die Fabrikanlage bebaut sind. Die Ausländische Industrie-Gesellschaften. 521 jeglicher Art, sowie auch Handel mit solchen Stoffen, ferner Erzeugung von Holzfabrikaten u. Handel mit zur Fabrikation erforderlichen Rohstoffen. Die Ges. ist berechtigt, diesen Zwecken entsprechend industr. u. Handels-Lokalitäten sowohl zum Eigentum zu erwerben. wie auch zu errichten u. in Pacht zu nehmen. Die Werke u. Anlagen der Ges. in Pernau sind unter der Leitung der Deutschen Akt.-Ges. Zellstofffabrik Waldhof bei Verwertung aller in Waldhof gesammelten Erfahrungen nach den Anforderungen neuester Technik errichtet worden. Das Werk besitzt sämtl. Hilfsbetriebe, welche ein ununterbrochenes Weiterarbeiten u. damit die Möglichkeit ständiger Vollproduktion gewährleisten, u. zwar: eine eigene Eisen- u. Metall- giesserei, eine umfangreiche mechan. Werkstätte, eine Kupferschmiede, Klempnerei, Dreherei, Schreinerei u. Modelltischlerei. Der Grundbesitz der Ges. in Pernau umfasst zus. 1 279 135 qm, inkl. dem Gut Katherinenburg mit 3 ha, zus. 37 279 135 qm, von denen ca. 80 000 qm für abrik besitzt eigene Geleise mit der Spurweite der Pernauer Bahn in einer Länge von 20 km; 4 eigene Lokomotiven u. 120 eigene Güterwagen; ferner 6 Beamten-Wohnhäuser u. 130 Arb.-Wohnungen. An Waldungen u. Waldgütern besitzt die Fabrik 37 392 Dessjatinen = 40 850 ha guter Waldbestände. Im August 1915 sind die Anlagen der Fabrik in Pernau, sowie 80 000 Klafter Holz von den Russen vernichtet worden. Die Zellstofffabrik Waldhof in Mannheim, welche fast das gesamte Aktienkapital der Russischen Zellstofffabrik Waldhof besitzt, hat den ihr zugefügten Schaden bei der Reichs- regierung angemeldet, auch ist ihr in Russland eine Bescheinigung über die Beschlag- nahmungen u. den zugefügten Schaden en bloc erteilt worden. Auf eine Verfügung des Ministerrats hat die russische Regierung die Liquidation der Gesellschaft verfügt. Kapital: Rbl. 12 000 000 in Aktien à Rbl. 1000; anfangs Rbl. 3 000 000, erhöht durch Beschluss der ausserord. G.-V. v. 29./12. 1902 auf Rbl. 6 000 000 u. durch Beschluss der ausser- ord. G.-V. v. 12./12. 1904 auf Rbl. 10 000 000. Die G.-V. v. 2./4. 1912 ermächtigte die Verwalt. die Genehmigung für eine Erhöh. des A.-K. bis auf Rbl. 15 000 000 einzuholen; nach er- langter Genehmigung wurde das A.-K. durch Em. von Rbl. 2 000 000 neuen Aktien, welche ab 1./7. 1912 div.-ber. sind, auf Rbl. 12 000 000 erhöht. Der Zeitpunkt und die Ausgabe- bedingungen der restl. Rbl. 3 000 000 Aktien sind jedesmal von einer G.-V. festzulegen. Durch die am 26./1. 1913 erfolgte Allerh. Bestätigung der Verfüg. des Ministerrats ist die Ges. berechtigt, Oblig. bis zur Höhe von des A.-K. auszugeben. 4½ % Anleihe von 1903: M. 6 000 000, davon in Umlauf 31./12. 1913: M. 4 346 000 in Stücken à M. 1000. Zs. 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./10. 1904 ab durch Verl. am 1./7. per 1./10. mit jährl. 2.2439 % u. Zs.-Zuwachs innerh. 25 Jahren; v. 1/10. 1908 ab verstärkte Tilg. u. Totalkündig. zulässig. Sicherheit: Die Anleihe ist hinsichtlich Kapital u. Zs. sichergestellt a) durch alle Einkünfte der Ges., b) durch den R.