0 Ausländische Eisenbahnen. ist inzwischen erfolgt. Die Eisenbahn stellt jetzt eine 304 km lange leistungsfähige inter- nationale Verkehrslinie dar, und die Häfen gestatten das Laden u. Löschen von Seeschiffen bis zu 10 m Tiefgang für Salina Cruz bezw. bis zu 9 m Tiefgang für Puerto Mexico. Der Durchgangsverkehr auf der ganzen Linie ist mit dem 31./1. 1907 aufgenommen worden. Mit einer Reihe bedeutender amerikanischer, englischer u. deutscher Linien hat die Ges. Vereinbarungen wegen regelmäss. Dampfschiffahrts-Verbind. mit den beiden Endhäfen der Bahn getroffen; ausserdem hat sie mit der American-Hawaiian Steamship Co. (von deren Gesamt-Aktienkapital von $ 5 000 000 ein Betrag von $ 1 550 000 in ihrem Besitz ist) einen Vertrag abgeschlossen, auf Grund dessen diese Ges., welche bisher ihre Schiffe um das Kap Horn hatte fahren lassen, ihre gesamten Frachtgüter über die Tehuantepec-Bahn leitet u. auf ihren Linien im Atlantischen u. Stillen Ozean den Dienst für die Eisenbahn- Ges. übernimmt. Die sich aus diesem gemeinsamen Durchfrachtdienst ergebenden Einnahmen fallen zu 2 Teilen an die Schiffahrts-Ges. u. zu 1 Teil an die Eisenbahn-Ges. Die letztere hat hierbei der Schiffahrts-Ges. einen gewissen jährl. Gewinn pro Tonne Durchfahrt garantiert, jedoch mit der Einschränkung, dass der Eisenbahn-Ges. in jedem Falle mind. der gemein- samen Gesamteinnahme verbleiben soll. Grundkapital: $ 7 000 000, welche zu gleichen Teilen von den beiden Gesellschaftern ein- zuzahlen sind; bis jetzt sind eingezahlt $ 4 000 000. Die weiteren Einzahlungen erfolgen nach Lage der Ges. auf Verlangen des Gesellschafters S. Pearson & Son Ltd. zu gleichen Teilen ite beiden Gesellschafter- 5 % Gold-Anleihe: £ 2 000 000 = M. 40 800 000 in Stücken à £ 500, 100 und 20 = M. 10 200, 2040 und 408. Zinsen 2./1. und 1./7. Coup. per 2./1. 1915 u. folg. wurden in Deutschland nicht bezahlt. Tilgung: Vom 1./7. 1914 ab entweder durch Rückkauf oder durch Ausl. al pari bis spätestens 30./6. 1953; vom 1./7. 1914 verstärkte Tilg. und Totalkündig. mit 6 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Für die Anleihe haften an erster Stelle die Einnahmen der Ges. Im Falle die Ges., einerlei aus welchen Gründen und zu welchem Termin, mit der nach den Anleihebedingungen festgesetzten Zins- zahlung oder Kapitalrückzahlung im Verzuge bleibt oder aufgelöst wird, so wird die An- leihe zu einer direkten Schuldverpflichtung der Mexik. Reg., ohne dass dadurch der Zinsen- oder Amortisationsdienst der Anleihe noch sonst irgend ein anderer Punkt der Anleihe- bedingungen eine Anderung erfährt. Zahlst.: Berlin: Dresdner Bank, A. Schaaffh. Bankverein sowie deren übrige Niederlassungen; London: Dresdner Bank; Basel: Aktiengesellschaft von Speyr & Co. Zahlung der Coup. und der verlosten Stücke frei von allen gegenwärtigen und zukünftigen Steuern und Abgaben der Mexik. Reg. in Deutschland in M. zum festen Satze M. 20.40 = 1 £. Aufgelegt in Berlin 7./12. 1904 £ 1 250 000 = M. 25 500 000 zu 100 %, vom Rest von £ 750 000 = M. 15 300 000 wurden £ 475 000 = M. 9 690 000 am 22./6. 