* ―― 7 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 449 Dänische Landmannsbank, Hypotheken- und Wechselbank (Aktiengesellschaft) (Den danske Landmandsbank, Hypothek- og Vekselbank, Aktieselskab) in Kopenhagen. Provinz-Filialen in Aalborg, Bandholm, Bramminge, Esbjerg, Eskildstrup, Fej6, Fredericia, Helsingör, Holbäk, Kallundborg, Kolding, Maribo, Nakskov, Nordby, Nykjöbing F., Nykjöbing S., Nysted, Rödby, Saxkjöbing, Sönderho, Vejle; ferner 10 Filialen in Kopenhagen. Gegründet: 5./10. 1871. Statut zuletzt geändert 31./3. 1914. Zweck: Die Tätigkeit der Bank umfasst die Ausführung jegl. bankgeschäftl. Trans- aktionen; ausserdem gewährt die Bank vermittels ihrer speziellen Hypothekenabteilung Hypothekendarlehen, jedoch nur an Grundbesitzer in Dänemark, sowie Darlehen an dänische Kommunen u. ähnliche Korporationen. Im Jahre 1912 übernahm die Bank durch Fusion die Lollands Spare- og Laanebank in Nakskov, um unbehindert von einem späteren Spar- kassengesetz eine sehr umfangreiche bankgeschäftliche Tätigkeit u. zwar in Gestalt eines besonderen Kontores der Landmannsbank fortsetzen zu können. Kapital: Kr. 80 000 000 in Aktien à Kr. 400, 1000 u. 2000. Urspr.: Kr. 12 000 000, erhöht durch Beschl. der G.-V. v. 20./1. 1886 auf Kr. 24 000 000 u. v. 12./5. 1902 auf Kr. 36 000 000. Die G.-V. v. 29./3. 1905 beschloss die Erhöhung des A.-K. um weitere Kr. 4 000 000 auf Kr. 40 000 000 u. die Fusion mit der Industriebank in Kopenhagen. In der G.-V. vom 27./3. 1907 ist sodann die Genehm. zur Erhöhung des A.-K. um weitere Kr. 40 000 000 erteilt worden. Der A.-R. beschloss am 2./4. 1907, das A.-K. zunächst um Kr. 20 000 000 auf Kr. 60 000 000 zu erhöhen u. am 4./5. 1912 eine weitere Erhöhung um Kr. 12 000 000 auf Kr. 72 000 000 vor- zunehmen. In der Sitzung v. 19./10. 1915 beschloss sodann der A.-R. von dem ihm statuten- gemäss zustehenden Recht zur Erhöhung des A.-K. von Kr. 72 000 000 auf Kr. 80 000 000 Gebrauch zu machen. Die neuen Aktien, welche an der Div. des Geschäftsj. 1915 voll teilnehmen, wurden unter der Hand untergebracht. Von dem durch Verkauf erzielten Überkurs werden 20 % des verkauften Betrages dem R.-F. überwiesen. Ein Betrag von Kr. 1 440 000 gelangt in Gestalt von 2 % Bonus auf die alten Aktien gleichzeitig mit der Div. für 1915 zur Auszahlung, während die mit der Emission verbundenen Unkosten von dem Betriebsergebnis des Jahres 1915 bestritten werden. Gründerrechte: Diejenigen Aktionäre, welche bei Ausstellung der Aktien im Dezember- Termin 1871 Aktionäre waren, haben bei einer Erhöhung des Aktienkapitals das Recht, die Hälfte der neuen Aktien pro rata ihres Besitzes zu pari zu erhalten. Diese Gründerrechte sind inzwischen von der Bank zum weitaus grössten Teil zurückerworben und existieren jetzt nur noch für 1402 Aktien à Kr. 400. Hypothek-Oblig.: Die Pfandbriefe lauten auf Inhaber, können jedoch auf Namen umgeschrieben werden. Die Pfandbr. betr. Bekanntm. werden ausser in Kopenhagen auch durch mehrere deutsche Blätter veröffentlicht. Ausserdem sind noch folg. Bestimm. hervorzuheben: 1) Unter der Kontrolle des Ministers des Innern u. eines vom V.-R. der Bank ernannten Bei- geordneten u. nach Gesetz v. 25./3. 1872 wird gleichzeitig mit der Ausstellung von Pfandbr. ein ebenso grosser Betrag von den der Bank gehörenden Hyp.-Verschreib. hinterlegt, welche letzteren gesichert sind innerh. des Wertes der Landgüter oder der Hälfte des Wertes anderer fester Besitztümer, taxiert nach den Regeln für die Schätzung bei Darlehen von Pupillengeldern. Hierdurch wird die vorzugsweise Befriedigung der Pfandbr. mit der Mass- gabe sichergestellt, dass niemals ein grösserer Betrag von denselben zirkulieren kann, als Hyp.-Verschreib. nach obigen Bestimm. mit kontrollierter Aufschrift hinterlegt worden sind. 2) Als spez. R.-F. wird unter gleicher Kontrolle in Pfandbr. oder anderen sicheren Wertp. ein Betrag von wenigstens 5 % derjenigen Summe hinterlegt, welche in ausgestellten u. nicht wieder eingelösten Pfandbr. in Umlauf sich befindet. 3) Befolgung sämtl. Bestimm. des Regulativs wird durch die Delegierten des Ministers des Innern u. des V.-R. der Bank u. durch 2 Revisoren, für welche letztere der Minister des Innern ein Reglement festgesetzt hat, kon- trolliert. 4) Ausser in den genannten spez. Sicherungs-Fs. haben die Pfandbr. Sicherheit in dem am 31./12. 1915 voll eingez. A.-K. der Dän. Landmannsbank, Hyp.- u. Wechselbank von Kr. 80 000 000 u. in dem allg. R.-F. der Bank in gleichem Range mit den übrigen Kredit. dieser Bank. Kommunal-Oblig. Unter diesem Namen kann die Bank gegen an dän. Kommunen gewährte Darlehen seitens der Inh. unkündbare, amortisable Oblig. ausstellen. Der Gesamtbetrag dieser Oblig. darf den Betrag nicht übersteigen, welchen die Bank in Oblig., ausgestellt für Darlehen an dän. Kommunen, besitzt; auch darf derselbe zus. mit dem cirkulierenden Betrage von Hyp.- Oblig. nicht den 6fachen Betrag des eingez. A.-K. überschreiten. Die Komm.-Oblig. sind wie die Hyp.-Oblig. ausser durch den besonders für die Komm.-Oblig. eingerichteten Sicherheits-F. auch durch das A.-K. der Bank u. durch den gewöhnl. R.-F. der Bank, ebenso wie die übrigen Kredit. der Bank, gesichert. Als ganz besond. R.-F. für die Komm.-Oblig. wird vom A.-K. der Bank ein Betrag von wenigstens 5 % derjenigen Summe hinterlegt, welchen die ausgestellten u. in Umlauf befindl. Komm.-Oblig. ausmachen. Am 31./12. 1915 waren in Umlauf: 4 % Hyp.-Oblig. I., III., IV. Ser. Kr. 8 408 200, 3½ % do. I. Ser. Kr. 8 882 000, 3½ % Komm.-Oblig. Kr. 5 217 000, 4 % do. Kr. 22 209 467. Total Kr. 44 716 667. Sicherheit für Hyp.- u. Komm.-Oblig.: Die bis Ende 1915 in Höhs von Staatspapiere etc. 1916/1917. I. N