-F. u. c) durch eine I. Hypoth. auf jeg- liches bewegl. u. unbewegl. Eigentum der Ges., sowohl dasjenige, welches von der Ges. bei deren Entstehung als auch dasjenige, welches später erworben wurde u. noch in Zukunft erworben werden könnte. Die Abschätzung des unbewegl. Eigentums der Fabrik hat einen Wert an Liegenschaften, Fabrikgrundstücken, Gebäuden, Maschinen und Apparaten, Eisenbahn- u. Quaianlagen etc. von Rbl. 7 629 191 = M. 16 479 052 ergeben. Ausserdem hat die Deutsche Akt.-Ges. Zellstofffabrik Waldhof zu Mannheim für die Ver- zinsung u. die Rückzahlung des gesamten Anleihekapitals die selbstschuldnerische Bürg- schaft übernommen, u. wird dies durch eine auf jede Oblig. zu setzende Erklärung noch besonders beurkundet. Zahlst.: Pernau: Verwalt. der Ges.; Mannheim: Verwalt. der Akt.-Ges. Zellstofffabrik Waldhof; Berlin: Berl. Handels-Ges.; Cöln: A. Schaaffh. Bankverein; Frankf. A. M.: E. Ladenburg; Mannheim: Süddeutsche Disconto-Ges. Zahlung der Zs. ohne Abzug der russ. Kapital- Rentensteuer in Mark. Im Falle der Einführung neuer Steuern auf Oblig.-Zs. übernimmt die Ges. die Zahlung derselben auf eigene Rechnung. Verj. der Zinsscheine u. der verl. Stücke in 10 J. (F.). Eingeführt in Berlin 11./6. 1903 zu 101.50 %: in Frankf. a. M. 23./7. 1903 zu 102 %; in Mannheim im Aug. 1903. Kurs Ende 1903–1914: In Berlin: 102, 102, 100.25, –, 99.25, 98.90, 100.40, 99.90, 99.40, 94.50, 93.50* %; in Frankf. a. M.: 102, 101.80, 100, 100.60, 99, 98.50, 101.40, 100.20, 99, 97.50, 92.75, 93.20* %; in Mannheim: 102, 101.80, 100, 100.70, 99.25, 98.50, 101.40, 100.20, 99, 97.50, 92.75, 92.75* %. 5 % Anleihe von 1913: M. 10 000 000 in Stücken à M. 500, 1000. Zs.: 19. Jan./1. Febr., 19. Juli/1. Aug. Tilg.: Vom 19. Juli/1. Aug. 1918 ab durch Verlos. 18. April/1. Mai per 19. Juli/1. Aug. mit jährl. 2, 095.246 % u. Zs.-Zuwachs im Laufe von 25 Jahren; vom 19. Juli/1. Aug. 1918 an verstärkte Tilg. u. Totalkündig. mit 3 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Die Anleihe hat dieselbe Sicherheit wie die Anleihe von 1903 aber nach dieser; auch für sie hat die Deutsche Akt.-Ges. Zellstofffabrik Waldhof zu Mannheim für die Verzinsung u. die Rückzahl. des gesamten Anleihekapitals die selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen, u. wird dies durch eine auf jede Oblig. zu setzende Erklärung noch besonders beurkundet. Zahlst.: Pernau: Verwalt. der Ges.; Mannheim: Verwalt. der Akt.-Ges. Zellstofffabrik Wald- hof; Berlin: Berl. Handels-Ges.; Frankf. a. M.: E. Ladenburg; Mannheim: Süddeutsche Disconto-Ges. Zahlung der Zs. ohne Abzug der russ. Kapital-Rentensteuer in Mark. Im Falle der Einführung neuer Steuern auf Oblig.-Zs. übernimmt die Ges. die Zahlung derselben auf eigene Rechnung. Verj. der Zinsscheine u. der verl. Stücke in 10 J. (F). Eingeführt in Berlin 11./3. 1914 zu 99 %, in Frankf. a. M. 13./3. 1914 zu 99 %. Kurs 25./7. 1914: In Berlin: 97.50* %; in Frankf. a. M.: 97.50* %; in Mannheim 98* %. Geschäftsjahr: Kalenderj. a. St. Gen.-Vers.: Spät. im Juni. Stimmrecht: Je 5 Aktien = 1 St., Max. 10 % des A.-K.