– „„. Ausländische Eisenbahnen. deutsche Bank, Deutsche Bank; Stuttgart: Württ. Vereinsbank; Wien: Österr. Länderbank; Prag: Filiale der Osterr. Länderbank; Graz: Wechselstube der Steiermärk. Eskomptebank u. Filiale der Österr. Länderbank; Lemberg: Gal. Akt.-Hyp.-Bank; London: Anglo-Austrian Bank u. Filiale der Österr. Länderbank; Paris: Filiale der Österr. Länderbank. Zahl. der Div. halbj. am 1./5. u. 1./11., am 1./11. 2½ %, am 1./5. 2½ % u. event. Super-Div. bisher ohne Abzug in K. Nagykikinda-Arader Lokal-Eisenbahn-Act.-Ges. in Arad. Gegründet: Durch Genehmigußgsarknade des kgl. ungar. . v19/ 1908 Dauer der Konz. 90 Jahre vom Datum der Konz.-Urkunde gerechnet. Zweck: Der Ausbau u. die Inbetriebhaltung der Eisenbahnlinie, welche aus der von der Station Nagykikinda der kgl. ungar. Staatsbahnen abzweigend über die Station Lovrin der Lokaleisenbahn Temesvar-Nagyszentmiklos, sowie die Station Perjamos der kgl. ungar. Staatsbahnen bis zur Station Ujarad der kgl. ungar. Staatsbahnen u. von hier aus unter gemeinsamer Benutzung der Teilstrecke Ujarad-Arad der kgl. ungar. Staatsbahnen bis zur Station Arad als Verkehrsendpunkt führenden Hauptlinie, ferner dem in der Nähe von Perjamos zum Flusse Maros führenden Schleppgeleise desselben, sowie den von der Station Nagykikinda der kgl. ungar. Staatseisenbahnen bis Nyerö, bezw. der Station Lovrin der Temesvar-Nagyszentmikloser Lokaleisenbahn bis zur Station Zsombolya der kgl. ungar. Staatseisenbahnen führenden Zweiglinien besteht, sowie der Ausbau u. die Inbetriebhaltung etwaiger noch zu erwerbender Eisenbahnen, endlich auch die Erricht. u. Unterhalt. von Fabrik- u. sonst. Unternehm., die mit der Eisenbahnunternehm. aus Geschäftsinteressen in Verbindung stehen. Die falei bahn ist für den Dampfbetrieb hergestellt; ihre Länge umfasst insgesamt 128 km. Der Bau der Eisenbahn ist durch Vertrag vom 25./10. 1909 der Eisenbahnbaufirma Heinrich Freund & Söhne zu Budapest übertragen worden, welche sich verpflichtet hatte, die Bahn bis zum 31./12. 1910 betriebsfertig zu vollenden. Die Bahn wurde bereits am 24./11. 1910 dem Verkehr übergeben. Vertrag Rit der Direktion der kgl. ungar. Staatsbahnen. Der Betrieb der Bahn für die ganze Konz.-Dauer, die Verwalt. der Angelegenheiten u. des Vermögens der Lokalbahn- Ges. vom Tage der Supercollaudierung (eisenbahnbehördliche Gebrauchsabnahme) der Eisen- bahn ab bis zur Rückzahl. sämtlicher Prior.-Oblig. ist durch Vertrag der Direktion der kgl. ungar. Staatseisenbahn übertragen worden. Die Lokalbahn-Ges. hat sich den Inhabern der Prior.-Oblig. gegenüber verpflichtet, das Betriebsführungs- u. Geschäftsverwalt.-Verhältnis mit den kgl. ungar. Staatsbahnen ohne Zustimmung der Prior.-Oblig.-Inhaber nicht zu lösen; ferner hat die Lokalbahn-Ges. auf das Recht verzichtet, ohne Zustimmung der Prior.- Oblig. neue Prior.-Anleihen aufzunehmen sowie die auf die Prior.-Oblig. bezügl. Bestimm. ihrer Statuten ohne Genehm. der Prior.-Oblig.