Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 453 Verstärk. u. Totalkünd. mit 6 monat. Frist zulässig. Sicherheit wie bei Pfandbr. von 1895. Zahlst.: Helsingfors: Eigene Kasse, Finlands Bank, Kansallis-Osake-Pankki; Berlin: Berliner Handels- Ges., Delbrück Schickler & Co.; Hamburg: Vereinsbank, Joh. Berenberg, Gossler & Co.; Frankf. a. M. u. Strassburg i. Els.: Allgem. Elsässische Bankgesellschaff; Stockholm: Aktiebolaget Norr- landsbanken; Basel u. Zürich: Eidgenössische Bank; Genf: Union Financière de Geneve; Lausanne: Société Suisse de Banque et de Dépots; Amsterdam: Rotterdamsche Bank- vereeniging. Aufgelegt 25./3. 1911 zu 96 %. Kurs in Berlin, Frankf. a. M. u. Hamburg mit 4½ % Pfandbr. v. 1909 II. Ausgabe zus. notiert. Seit 7./10. 1913 in Hamburg selbständige Notiz. Kurs Ende 1913–1914: In Hamburg: 92, 93* %. Verj. der Zinsscheine in 10 J., der verl. Pfandbr. in 15 J. n. F. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im März. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St., Maximum der in der G.-V. abgegebenen St. Gewinn-Verteilung: An R.-F. 10 %, sodann an die Gewinnreserve der Aktionäre 6 % vom A.-K. u. ausserdem die Hälfte des noch übrigen Gewinnbetrages, doch nicht mehr als 2 % des A.-K., der übrig bleibende Rest zur Gewinnreserve der Darlehenempfänger. Die G.-V. kann jedoch beschliessen, dass die oben genannten 10 % vom Gewinnbetrag der Gewinn- reserve der Aktionäre zugezählt werden, falls die Übertragung in diese letztere sonst weniger als 8 % vom A.-K. betragen würde. Sollte der R.-F. unter 25 % vom A.-K. sinken, so sind zunächst die genannten 10 % u. darauf der Gewinnanteil, der sonst an die Gewinnreserve der Darlehenempfänger abzugeben wäre, in den R.-F. überzuführen, bis dieser wieder bis zu 25 % des A.-K. gebracht worden ist. Die G.-V. verfügt über die Gewinnreserve der Aktionäre, doch darf der höchste Dividendenbetrag 8 % vom A.-K. nicht übersteigen. Bilanz am 31. Dez. 1913: Aktiva: Stehende Darlehen 565 000, Amort.- do. 69 962 464, kündbare do. 1 794 050, Kapitalrabattrechnung der Oblig.-Anleihen 1 259 761, inländ. Korre- spondenten 836 672, ausländ. do. 535 590, im Besitz der Hypoth.-Kasse befindl. Oblig. 511 000, fällige noch nicht bezahlte Annuitäten u. Zs. 79 786, angesammelte noch nicht fällige Zs. auf ausgegeb. Darlehen 633 572, angewachsene noch nicht fällige Zs. der im Besitz der Hypoth.-Kasse befindl. Oblig. 9774, eingelöste, noch nicht fällige Coup. 31 827, Inventar 5000, Kassa 110 594. – Passiva: A.-K. 7 000 000, R.-F. 1 677 737, Kapitalrabattfonds 526 766, Gewinnreserve der Aktionäre 493 030, do. der Entlehner 3749, Pens.-F. des Kontorpersonals. 13 787, alte Div. 227, in Umlauf befindl. Oblig. 64 829 000, fällige noch nicht eingelöste Coup. 25 736, angesammelte noch nicht fällige Oblig.-Anleihe-Zs. 1 062 383, eingezahlte, noch nicht fällige Annuitäten u. Zs. 10 287, Gewinn 692 389. Sa. Fin. M. 76 335 091. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Pfandbr.-Zs. 2 813 379, Verwalt.-Unk. 90 561, Agio 18 694, Gewinn 692 389. – Kredit: Zs. für stehende Darlehen 26 725, do. Amort.-Darlehen 3 450 558, do. kündbare Darlehen 98 795, do. im Besitz der Hypoth.-Kasse befindl. Oblig. 18 033, Gi Zs. 20 911. Sa. Fin. M. 615 022. Dividenden 1895–1913: 2, 6, 6, 6, 6, 6, 6, 6¾0, 6, 660o, 66/0, 6970, 7, 8, 8, 8, 8, 8, 8 %. Direktion: Vors. Senator O. Stenroth, stellv. Vors. Julius Tallberg, Dir. E. W. Wallden, Senator a. D. Freiherr S. Gripenberg, Dr. K. A. Paloheimo, Dr. H. M. J. Relander, Dr. Axel Charpentier. Leitender Direktor: : Senator a. D. Dr. jur. Julian Serlachius. Staatskommissar: Senatskämmerer E. W. Petterson. Förenings-Banken i Finland, Helsingfors. (Vereinsbank in Finland. Hekng e Gegründet als Akt.-Ges. 1862, Statuten v. Kaiserl. Senate Finlands v. 21./5. 1862 bestätigt. Neuestes Statut, genehmigt vom Kaiserl. Senate Finlands am 30./4. 1912. Sitz in Helsingfors mit 31 Filialen. Zweck: Die Ges. bezweckt, den Geldumlauf behufs des Ackerbaues, der Industrie u. des Handels Finlands zu erleichtern. Durch G.-V.-B. v. 18./3. 1895 ist die Vereinsbank ermächtigt worden, die wegen Gewährung von Darlehen mit längerer Tilg.-Zeit entweder gegen Hyp. in städt. Grundbesitz oder gegen Schuldverschreib. der Städte erforderl. Geldmittel durch Aus- fertigung von Pfandbr. anzuschaffen. Die Pfandbr. sind sichergestellt durch ein besonderes, unter der Aufsicht u. unter Verschluss des vom Kaiserl. Senate ernannten Staatskommissars zu bestellendes Pfand, bestehend aus Hyp. oder mit Genehm. der Reg. ausgegebenen Kommunal- Oblig. und ausserdem, wenn es zur Ergänzung des Betrages erforderl. ist, aus zinstragenden, nicht höher als zum jeweiligen Börsenkurse gerechneten Staatspapieren; der Gesamtbetrag dieser Werte soll den Nominalbetrag der jeweilig umlauf. Pfandbr. um wenigstens 10 % übersteigen. Die den Pfandbr. Inh- verpfänd. Hyp. müssen auf in der Hauptstadt Helsingfors oder in einigen der grössten Provinzialstädte Finlands belegenen, gegen Feuersgefahr dauernd versfcherten Grundeigentum eingetragen sein und zwar innerh. 50 % des Taxwertes, nur die am besten gelegenen Häuser in Helsingfors dürfen bis zu 60 % ihres Wertes beliehen werden. Für die Erfüllung ihrer Verpflicht. aus diesen Pfandbr. haftet die Bank nicht nur mit dem obrigkeitl. kontrollierten Pfand, sondern ausserdem auch mit ihrem gesamten sonst. Vermögen. Aktienkapital: Fin. M. 30 000 000 in 300 000 Aktien à Fin. M. 100. R.-F. Fin. M. 11 015 680. 3½ % Pfandbriefe der Vereinsbank in Finland von 1895. In Umlauf Ende 1913: Fin. M. 8 913 182 in Stücken à Deutsche Reichsmark 500, 1000, 2000 = Fin. M. 617, 1234, 2468. Zs.: