulassung von Edelmetallen bekuß Ausmünzung für Privatrechnung ein- zustellen ist. Die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes sind: Art. 1. Die Münzeinheit Mexikos wird durch 75 Centigramm Feingold unter dem Namen Peso dargestellt. Der bis- herige Silberpeso mit 24, 4388 g Feingehalt wird gesetzlich gleichgestellt den 75 Centigramm Feingold. Art. 2. Der Peso von 100 Centavos wird für Goldmünzen in Stücken von 10 und 5 geprägt, für Silbermünzen in Stücken von 1 Peso, 50, 20 und 10 Centavos, ferner 5 Centavos aus Nickel, 2 und 1 Centavos aus Bronze. Art. 3. Die Goldmünzen bestehen aus 90%900 Feingold und 10%1900 Kupfer. Von den Silbermünzen werden die Peso-Stücke 902 /mo6o Feinsilber und 97 ¼ooo Kupfer enthalten; die kleineren Silbermünzen bekommen nur 80%900 Feinsilber. Art. 9. Das Prägerecht wird ausschliessl. der Reg. gewährt; alle privaten Prägerechte hören auf zu bestehen. Art. 17 ermächtigt den Schatzsekretär, aus- schliessl. für Ausfuhrzwecke alte Pesos (Prägestempel aus der Zeit vor 1898) herstellen zu lassen. Art. 20 u. folg. geben den Goldmünzen und den 1 Peso-Silbermünzen unbegrenzte Zahlkraft; die kleineren Silbermünzen sind bis zu 20, die Nickel- und Bronzemünze bis ¹ 1 Peso zulässig; ausländische Münzen haben keinen gesetzl. Kurs, soweit nicht aus- drücklich das Gesetz anders bestimmt. Diese Vorschriften werden als unwiderruflich be- zeichnet, so dass jeder Vertrag für null und nichtig erklärt wird. Zu Lasten des Staates sind die alten Goldmünzen, sowie die unbrauchbaren Silberpesos einzuziehen. Art. 27 u. folg.: Ein zu schaffender Bestand soll hauptsächl. die Einführung des Münzumlaufes erleichtern. Er ist völlig getrennt von den anderen Staatsbeständen zu verwalten. Ihm hat der Schatz- sekretär 10 oder nach seiner Wahl 15 000 000 Pesos als Grundkapital zu überweisen, ferner die Etatsbeträge für Umprägungen sowie den Münzgewinn, den Nutzen aus Währungs- geschäften im Auslande, endlich den aus Münzprägungen für Ausfuhrzwecke. Der im Aus- land anzulegende Teil dieses Bestandes soll bei ersten Banken hinterlegt werden; der im Inlande verbleibende Teil soll ausschliessl. in Gold- oder in Silbermünzen oder Münzbarren bestehen, unter Ausschliessung von Papiergeld; er ist dem Banco Nacionale anzuvertrauen oder einem anderen erstklassigen Kreditinstitute. Der Bestand soll Silbermünzen nur her- geben gegen Goldmünzen oder gegen gleichwertige andere Silbermünzen, um damit Gold- verpflichtungen im Auslande zu decken, oder für Ausfuhrzwecke. Eine Übergangsbestimmung verfügt, dass die alten Goldmünzen von 20, 10 u. 5 Pesos paritätsmässig in neue Münzen um- getauscht werden können, also in 39,48, 19.74 bezw. 9,87 neue Pesos; etwas abweichend davon werden die alten 2½- und die 1- Goldpesos- Stücke umgetauscht in 4, 93 bezw. 1,97 neue Pesos. Budget 1899/1900: Einnahmen $ 54 913 006, Ausgaben $ 56 028 629 1900/1901: „ 58 234 000, „ 58 940 896 1901/1902: 3 „ 61 694 000, 3 „ 62 275 101 „ 9902/1993 3 „ 64 823 400, 3 „ 64-738 816 „ 1903/1904: 5 „ 67 959 000, „ 07 597909 „ 1904/1995 3. „ 79 965 000, 3 „79 562 157 1905/1906: 3 „ 88 104 000, „ 85 474 316 1906/1907: „ 90 073 500, 5 „39 897 398 5 1907/1908: 3 „98 835 000, 5 92 966 595 1908/1909: „103 385 000, 3 104 040 317 3 1909/1910: 3 „ 97 261 009 „ 96 935 402 1910/1911: 5 „100 793 000, „100 306 268 5 1911/1912: 5 „110 070 100, „ „105 432 347 5 1912/1913: 3 „109 257 500, 3 „109 245 944 3 1913/1914: 3 „129 607 000, 5 „129 412 633 5 1914/1915: „145 957 000, „152 204 898 Abrechnung 1899/1900: Einnahmen $ 64 261 076, Ausgaben $ 57 944 688, Überschuss $ 6 316 389 3 1900/1901: „ 62 998 805, 3 „ 59 423 006, 3 „3 575 799 1901/02: „ 66 147 048, „ 63 081 514, 3 „ 3 065 535 5 1902/03: 3 „ 76 023 416, „ 68 222 522, 3 „ 7 800 894 1903/04: „ 86 473 801, 3 „ 76 381 643, „ 190 992 158 3 1904/05: 3 „ 92 083 887, 29 12 96 12 931 091 1905/06: 3 „101 972 624, „ 79 466 912, „22 505 712