-Inhaber zu ändern. Die Ausübung dieser Kontroll- u. Erklärungsrechte der Prior.-Oblig.-Inhaber erfolgt durch die Ungar. Agrar- u. Rentenbank zu Budapest auf Grund der von dieser verwahrten Generaloblig. Die Direktion der kgl. ungar. Staatsbahnen hat auf Grund des mit der Lokalbahn im Anschluss an den Betriebsvertrag abgeschlossenen Vertrages über die Besorgung des Anleihedienstes die un- bedingte Verpflicht. übernommen, dass sowohl die Zs. als auch die verl. Prior.-Oblig. jeder- zeit ohne jeden Abzug u. vollkommen kostenfrei ausbezahlt werden u. dass den Inh. der Prior.-Oblig. keine wie immer Namen habende auf Grund der bestehenden oder in Zukunft zu schaffenden ungar. Gesetze u. Verordn. die Prior.-Oblig. oder Zinsscheine betr. Steuern, Gebühren, Stempel oder Kosten zur Last fallen werden. Kapital: K 3 552 600 St.-Aktien in Aktien à K 200. Ursprünglich betrug das Kapital K 12 010 800, hiervon K 3 552 600 St.-Aktien und K 8 458 200 Prior.-Aktien. Der Bau- unternehmer hatte aber widerrechtlich den Erlös für die Prior.-Aktien zur Deckung privater Verbindlichkeiten verwandt. Hierdurch war der Bau ins Stocken geraten, konnte aber da- durch vollendet werden, dass sich die ungar. Reg. entschloss, für den zum Ausbau der Linie noch erforderlichen Betrag die Zinsgarantie zu übernehmen. Die verpfändeten Prior.-Aktien wurden wieder erworben und der Ges. zur Vernichtung übermittelt, deren A.-K. lt. Beschluss der a. o. G.-V. v. 16./12. 1910 auf K 3 552 600 herabgesetzt wurde. 4 % Prior.-Oblig.-Anleihe von 1909. K 9 288 800 in Stücken à K 200, 1000. „„ Tilg.: Durch Verlos. am 1./7. (zuerst 1./7. 1910) per 2./1. des folg. Jahres nach einem Amort. -Plan innerhalb 50 Jahren bis zum 2./1. 1960; verstärkte Verlos. u. Ge- samtkündig. jederzeit zulässig. Sicherheit: Zur Sicherheit der Anleihe wird zugunsten der Inhb. der Prior.-Oblig. das Pfandrecht auf die Substanz der Lokaleisenbahn u. deren Zubehör an erster Stelle im Zentralgrundbuche auf Grund der Bewillig. des kgl. ungar. Handels- ministers v. 16./9. 1909 eingetragen; ferner ist der Anleihedienst durch die Zahlungsverbind- lichkeit der kgl. ungar. Staatsbahnen unabhängig von den Betriebsergebnissen der Lokal- bahn A.-G. gewährleistet (siehe Vertrag mit der Direktion der kgl. ungar. Staatsbahnen). Zahlst.: Budapest: Ungar. Agrar- u. Rentenbank A.-G.; Wien: Niederösterrelchische Escompte- Gesellschaft, Anglo- Österreichische Bank; Berlin: Berliner Handels-Ges., Nationalbank für Deutschland. Zahl. der Zs. u. der verl. Stücke ohne Abzug irgendwelcher ungar. Steuern, Stempel oder Gebühren kostenfrei in Kronenwährung. Verj. der Zinsscheine in 6 J. (F.), der verl. Stücke in 20 J. (F.). Aufgelegt in Berlin 5./3. 1910 K 6 000 000 zu 91.50 %. Kurs Ende 1910–1914: In Berlin: 90.25, 88.70, 85.50, 81.30, 80.75* %. Geschäftsjahr: Kalenderj.; das erste Geschäftsj. dauert ausnahmsweise bis zum 31./12. des auf den Tag der Inbetriebsetzung der Eisenbahn folg. Jahres.