Österreich-Ungarische Eisenbahnen. scheine zu bezahlen, welche sich aus 7 der Kündig. vorhergegangenen Jahren nach Abzug der 2 schlechtesten Jahre im Durchschnitt ergeben. Hierbei wird bemerkt, dass diese Div. nur aus dem Erträgnis des Eisenbahngeschäftes berechnet wird, und die aus dem freien Vermögen der Ges. stammenden Einkünfte nicht eingerechnet werden. Die durch die Haupt- stadt zu bezahlende Div. kann höchstens 11 % des Nominalwertes einer Aktie u. 6 % als Super-Div. per Genussschein betragen. Sollte die obenerwähnte Durchschnitts-Div. weniger las 5 % des Nominalwertes der Aktie betragen, so ist eine Div. von 5 % seitens der Haupt- stadt gesichert. Es tritt das Recht einer Revision der Fahrpreise seitens der Hauptstadt ein, wenn das ausschliessliche, aus dem Eisenbahngeschäft sich ergebende Reinerträgnis in 5 einander folgenden Jahren 10 % des A.-K. übersteigt. Im Sinne des Vertrages hat die Ges. an die Hauptstadt während der Konzessionsdauer für die Grundbenutzung folgende Abgabe zu leisten von den Brutto-Einnahmen aus der Personen- u. Frachtbeförderung: Bis K 4 000 000 3 %, für je weitere K 1 000 000 4 % bezw. 5, 7, 10, 13 u. 16 %. An Abgaben an die Hauptstadt wurden gezahlt pro 1915: K 2 255 012.92. Die Budapester Strassen-Eisenbahn ist für elektr. Betrieb mit ober- u. unterirdischer Leitung ausgebaut. Die Ges. besitzt 2 eigene Stromerzeugungsanlagen u. eine Unterstation. Die Maximalleistungsfähigkeit beträgt 34 560 PS. Die Entwickelung der Budapester Strassen- Eisenbahn zeigt nachstehende tabellarische Ubersicht: 1911 1912 1913 1914 1915 (leleislange 162,9 164,7 172,7 175,3 176,3 Zahl der Betriebswagen 727 859 963 963 970 Zahl der Angestellten 4783 5248 2*― 3 Geleistete Wagenkilometer . 32 570 117 36 071 765 39 378 179 34 619 581 34 202 053 Zahl der beförderten Personen 110 323 128 123 726 620 130 364 566 128 270 591 141 889 664 Betriebseinnahmen . . XK 15 395 260 17 416 783 18 146 727 17 834 859 19 906 331 Betriebsausggabben . . „ 8 095 852 9 416 956 8 892 747 8 688 792 8 433 182 Bruttoüberschuses . . .„ 7 299 408 7 999 827 9 253 980 9 146 067 11 473 149 Die Budapester Strassen-Eisenbahn-Gesellschaft hat die nachstehenden Bahnen in ihren Konzern einbezogen, welche eine Ergänzung ihres Netzes bilden u. auf deren Geschäfts- führung sie durch ihren Aktienbesitz einen entscheidenden Einfluss ausübt: 1. Budapester Lokalbahnen (Gesamt-A.-K. K 55 968 300, davon im Besitz der Ges. K 55 148 700 Aktien u. 2198 Genussscheine, Div. 1907–1915: 4, 4, 3½, 3, 4, 4½, 4½, 4, 4 %); 2. Budapest Ujpest- Rakospalotaer Strassenbahn (Gesamt-A.-K. K 12 206 200, davon im Besitz K 3 957 400 Aktien u. 4497. Genussscheine, Div. 1907–1915: 5, 5, 5½, 6, 6½, 6½, 6½, 5, 4 %); 3. Franz Josef-Unter- grundbahn (Gesamt-A.-K. K 7 200 000, davon im Besitz 3 536 600 Aktien u. 317 Genussscheine, Div. 1907–1915: 3, 3½, 3¾, 3¾, 4½, 5, 5, 4½, 5 %); 4. Budapest-Budafoker elektrische Lokal- bahn (Gesamt-A.