1905 zu 102.50 % aufgelegt, während die restl. £ 275 000 bis zum 31./10. 1905 vom Verkauf aus- geschlossen sind. Eingeführt in Frankf. a. M. 28./1. 1905 zu 102.90 %. Kurs Ende 1904–1914: In Berlin: 101.25, 103, 103.20, 99.50, 102, 102.10, 103.10, 100.70, 98.25, 87.50 86* %. Ende 1905–1914: In Frankf. a. M.: 103, 102.80, 99.50, 101.60, 102, 102.40, 101.10, 98, 88, – %. 4½ % Gold-Anleihe Serie B: £ 400 000 = M. 8 160 000 (Teilbetrag der Anleihe im Gesamtbetrage von £ 1 500 000) in Stücken à £ 500, 100, 20 = M. 10 200, 2040, 408. Zs.: 2./1., 1./7. Coup per 2./1. 1915 u. folg. wurden in Deutschland nicht bezahlt. Tilg.: Vom 1./7. 1914 ab entweder durch Rückkauf oder durch Auslos. al pari bis spät. 30./6. 1953; vom 1./7. 1914 verstärkte Tilg. u. Totalkündig. mit 6 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Als Sicherheit für Zs. u. Kapital haften die Einnahmen der Ges. an II. Stelle derart, dass die Anleihe als eine zweite Belastung auf diese Einnahmen gilt hinter der für dite erste 5 % Anleihe von £ 2 000 000 in diesen Einnahmen bestellten Sicherheit. Im Falle die Ges., einerlei aus welchen Gründen u. zu welchem Termin, mit der nach den Anleihe- bedingungen festgesetzten Zinszahl. oder Kapitalrückzahl. im Verzuge bleibt oder aufgelöst wird, so wird die Anleihe zu einer direkten Schuldverpflicht. der Mexik. Reg., ohne dass dadurch der Zinsen- u. Amortisationsdienst der Anleihe noch sonst irgend ein anderer Punkt der Anleihebedingungen eine Anderung erfährt. Zahlst. wie bei der 5 % Anleihe. Zahlung der Coup. u. der verlosten Stücke frei von allen gegenwärt. u. zukünft. Steuern u. Abgaben der Mexik. Reg. in Deutschland in Mark zum festen Satze von M. 20.40 = £ 1. Eingeführt in Berlin 18./10. 1909 zu 95.25 %, u. in Frankf. a. M. 3./11. 1909 zu 94.80 %. Kurs Ende 1909 bis 1914: In Berlin: 95.25, 98.20, 97, 91.25, 85, 80.50* %. – In Frankf. a. M.: 95.70, 98.40, 96.20, 90.50, 80, –* %. Verj. der Coup. in 5 J., der verlosten Stücke in 10 J. (F.) Geschäftsjahr: Kalenderjahr; die Ges. ist verpflichtet, der Mexikan. Reg. alljährlich im Februar einen Bericht über den Betrieb der Eisenbahn und der Häfen während des voran- gegangenen Jahres zu erstatten. Gewinn-Verteilung: Nachdem aus den Betriebseinnahmen die Verwalt.-, Betriebs- und Unterhalt.-Kosten sowie die Zuwendungen zum Ern.-F. bestritten sind, wird der Rest folgender- massen verteilt: 1) Dienst der Anleihen, 2) 5 % Div. auf das eingezahlte Gesellschaftskapital, 3) Ersatz etwaiger Verluste früherer Jahre, die aus dem Gesellschaftskapital bestritten werden mussten, einschl. desjenigen Betrages, welcher bis zum 31./12. 1905 auf Zinszahl., Betriebs- u. Unterhalt.-Kosten aus dem Gesellschaftskapital verwendet worden ist, 4) 5 % auf das- jenige Kapital, welches von der Mexikan. Reg. dazu verwendet werden wird, die Tiefe der Einfahrt von Puerto Mexico (früher Coatzacoalcos) von 9 auf 10 m zu bringen. Der Rest wird nach festgesetzten Relationen zwischen den beiden Gesellschaftern geteilt.