Ausländische Eisenbahnen. Danische Eisenbahn. Ostseeländische Eisenbahn in Kopenhagen. Gegründet: Auf Grund der Konc. v. 24./5. 1875. Zweck: Herstellung u. Betrieb einer Eisenbahn auf der dänischen „. welche die Städte Kjege mit Faxe und Redvig verbindet. Rückkaufsrecht des Staates: Vom 1./7. 1904 hat die dänische Reg. das Recht, die mit allem Zubehör zu übernehmen. Kapital: Kr. 1 600 000 in Aktien, davon sind Kr. 1 000 000 mit 4 % Zs. vom Staate garant., in Stücken à Kr. 400, 800, 2000. Zs. f. die garant. Aktien: 1./1., 1./7. Zahlst.: Hamburg: Nord- deutsche Bank in Hamburg. 4 % Obligationen: Kr. 2 098 800 i. Stück. à Kr. 400, 800, 2000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Durch Ankauf oder durch Verlos. zu pari nach, dem Schuldner jederzeit freistehender, 6monat. Kündig.; bei der event. Verstaatl. tritt mit 6 monat. Frist Kündig. ein. Zahlst.: Hamburg: Norddeutsche Bank. Kapital u. Zs. vom dänischen Staate garantiert. Kurs Ende 1890–1914: 100, 98, 99.75, 100, 103, 102, 101, 101.50, 100.50, 98.50, 95, 98, 100.75, 100, 100, 100, 99.65, 95, 96, 97, 96.90, 97, 94, 90. 50, 92.50* %. Notiert in Hamburg. Geschäftsjahr: Kalenderj. Bividenden 1890–1915: stets 4 %. Kurs Ende 1890–1914: 100.25, 97, 97, 100, 101, 101, 101, –, 101, 97, 93.50, 98.50, 98, 98.50, ((/(/ % % %%%% ... Notiert in Hamburg. Gewinn u. Verlust 1915: Betr iebseinnahmen 463 683, Betriebsausgaben 338 937, Überschuss 124 746, hiervon ab Ausgaben f. Materialbeschaffung etc. 23 200, R.-F. 6237, Tant. 2495, Teuerungszulage u. Gratifik. für Extraarb. an sämtliche Angesteilte 7710, Teuerungs- zulage an die Bahn-Pensionäre u. Witwen 2491, Oblig.-Zs. sowie 4 % Div. auf Kr. 1 000 000 Aktien 123 952, ergibt Defizit Kr. 41 339, das durch Staatszuschuss gedeckt wird. Hollandische Eisenbahn. Amsterdam-Rotterdamer Eisenbahn (Hollandsche Iijzeren Spoorweg-Maatschappij), Amsterdam. Gegründet: Am 8./8. 1837. Neues Statut vom 22./11. 1890. Zweck: Bau und Betrieb von Eisenbahnen und Trambahnen, sowie Betrieb anderer B bahnen und Trambahnen. Die Ges. erwarb im Jahre 1899 die König Willem III. Eisenbahn, welche sie schon seit Jahren gepachtet hatte; ausserdem übernahm sie durch Vertrag vom 1. Sept./15. Nov. 1899 den Betrieb der Ahaus-Enscheder Eisenbahn-Ges. auf die Dauer der Koncession dieser Ges. Nach dem Vertrage hat die Betriebsunter- nehmerin an die Eigentümerin zu zahlen 4 % auf die Aktien A im Betrage von M. 1 000 000 und 3 % auf die Aktien B im Betrage von M. 500 000. Falls in irgend einem Jahre die Betriebseinnahmen die Betriebskosten und den für die 4 %ige Verzinsung der Aktien A nötigen Betrag nicht erreichen sollten, so bleibt das Defizit zu Lasten der Betriebsübernehmerin und findet eine spätere Verrechnung desselben nicht statt; dagegen ist die Zahlung des für die 3 %ige Verzinsung der Aktien B nötigen Betrages als ein zinsenloses Darlehen zu betrachten, wofür die Eigentümerin von der Pächterin belastet wird, falls und insofern jene Zahlung in irgend einem Jahre durch die Betriebseinnahme nach vorherigem Abzug von a) 25 000 hfl. für die Betriebskosten, b) 36 Cents pro Zuge kilometer, welcher im regulären Dienst mehr zurückgelegt sein wird, als von 5 Personen- zügen in jeder Richtung, c) dem für die 4 %ige Verzinsung der Aktien A nötigen Betrag nicht gedeckt wird. Wenn in irgend einem Jahre die Einnahmen die Summe der unter a), b) und c) genannten und für die 3 % ige Verzinsung der Aktien B nötigen Beträge übersteigen, so wird der Überschuss zunächst zur Rückzahlung der zinslos vor- geschossenen Summe verwendet; von dem danach verbleibenden Einnahmerest wird der Eigentümerin abermals ein Betrag gleich 1 % des A.-K. B überwiesen, und von dem alsdann noch übrig bleibenden Rest soll die Pächterin 25 % und die Eigentümerin 75 % erhalten. Die Betriebsübernehmerin ist befugt, die Ahaus-Enscheder Bahn vorbehaltlich der Genehmigung der beiderseitigen Staatsregierungen, zu kaufen, nachdem sie der Eigentümerin von dieser Absicht ein Jahr zuvor Kenntnis gegeben hat. Sie hat alsdann zu zahlen: a) 100 % auf die Aktien A und B; b) den Betrag der für den Bau der Neben- bahn von der Eigentümerin ferner empfangenen Subsidien, insoweit diese bei dem Ver- kauf der Nebenbahnen zurückzuzahlen sind; c) eine Prämie von 50 000 M. oder 30 000 hfl. Strecken: Die Gesamtlänge der eig. u. gepachteten Linien betrug im Geschäftsjahr 1915 durchschnittlich 1556.231 km. Koncession: Die Dauer derselben währt bis zum 31./12. 1940, falls der Betrieb nicht früher durch den niederländischen Staat übernommen wird. Rückkaufsrecht des Staates: Der niederländische Staat ist berechtigt, jederzeit die Bahn anzukaufen u. zwar mit einjähriger Erist auf den 31./12, 1) entweder übernimmt der Staat alle Aktiva der Ges., dann hat er alle ihre Schulden zu übernehmen u. zahlt ihr für die Aktien 100 % u. die Hälfte des Überschusses der Aktiva über die Schulden, das A.-K.