7 ― 456 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 695 891, Reichs-Gewerbesteuer 94 511, Abschreib. auf Mobil.- u. Einricht.-Kto 9612, do. für Amort. der Bankgebäude 12 500, Verluste auf uneinbringl. Forder. 156 555, Gewinn 1 269 501. – Kredit: Vortrag a. 1912 9808, Ein- gänge auf abgeschrieb. Forder. 4368, Zs. 1 903 623, Erträgnisse der Bankgebäudc 27 544, Provis. 166 001, Kursgewinn 127 228. Sa. Rbl. 2 238 572. Gewinnverwendung: Tant. an A.-R. 37 791, do. an Verw.-R. 37 791, an Pens.-F. 58 411, an die auf den Namen Sr. Exc. Wirkl. Staatsrat Eduard v. Herbst lautende Pens.-, Witwen- u. Waisen-Kasse der Bankangestellten 11 682, Tant. an Dir. 11 682, 11 % Div. 1 100 000, Vortrag Rbl. 12 144. Dividenden 1900–1915: 10, 10, 10, 10, 8, 6, 6, 7, 9, 10, 12, 12, 11, 11, 0, 0 %. Div.-Verf.: 10 J. (F.). Die Aktien wurden an der Berliner Börse am 19./6. 1912 zu 171 % eingeführt. Eurs Ende 1912–1914: In Berlin: 166.25, 167, 161 %. Usance: Beim Handel an der Berliner Börse Rbl. 100 = M. 216. Lieferbar in Stücken über je 2 Aktien. Direktion: Isidor Zand. Aufsichtsrat: Präs. Sr. Exc. Wirkl. Staatsrat Eduard von Herbst; Vice-Präs.: Carl von Scheibler u. Dr. A. Biedermann, sämtlich in Lodz; Mit- glieder: Theodor Ender, Pabjanice; Heinrich Grohmann, Lodz; Heinrich Herbst, Warschau; Jacob Hirschberg, Lodz, Eduard Landié, Warschau; Josef Richter, Richard Steinert, Jacob Petters, Julius Kindermann, Leo Herbst, sämtlich in Lodz. Verwaltungsrat: Dr. A. Biedermann, Heinrich Herbst, Jacob Hirschberg, Eduard Landié, Jacob Petters, Richard Steinert, Leo Herbst. Zahlstellen: Ausser bei den Kassen der Bank u. ihren Filialen; St. Petersburg: Wolga- Kama Commerzbank; Berlin: Mitteldeutsche Creditbank, Disconto-Ges. Zahlung der Div. in Berlin zum jeweiligen Kurse für russische Noten. Die Ges. hat sich verpflichtet, in Berlin eine Stelle einzurichten, bei welcher frei von Kosten, russischen Stempeln u. russischen Steuern, neue Dividendenbogen ausgehändigt werden, Bezugsrechte ausgeübt, Aktien zur Teilnahme an den Gen.-Vers. hinterlegt, sowie alle sonstigen, von der Gen.-Vers. beschlossenen, die Aktienurkunden betreffenden Mass nahmen bewirkt werden können; diese Stelle ist die Mitteldeutsche Creditbank in Berlin Helsingborger Hypotheken-Versicherungs-Akt.-Ges. (Helsingborgs Intecknings-Garanti Aktiebolags) in Helsingborg. Gegründet: auf Grund des Schwedischen Gesetzes vom 6./10. 1848 lt. Statut v. 25./9. 1885 mit Nachträgen v. 16./9. 1887 u. 19./10. 1888. Der Zweck der Ges. ist, Hypoth.-Darlehen zu ver- mitteln u. zu gewähren, sowie den Darleihern bei der Eintreibung von Hypoth.-Geldern behilflich zu sein. Die Ges. kann den Grundbesitzern der Städte von Schonen und Halland Dar- lehen gegen Hinterlegung von Hypoth. gewähren, welche durch vorgeschriebene jährliche, sowohl Kapital als Zs. umfassende Rückzahlungen innerhalb einer bestimmten Zeit amortisiert werden. Behufs Beschaffung der hierzu erforderlichen Mittel ist die Ges. berechtigt, durch ihren Verwaltungsrat Oblig. auszugeben, für welche eingetragene Schuldscheine als Pfand hinterlegt werden sollen. Diese Oblig., welche mit oder ohne Kapitalrabatt aufgenommen werden können, sollen an den Inhaber ausgestellt sein und mit höchstens 5 % Zs. pro anno laufen. Die Oblig. können kündbar oder unkündbar sein. Die unkündbaren Oblig. müssen auf Grund eines festgestellten Planes durch Verlos. oder Rückkauf eingelöst werden. Diejenigen Hypoth., welche als Pfand für unkündbare Oblig. haften, dürfen nicht die Hälfte des Taxierungswertes eines unbebauten bezw. wenig bebauten Grundstückes, sowie auch nicht die Hälfte des besonderen Schätzungswertes des Verwaltungsrates der Ges. auf Grund ge- schehener Besichtigung übersteigen. Oblig. dürfen von der Ges. nur in solchem Verhältnisse zu dem einbezahlten Grundfonds emittiert werden, dass dieser wenigstens dem zwanzigsten Teil des gesamten Nominalwertes der umlaufenden Oblig. entspricht. Die verpfändeten Hypoth., welche im Kapital vollkommen dem nominellen Kapitalbetrag der umlaufenden Oblig. entsprechen, sollen, jede Art von Oblig. besonders, einem Bevollmächtigten übergeben werden, welcher dazu von der Kgl. Behörde in Malmöhus Län verordnet werden soll. Diese, also für die verschiedenen Arten Oblig. übergegebenen, besonderen Pfänder sind, getrennt von einander und von den übrigen Wertp. der Ges., in feuerfesten Geldschränken aufzu- bewahren und zwar unter 3 verschiedenen Schlössern, zu welchen ein Schlüssel sich in den Händen eines Mitglieds des Verwaltungsrats der Ges. befinden soll, der zweite in denen eines Beamten der Ges. und der dritte in denen des Bevollmächtigten der Kgl. Behörde, welcher in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter darüber zu wachen hat, nicht nur, dass die den Oblig.-Inhabern gebührende Pfand-Hinterlage nicht durch irgend welche Massregel oder durch Versäumnis seitens der Ges. aufgehoben oder verringert wird, sondern auch dass die verpfändeten Hypoth., welche Austausche oder Veränderungen auch mit denselben geschehen mögen, doch stets ihrem Kapitalwerte nach vollkommen dem gesamten Wert- betrage der umlaufenden Oblig. entsprechen, sowie ferner darüber, dass dieser Betrag nicht das bereits erwähnte Verhältnis zum Grundfond überschreitet. Grundfonds: Kr. 350 000 in Aktien à Kr. 500. R.-F. inkl. Zuweisung pro 1915: Kr. 150 000. Garantie-F. Kr. 350 000. 4 % Pfandbr. von 1888: Kr. 2 000 000, davon in Umlauf 31./12. 1915: Kr. 1 599 600, in Stücken zu Kr. 4000, 2000, 400 = M. 4500, 2250, 450. Zs.: 1./6., 1./12. Tilg.: Durch halbjährl.