Russische Eisenbahnen. 617 Russische Eisenbahnen. Lodzer Fabrik-Eisenbahn-Gesellschaft in Warschau. Gegründet: Die Ges. wurde auf Grund der Konz. v. 20./8./1./9. 1865 gegründet u. hat im Betriebe die Linie Koluszki-Lodz von 26 Werst Länge u. die Zweigbahn Slotwiny-Lodz (eine Verbindungslinie zwischen der Iwangorod-Dombrowaer Bahn u. der Warschau-Kalischer Bahn) von 35 Werst Länge. Konzessionsdauer: 75 Jahre vom Tage der Betriebseröffnung ab. Rückkaufsrecht des Staates: Die russ. Regierung hat das Recht, die Bahn jeder Zeit unter folg. Bedingungen anzukaufen: als Basis wird die mittlere Reineinnahme der fünf besten unter den letzten sieben Jahren genommen, der so erhaltene Betrag wird als Annuität bis zum Erlöschen der Konz. gezahlt. Sollte aber der Ankauf vor 1./1. 1915 stattfinden, so sollen lt. § 18 der Zusatzbestimmungen vom 11./6. 1900 als Basis die Resultate der Jahre 1893–1899 angenommen werden. Kapital: Met. Rbl. 1 274 000 in Stücken à Rbl. 100. Das A.-K. wird durch jährl. Verl. mit jährl. wenigstens 0.132 161 % amortisiert. Unverlost in Umlauf: Rbl. 964 460. Die Reg. garantiert dem A.-K. 5 % Verzinsung, sowie die Amort.-Quote. 4½ % steuerfreie Prioritäts-Anleihe von 1887. Rbl. Pap. 1 156 000, in Stücken à Rbl. 500. Zs.: 1. Jan. u. 1. Juli. Tilg.: Durch Verl. im Jan. per 1. Juli innerhalb 54 J. Zahlst.: Warschau: Gesellschaftskasse; St. Petersburg: St. Petersburger Internationale Handelsbank. Die Anleihe hat die unbedingte Garantie der russ. Regierung für Verzins. u. Tilg. 4 % steuerpflichtige Prioritäts-Anleihe von 1895. Rbl. Pap. 1 600 000, in Stücken à Rbl. 500. Zs.: 1./14. Mai u. 1./14. Nov. Tilg.: Durch Verl. im Juli per 1./14. Nov. innerhalb 47 Jahren. Zahlst. wie bei Anl. von 1887. Zahlung der Coup. unter Abzug von 5 % russ. Couponsteuer; die Anleihe hat die unbedingte Garantie der russ. Regierung für Verzins. u. Tilg. 4 % steuerfreie Prioritäts-Anleihe von 1901. M. 11 660 000 = Rbl. 5 397 414 = hfl. 6 879 400 = £ 570 757 in Stücken à M. 500, 1000, 2000 = Rbl. 231.45, 462.90, 925.80 = hfl. 295, 590, 1180 = £ 24.9.6, 48.19, 97.18. Zs.: 1./1. u. 1./7. Tilg.: Von 1902 ab durch halbj. Verl. im März u. Sept. (zuerst Sept. 1902) per 1./7. resp. 1./1. des folg. Jahres mit halbj. 0.55 645 % u. Zs.-Zuwachs binnen 38½ Jahren; verstärkte Verl. oder Gesamtkünd. oder Konvertierung bis 1./1. 1915 n. St. ausgeschlossen. Sicherheit: Die Anleihe ist sichergestellt durch das ganze Vermögen u. die gesamten Einnahmen der Ges. unter Wahrung der Vorrechte für die früheren Oblig. Sie hat den Vorrang vor allen künftigen Anleihen. Ausserdem geniesst sie für Verzinsung u. Tilg. die absolute Garantie der russ. Regierung. Diese Garantie wird auf den Oblig. durch einen Stempel der russ. Reg. bestätigt. Die Coup. per 2./1. 1915 u. die zur Rückzahl. der 2./1. 1915 verlosten Stücke wurden in Deutschland nur mit 35 % ihres Wertes bezahlt. Coup. per. 1/7. 1915 u. folg. sowie die zur Rückzahl. per 1./7. 1915 u. 2./1. 1916 verlosten Stücke blieben in Deutschland unbezahlt. Zahlst.: Warschau: Gesellschafts- kasse; Berlin: Mendelssohn & Co., S. Bleichröder, Disconto-Ges., Berliner Handels-Ges.; Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Amsterdam: Lippmann, Rosenthal & Co.; London: Russ. Bank für Auswärtigen Handel. Zahlung der Zs. u. der verlosten Stücke für immer frei von jeder russ. Steuer in Deutschland in Mark. Aufgel. in Berlin u. Frankf. a. M. 30./10. 1901 zu 96 %. Kurs Ende 1901–1914: In Berlin: 97.60, 99.40, 98.20, –, 84, 82, 77.10, 81.50, 87.90, –, 91, 86.25, 86.50, –* %. – In Frankf. a. M.: 97.40, 99.40, 98, 89.40, 84, 81.70, 77.10, 81.80, 88, 91.80, 90, 85.50, 84.50, 85.20* %. Verj. der Zinsscheine in 10 J., der verl. Stücke in 30 J. (F.) 4 % steuerpflichtige Prioritäts-Anleihe von 1909. Rbl. 810 300, in Stücken à Rbl. 1000 (3 Stücke à Rbl. 100). Zs.: 14./5. u. 14./11. Tilg. innerhalb 32 Jahre. Ziehung im Febr. Zahlstellen: Warschau: Commerzbank; Petersburg: Abteil. der Commerzbank in Warschau. Absolute Garantie der russ. Regierung für Verzinsung u. Amortisation. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im Juni. Stimmrecht: Je 10 Aktien à Rbl. 100 = 1 St., Maximum inkl. Vertretung 10 St. Gewinn-Verteilung: Zunächst 5 % Div. u. die für die Tilg. der Aktien notwendige Summe, 3 % an R.-F. u. Zurückzahlung der etwaigen Vorschüsse der Regierung; der Rest wird wie folgt verteilt: 1) vom Überschuss bis zur Höhe von Rbl. 186 180 – als Gewinnanteil an die Regierung u. % an die Ges. – wovon 90 % an die Aktien- u. Genussscheininhaber u. 10 % an die Gründer; 2) vom Überschuss von Rbl. 186 180 bis Rbl. 434 420 – als Gewinn- anteil an die Regierung u. ½ an die Ges. – wovon 90 % an die Aktien- u. Genussschein- inhaber u. 10 % an die Gründer; 3) vom Überschuss über Rbl. 434 420 – als Gewinn- anteil an die Regierung u. an die Ges. – wovon 90 % an die Aktien- u. Genussschein- inhaber u. 10 % an die Gründer. Dividenden 1894–1913: Rbl. Pap. 19, 13.40, 25, 32, 29.80, 32.75, 27, 22, 24, 18.90, 7.50, 0, 0, 0, 0, 0, 5, 18.90, 12.70, 17 pro Aktie Super-Div. ausser den in Gold zahlbaren 5 %. Die Garantie der russ. Reg. wurde in den Jahren 1905–1908 im Gesamtbetrage von Rbl. 414 362 in An- spruch genommen. Die ganze Garantie-Schuld ist aus dem Reingewinn der Jahre 1909 u. 1910 getilgt worden.