412 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Stadt Zürich. 3½ % Stadt-Anleihe von 1889. frs. 25 000 000 in Stücken à frs. 1000. Zs.: 31/75, 9/11 Tilg.: Von 1890 ab durch Verl. am 31./5. per 30./11. bis spät. 1933. Verstärkung u. Totalkünd. zulässig. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges., Deutsche Bank, Berliner Handels-Ges., Bank f. Handel u. Ind.; Darmstadt: Bank f. Handel u. Ind.; Frankf. a. M.: Disconto-Ges., Fil. der Bank f. Handel u. Ind. Zahl. der Coup. u. verl. Stücke zum jeweiligen Tageskurse auf die Schweiz. Kurs Ende 1891–1914: In Berlin: 93.25, 98.25, 98.75, 101.25, 102, 100.75, 101, 98, –, –, 97.25, 100, –, –, – –, —, 96, 97, —, 92, 92, 94.50, – %. – In Frankf. a. M.: 93.50, 98.25, 99, 101, 102.40, 100.70, 97.70, 93.60, 93.80, 98, 99.70, 99.10, 98.50, 99, 98, 94.80, 95, 95.70, 94.50, 92, 92, 92.50, – %. Königreich Serbien. Stand der Staatsschulden am 1./14. Jan. 1914: Jahr Bezeichnung der Anleihe Urspr. Betrag 1 191 a flg 1881 2 % Lotterieanleighe . . frs. 33 000 000 frs. 21 070 000 1931 bbaß fesanleihie 0999 000 000 8 870 000 1953 //%%.. 009 „ 331 760 000 1967 1902 5 % Monopolanleihge . . „ 60 000 000 „ 55 119 000 1952 666.. 09000 „ 90 511 500 1956 1909 4½ % Goldanleihe „ 150 000 000 „ 146 720 500 1959 Zzus. frs. 703 292 000 frs. 654 050 500 Abrechnung per 1904: Einnahmen Dinar 92 061 870.50, Ausgaben Dinar 85 478 786.54 „1905: „ „ 37 676 427.23, „ 36 717 222.06 % „ 91 270 374.12 „ 37 335 649.74 „ 1907: 5 „ 94 824 117.52, „ 88 689 952.90 „ 1908: „ 55 293 792.83, 5 „ 3%% Budget 1905: „ 616 000 „ 57 632 278.72 „ „„ %? „ 89 165 095.75 „ 1907: „ 90 452 752.—–, 4 „ 90 387 227.—– „ 19 „%%. „ . „ 1909: 6 „ 1093 644 104 5 „ 103 323 648.—– „ 1910: „ 115 277 744.93, „ 115 072 843.37 „ 66. „ 120 136 459.82, 5 „ 120 081 802.90 „ „% 5 „ 121 %0% 1913: „ . 124 120 357.– 77 * Durch Gesetz vom 8./20. Juli 1895 wurden sämtliche 5 % Serbische Anleihen zwangs- weise in eine neue 4 % Anleihe konvertiert. Zur Sicherstellung dieser Anleihe sind sämt- liche Garantien, welche für die bisherigen 5 % Anleihen verpfändet waren, bestellt, und zwar a) die Reineinnnahme der Staatseisenbahnlinien Belgrad-Vranje, Nisch-Pirot, Semendria- Velika-Plana und Lapovo-Kragujewatz; b) die Einnahmen aus den Stempel- und Getränk- gebühren; e) das Erträgnis des Tabaksmonopols: d) die Zolleinnahmen; e) das Erträgnis der Obrtsteuer; f) das Erträgnis des Salzmonopols, nach Rückzahlung der hierauf haftenden Salzbonds, ausserdem das Erträgnis des Petroleummonopols. Im Jahre 1899 sind an Stelle der verpfändeten Reineinnahmen der Staatseisenbahnen die Einnahmen aus den Monopolen für Zündhölzchen und Zigarettenpapier getreten. Mit der Verwaltung dieser Sicherheiten ist eine autonome Monopolverwaltung betraut, welche auf Grund des Gesetzes vom 8./20. Juli 1895 eingesetzt worden ist; der Verwaltungsrat dieser Monopolverwaltung besteht aus sechs Mitgliedern, von diesen sind vier serbische Untertanen, hiervon werden zwei dem Finanzminister von den Obligationsbesitzern vorgeschlagen. Die autonome Monopolverwaltung verwaltet selbständig die Monopole und die Einnahmen, welche für die 4 % Anleihe von 1895 als Pfand gegeben sind; zu diesem Behufe sind die Direktion der Serbischen Staats-Eisenbahnen, sowie sämtliche Zollämter Serbiens unwiderruflich angewiesen, ihre ganzen Reineinnahmen jeden Monat, resp. jede 10 Tage, unmittelbar an die Monopolverwaltung abzuführen. Diese Einnahmen dürfen zu keinem anderen Zwecke als für den bestimmten Dienst verwendet werden; die Verwaltung ist jedoch ver- pflichtet, jeden Monat der Staatshauptkasse alle jene Summen zu übergeben, welche ein Zwölftel des für die Zahlung der Annuität des konvertierten Anlehens erforderlichen Gesamtbetrages übersteigen. Aus diesen monatlichen berschüssen wird der Verwaltungs- rat je ein Fünftel solange zurückbehalten, bis nicht die Verwaltungskasse über einen Fonds von mindestens Dinars 750 000 verfügt, der dazu bestimmt sein wird, die etwaigen Fehl- beträge der für ein Zwölftel des Bedarfes für den Jahresdienst der Anleihe erforderlichen Summe per Monat zu ergänzen. Falls die Einnahmen der Monopolverwaltung für den jähr- lichen Dienst der 4 % Anleihe von 1895 nicht ausreichen sollten, so ist die serbische Re- gierung verpflichtet, den Ausfall jeden Semesters aus anderen Einkünften zu ergänzen. Der Verwaltungsrat der autonomen Monopolverwaltung hat eine Übersicht der Jahres- abrechnungen, sowie auch der monatlichen Ausweise im Amtsblatt zu veröffentlichen, und ―§―, 0 — – ――――