396 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Estländischer adeliger Güter-Kredit-Verein in Reval. (Früher Estländische adlige Credit-Casse.) Gegründet: Im Jahre 1802. Neueste Statuten genehmigt am 16. Febr. 1898. Zweck: Der Verein hat den Zweck, den Besitzern von Rittergütern und abgeteilten Grundstücken im Gouvernement Estland gegen Hypothek dieser Güter und Grundstücke Darlehen in Pfandbr. zu erteilen. Mitglied des Vereins wird jeder, der im Gouvernement Estland als Eigentum ein Rittergut besitzt und ein Darlehen gegen Hypothek seines Gutes erhalten hat. Nach Tilg. des auf einem Gute ruhenden Darlehens scheidet der Besitzer des Gutes aus dem Verein aus. Wenn ein dem Verein verpfändetes Rittergut in den Besitz einer anderen Person übergeht, so wird der neue Besitzer Mitglied des Vereins mit allen Rechten und Verpflichtungen eines solchen, während der Vorbesitzer aus dem Verein ausscheidet. Die Besitzer der dem Verein verpfändeten Rittergüter haften solidarisch nicht nur für alle Darlehen, welche gegen Hypothek von Rittergütern und abgeteilten Grundstücken erteilt worden sind, sondern auch für alle Forderungen, welche an sie infolge der vom Verein übernommenen Verbindlichkeiten herantreten können. Diese Garantie verteilt sich unter den Mitgliedern proportional der auf ihren Gütern grundbuch- mässig im Zeitpunkt des Eintritts der Garantie ruhenden Darlehen. Durch die dadurch bestimmte proportionelle Verteilung der Solidarhaft der Mitglieder des Vereins wird nur das Verhältnis festgesetzt, nach welchem für den Fall der Inanspruchnahme der Solidar- haftung vorerst die Verteilung der Gesamtsumme auf die einzelnen Mitglieder des Vereins zu erfolgen hat. Es wird aber hierdurch kein Mitglied des Vereins in irgend einem Falle von der vollen in Grundlage des Art. 3344 des Privatrechts der Ostseeprovinzen auf ihm ruhenden solidarischen Haftung für die Gesamtsumme befreit. Die Besitzer der dem Verein verpfändeten abgeteilten Grundstücke, die nicht ein Rittergut bilden, haften nur für die Schuld, welche durch diese Grundstücke sichergestellt ist, und partizipieren nicht an der solidarischen Garantie. Sie haben an das dem Verein gehörige Vermögen kein Anrecht und gelten nicht als Mitglieder des Vereins. Darlehen dürfen nur gegen Ver- pfändung solchen Grundbesitzes erteilt werden, für welchen in dem Grundbuchregister, als für ein selbständiges Grundstück, ein besonderes Folium eröffnet worden ist. Zur Beleihung werden nur solche Grundstücke angenommen, deren Taxwert nicht weniger als 300 Rubel beträgt; das Darlehen darf des Taxwertes der Rittergüter und abgeteilten Grundstücke nicht übersteigen. Von den Pfandbr. werden in Hannover gehandelt: 3½ % konvertierte Estländische Pfandbriefe von 1885 früher 4 %, im März 1895 von 4 % auf 3½ % herabgesetzt; in Umlauf am 31./12. 1913: M. 5 586 900 = Rbl. 1 713 339 in Stücken à M. 300, 600, 1500, 3000. Zs.: 10./4., 10./10. Coup. per 10./10. 1914 u. folg. wurden in Deutschland nicht bezahlt. Tilg.: Durch Verlos. am 15./28. Sept. per März des folg. Jahres von 1886 ab innerhalb 56 Jahren, von 1902 ab Verstärkung u. Totalkünd. zulässig. Zahlstellen: Berlin: Mendelssohn & Co.; Hamburg: Norddeutsche Bank; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn. Zahl. der Zs. u. des Kapitals ohne jeden Abzug in Mark. Kurs in Hannover Ende 891= 1914: 94.75, 94.50, 97.50, 101.25, 98.75, 98, 97.25, 95.25, 89.50, 89.75, 88.75, 92.75, 92.50, 92, 85, 80, 80, 86, 84.50, 87.50, 86.25, 84, 85, 84* %. Verj. der Coup. in 5 J., der verl. Pfandbr. in 30 J. n. F. 4 % Pfandbriefe vom Jahre 1898 (der 5 % Kapitalrentensteuer unterliegend) in Umlauf am 31./12. 1913: Rbl. 12 596 700 in Stücken à Rbl. 100, 200, 500, 1000. Zs.: 10./23. März, 10./23. Sept. Coup. per 10./23. Sept. 1914 u. folg. wurden in Deutschland nicht bezahlt. Tilg.: Durch Verlos. am 1./14. Mai per Sept. desselben Jahres innerh. 56 J. Zahlst. in Deutschl.: Berlin: Mendelssohn & Co.; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn, Hannov. Bank u. deren Fil.; Celle: Hannov. Bank, vorm. David Daniel. Die Pfandbr. werden in Deutschland nicht gehandelt. der Coup. u. gel. Pfandbr. in 10 J. Pfandbriefe von 1906 (der 5 % Kapitalrentensteuer unterliegend) in Umlauf am 31. 12. 1913: Rbl. 6 785 600 in Stücken à Rbl. 100, 500, 1000. Zs.: 10./23. März, 10./23. Sept. Coup. per 10./23. Sept. 1914 u. folg. wurden in Deutschland nicht bezahlt. Tilg.: Durch Verlos. am 1./14. Mai per Sept. desselben Jahres innerh. 62 Jahren. Die Pfandbriefe werden in Deutschland nicht gehandelt. Verj. der Coup. u. gel. Pfandbr. in 10 J. Bilanz am 31. Dez. 1913: Aktiva: Kassa 6643, lauf. Rechn. 42 980, Korresp. 163 580, Wertp. 669 881, Darlehen der Güter 21 502 497, Interims-Portefeuille 37 700, kurzterm. Darlehen 168 515, Restanzen 119 975, Disconto-Coup. 618; Immobil. 214 765, Inventar 28 711, Zs. 37 180, Stempel 4565, Gerichtskosten 123, Rentensteuer 2013, diverse Debit. 81 152, Spez.-Coup. 1075, übergeben zur Aufbewahrung von diversen: a) Pfandbriefe des Vereins 5 167 400, b) sonst. Effekten 8 082 764. – Passiva: R.-F. 406 804, Spez.-R.-F. 550 000, besondere Fonds 115 308, spezielle Kapitalien zu Abschreib. 114 103, zirkul. Pfandbr. 21 486 039, gezogene Pfandbr. 64 617, rückst. Coup. 53 008, Interimskto 57 059, Garantie-F. der Metall Anleihe 29 007, transit. Summe 1172, diverse Kredit. 136 715, Reingewinn pro 1913 29 220, Zinsscheine der Vorschuss- kasse 7060, Zs. der Zinsscheine 34, Fonds z. Ausgleich der Kaufschillings-Rückstände 31 555, 0,216 % Steuer 257, Deponenten 13 250 164. Sa. Rbl. 36 332 144. Präsident: J. von Hagemeister, Exc. Glieder der Verwaltung: A. Baron Girard de Sou- canton, T. Baron Rausch von Traubenberg, H. von Loewis of Menar, Baron K. Maydell Exc., F. von Mohrenschildt.