-K. K 17 995 600, davon im Besitz K 14 220 000 Aktien u. 405 Genussscheine. Div. 1907–1915: 5½, 5½, 4, 4½, 5, 5, 5, 4, 4 %). Kapital: K 56 583 800, davon getilgt Ende 1915: K 5 887 200 in Aktien à K 200. Im eigenen Besitz Ende 1915: K 8 313 400 Aktien u. 8373 Genussscheine. Urspr. A.-K. fl. 2 000 000, erhöht durch Beschluss der G.-V. v. 19./10. 1895 auf fl. 10 600 000, durch Beschl. der G.-V. v. 18./2. 1898 auf fl. 20 238 900, durch Beschl. der G.-V. v. 25./4. 1911 auf K 48 583 800 u. durch Beschl. der G.-V. v. 29./4. 1912 auf K 56 583 800. Die G.-V. v. 26./3. 1913 beschloss von den im Portefeuille der Ges. befindlichen Aktien 50 000 Aktien zu begeben, wovon 18 298 Aktien den alten Aktionären zum Kurse von K 570 per Aktie à K 200 im Verhältnis von 10: 1 zum Bezuge angeboten wurden, während 31 702 Aktien einem Bankkonsortium fest über dem den Aktionären angebotenen Kurs verkauft wurden. Ferner wurde die Direktion ermächtigt, die von den Aktionären nicht bezogenen Aktien freihändig zu ver- kaufen u. das Agio dem R.-F. zuzuführen. Aktientilgung: Das A.-K. ist während der Konz.- Dauer zu amortisieren. Die Tilg. geschieht durch Verlos. im Dez. per 2./1. des folg. Jahres: für die verlosten Aktien werden Genussscheine ausgegeben, welche, abgesehen von der den Aktien allein zufliessenden ersten Div. von 5 %, im übrigen mit den Aktien gleiche Rechte haben. 4 % Oblig. von 1895: K 18 000 000, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1915: K 14 500 000. Tilg.: Durch Verlos. zu 105 % innerhalb 50 Jahren; verstärkte Tilg. u. Gesamt- kündigung zulässig. 4 % Öblig. von 1905: K 13 201 600, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1915: K 11 761 000. Tilg.: Durch Verlos. zu 100 % innerhalb 43 Jahren, verstärkte Tilg. u. Gesamt- kündigung zulässig. 4 % Oblig. von 1908: K 5 179 400, davon im eigenen Besitz K 4 080 600 u. unverlost in Unmlauf Ende 1915: K 669 000. Tilg.: Durch Verlos. zu 105 % innerhalb 40 Jahren; verstärkte Tilg. u. Totalkündig. zulässig. 4½ % Oblig. von 1911/12: K 18 006 800, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1915: K 17 251 200, in Stücken à K 5000, 2000, 1000, 200. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch Verlos. zu 100 % im April per 1./10. nach einem Tilg.-Plan bis 31./12. 1948, verstärkte Tilg. u. Totalkündig. zulässig. Sicherheit: Alle 4 Anleihen stehen einander im Range gleich; für die Verzins. u. Tilg. haftet die Ges. mit allen ihren Einkünften u. mit ihrem gesamten beweglichen u. un- beweglichen Vermögen. Die Anleihen geniessen sowohl bezügl. der Verzins. als auch bezügl. der Rückzahl. die Priorität vor den Ansprüchen der Aktien bezw. Genussscheinen auf Div., Super-Div. u. Tilg.-Quoten. Die Ges. hat sich verpflichtet, vor Tilg. der Anleihen keine neue Anleihe auszugeben, welcher ein Vorrang oder Vorrecht eingeräumt werden soll. Zahlst.: Staatspapiere etc. 1916/1917. I. XXXVII